Mit dem Fahrzeug in Japan

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Japan für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Japan?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Japan?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Japan?

Mit dem Mietfahrzeug durch Japan? Mit ADAC Maps die perfekte Route planen

Landkarte mit Fähnchen-Pins, die eine Route markieren

Tempolimits

1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h

2 · in Tokyo jedoch 40 km/h

1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h

2 · in Tokyo jedoch 40 km/h

3 · über 125 ccm

4 · über 250 ccm; Mopeds 30 km/h

1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h

2 · in Tokyo jedoch 40 km/h

Kraftstoffpreise

1 ·

Camping und Gespanne

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine wird nicht anerkannt. Der deutsche nationale Führerschein wird aber bei vorübergehendem Aufenthalt bis zu einem Jahr ab Einreisedatum akzeptiert, sofern eine beglaubigte japanische Übersetzung des deutschen Führerscheins mitgeführt wird, erhältlich auch beim ADAC Südbayern e. V., Ridlerstraße 35, 80339 München, Tel. 0800 510 11 12 (Mo-Sa 8-20 Uhr).

Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.

Es ist eine japanische Haftpflichtversicherung ("Jibaiseki Hoken") abzuschließen, an der Grenze möglich. An den Ankunftshäfen gibt es keine Abschlussmöglichkeit. Um den nächstgelegenen Versicherungsagenten zu erfragen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Allgemeinen Versicherungsverband von Japan:

kokusai@sonpo.or.jphttp://www.sonpo.or.jp/en/

General Insurance Association of Japan

Chiyoda-ku

101 8335 Tokyo

Für die vorübergehende zollfreie Einfuhr des eigenen Fahrzeuges wird ein Zoll- und Grenzdokument (Carnet de Passages) verlangt. Nähere Informationen unter:

Carnet de Passages

Vor der Zollabfertigung muss eine Echtheitsbestätigung des Carnet de Passages bei den zuständigen JAF-Büros eingeholt werden.

Japan Automobile Federation (JAF)

Das Nationalitätenkennzeichen („D-Schild") muss am Fahrzeug angebracht sein.

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