Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins (nur in Verbindung mit der deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I gültig).
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang abgeschlossen werden.