Mit dem Fahrzeug in Japan

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Japan für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Japan?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Japan?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Japan?

Mit dem Mietfahrzeug durch Japan? Mit ADAC Maps die perfekte Route planen

Landkarte mit Fähnchen-Pins, die eine Route markieren

Tempolimits

innerorts260
außerorts60
Autobahnen1100

1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h

2 · in Tokyo jedoch 40 km/h

innerorts2, 460
außerorts460
Autobahnen1, 3100

1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h

2 · in Tokyo jedoch 40 km/h

3 · über 125 ccm

4 · über 250 ccm; Mopeds 30 km/h

Autobahnen180
außerorts50
innerorts250

1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h

2 · in Tokyo jedoch 40 km/h

Kraftstoffpreise

Diesel0,78 €/liter
Benzin10,95 €/liter

1 ·

Camping und Gespanne

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrundnicht erlaubtnicht erlaubt

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich, nur mit beglaubigter Übersetzung gültig

Der in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine wird nicht anerkannt. Der deutsche nationale Führerschein wird aber bei vorübergehendem Aufenthalt bis zu einem Jahr ab Einreisedatum akzeptiert, sofern eine beglaubigte japanische Übersetzung mitgeführt wird. Diese Übersetzung kann beim ADAC Südbayern  angefertigt werden.

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationaler Fahrzeugschein: empfohlen, wird von der Zulassungsstelle ausgestellt

  • Haftpflichtversicherung des Reiselandes: erforderlich

  • Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild"): erforderlich, Außerhalb der EU muss am Heck des Fahrzeugs ein ovales, weißes D-Schild angebracht sein.

Es ist eine japanische Haftpflichtversicherung ("Jibaiseki Hoken") abzuschließen. An den Ankunftshäfen gibt es keine Abschlussmöglichkeit. Um den nächstgelegenen Versicherungsagenten zu erfragen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit General Insurance Association of Japan .

  • Carnet de Passages: erforderlich

Das Carnet de Passages ermöglicht die zeitlich begrenzte, zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen in zahlreiche Länder und gilt weltweit als offizielles Grenzdokument. Ausgestellt wird es vom ADAC – alle Details zur Beantragung unter adac.de .

Die japanischen Behörden erkennen eine Fahrzeugzulassung aus Deutschland nicht an. Somit kann es durchaus vorkommen, dass Sie trotz Vorlage eines Carnet de Passages nicht einreisen dürfen.
Bitte setzen Sie sich vor Ihrer geplanten Einreise mit dem japanischen Automobilclub JAF  in Verbindung, um das Carnet verifizieren zu lassen. Nach der Verifizierung müssen Sie mit dem Fahrzeug durch den japanischen "TÜV" und erhalten anschließend ein Gastkennzeichen.