Einreise, Zoll und Aufenthalt in Japan

Reise- und Sicherheitshinweis

Teilreisewarnung des AA

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für bestimmte Gebiete (Teilreisewarnung) ausgesprochen.

Auswärtiges Amt

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.

Die Einreise mit als gestohlen oder verloren gemeldeten Personaldokumenten wird verweigert und kann sogar zu Problemen führen, wenn sie als wieder aufgefunden gemeldet wurden. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab.

Rück- oder Weiterflugticket

Mitunter verlangen Fluggesellschaften für die Beförderung den Nachweis eines Rück- oder Weiterflugtickets, das auf längstens 90 Tage nach der Einreise datiert ist.

Online-Registrierung

Spätestens bis zum Check-in am Abreiseflughafen kann die Online-Registrierung über "Visit Japan Web" vorgenommen werden. Sie beschleunigt in der Regel den Einreiseprozess. Manche Fluggesellschaften schreiben eine Registrierung vor. Erkundigen Sie sich dort im Voraus.

Visit Japan Web

Ausweispflicht

Der Reisepass muss während des Aufenthaltes im Land ständig mitgeführt werden.

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise nach Japan keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Japan raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis B, Japanische Enzephalitis. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

September 2014, Dengue-Fieber In Tokio wurde ein auch bei Touristen beliebter Park bis auf weiteres gesperrt, nachdem sich dort mehrere Menschen mit Dengue_Fieber angesteckt hatten. Einzige Schutzmaßnahme: Konsequentes Vermeiden von Mückenstichen.

Die medizinische Versorgung in Japan hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Japan reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Lebens- und Genussmittel

Zollfrei zum Verbrauch sind für Reisende ab 20 Jahren - 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak, - 3 Flaschen alkoholische Getränke zu je 0,76 l, - 2 Unzen Parfüm.

Weitere Produkte und Güter

Waffen und Munition dürfen nicht eingeführt werden.

Gebrauchsgüter

Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen. Geschenke und Souvenirs bleiben bis zum Gesamtwert von 200.000 Yen (etwa 2000 Euro) zollfrei, dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000 Yen (etwa 100 Euro) pro Gegenstand gezählt. Die Einfuhr von Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 Prozent) von über 1 kg muss deklariert werden. Die Moral verletzende Gegenstände (Pornographie) sowie Gegenstände, die die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights usw.) verletzen, dürfen nicht eingeführt werden.

Die Einfuhr und der Besitz von Drogen aller Art, auch von Amphetaminen, ist verboten.

Die Ausfuhr von Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 Prozent) von über 1 kg muss deklariert werden.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?