Mit dem Fahrzeug in Jordanien

Kraftstoffpreise

Diesel0,55 €/liter
Benzin1,01 €/liter

Führerschein und Kraftfahrzeug

Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins (nur in Verbindung mit der deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I gültig).

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang abgeschlossen werden.

Obwohl das Carnet de Passages für die temporäre Einfuhr eines Fahrzeuges nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfehlen wir die Mitnahme des Grenzdokuments, weil es die Zollabwicklung erfahrungsgesmäß erleichtert. Weitere Informationen unter:

Carnet de Passages

Ohne Carnet de Passages werden die Spezifikationen des Fahrzeugs bei der Einreise im Reisepass des Besitzers aufgeführt. Bei der Ausreise aus Jordanien wird der Zollbeamte die Beschreibung des Fahrzeugs stornieren und das Ausreisedatum im Reisepass eintragen.

Jordanien Zoll

König Hussein Straße

11118 Amman

Fahrzeuge dürfen zollfrei für 3 Monate importiert werden.

Das Nationalitätenkennzeichen („D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm) muss bei Reisen in Nicht-EU-Länder am Fahrzeug angebracht sein.

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