Einreise, Zoll und Aufenthalt in Indonesien
Welche Reisedokumente brauche ich für Indonesien?
Brauche ich ein Visum für Indonesien?
Welche Impfungen werden benötigt?
Was soll in die Reiseapotheke?
Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Personaldokumente
Erforderlich ist der Reisepass oder Kinderreisepass, das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein verlängerter oder mit aktuellerem Passbild versehener Kinderreisepass wird nicht anerkannt.
Mit vorläufigem Reisepass muss das Visum im Voraus bei einer diplomatischen Vertretung in Deutschland beantragt werden.
Visumspflicht
Ein Visum ist erforderlich. Für einen touristischen Aufenthalt kann es als e-Visa on Arrival, als Visa on Arrival oder vor der Abreise bei einer diplomatischen Vertretung Indonesiens beantragt werden.
Visa on Arrival
Das Visa on Arrival (VOA) wird bei der Enreise an 20 Grenzübergängen erteilt, unter anderem an den Flughäfen Soekarno Hatta (Jakarta), Ngurah Rai (Denpasar Bali) und Yogyakarta. Die vollständige Liste der Grenzübergänge, die Visa on Arrival erteilen, findet sich im Link der indonesischen Botschaft unten. Die Ausreise ist an allen Grenzübergängen möglich.
Das VOA kann für einen touristischen Aufenthalt bis zu 30 Tagen ausgestellt werden. Die Beantragung einer Verlängerung um weitere 30 Tage ist vor Ort möglich.
Rück- oder Weiterreisetickets sind nachzuweisen.
Die Visumsgebühren betragen 500.000 IDR.
Mit dem vorläufigen Reisepass kann kein Visa on Arrival ausgestellt werden.
Grenzübergänge für VOA - Indonesische BotschaftDas elektronische Visa on Arrival kann im Voraus beantragt werden.
e-VisaVisum im Voraus bei einer konsularischen Vertretung Indonesiens
Touristen, die nur über einen vorläufigen Reisepass verfügen, müssen das Visum einen Monat im Voraus bei der indonesischen Botschaft in Berlin oder bei den Generalkonsulaten Hamburg und Frankfurt am Main beantragen.
Das Dokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Gestohlen oder verloren gemeldete Personaldokumente
Die Einreise mit einem Personaldokument, das als gestohlen oder verloren gemeldet wurde, ist nicht möglich. Mit einem Personaldokument, das als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann es ebenso Probleme geben, da der Zeitraum bis zur Löschung der Fahndungsmeldung erheblich sein kann. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab.
Meldepflicht
Für Aufenthalte von mehr als 24 Stunden an einem Ort besteht Meldepflicht, der die Hotels selbstständig nachkommen. Bei Privatquartieren muss der Gastgeber die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT Rukun Tetangga) vornehmen, es empfiehlt sich, ihn sicherheitshalber darauf anzusprechen.
Polio-Impfung nach Langzeitaufenthalt
Nach einem Aufenthalt in Indonesien von mehr als 4 Wochen soll gemäß einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO bei der Ausreise der Nachweis einer Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) verlangt werden. Die Impfung muss bei der Ausreise mindestens 4 Wochen und darf höchstens 12 Monate alt sein.
Tourismusgebühr für Bali
Reisende nach Bali müssen pro Person eine Tourismusgebühr von 150.000 IDR (etwa 10 Euro) entrichten. Zur Vermeidung von Wartezeiten am Flughafen oder Hafen ist die Online-Bezahlung im Voraus möglich. Der generierte QR-Code gilt als Zahlungsbeleg.
Online-Bezahlung FAQs zur Bezahlung der Tourismusgebühr AusnahmenFür Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:
Reisevollmachten zum DownloadGesundheitsinformationen
Bitte beachten Sie, dass wir über ein Land von so großer Ausdehnung und mit verschiedenen Klimazonen nur einen Überblick geben können. Lassen Sie sich im Zweifelsfall individuell beraten. Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Impfbefreiungszeugnisse werden nicht zuverlässig akzeptiert. Kontaktieren Sie vorab die Botschaft! Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Indonesien raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut , Typhus, Japanische Enzephalitis. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
Besonders während der lokalen Regenzeit kommt es zur Übertragung von Dengue-Fieber und Chikungunya-Feiber. Konsequenter Mückenschutz ist dringend angeraten. Eine Schutzimpfung oder Medikamente gegen die beiden Fieber gibt es nicht. Bitte beachten Sie auch das ADAC-Merkblatt 'Einmaleins für Tropenreisende'
Ein Risiko, in Indonesien an Malaria zu erkranken, besteht prinzipiell das ganze Jahr über. Die Krankheit kommt im ganzen Land, auch in den Küstenregionen, vor, allerdings mit unterschiedlicher Häufigkeit. Gebiete mit hohem Risiko sind die Insel Sumba und der indonesische Teil von Neuguinea mit dem Raja-Ampat-Archipel. Borneo, die Molukken, Flores und die Inseln östlich davon haben ein etwas höheres, aber immer noch geringes Malariarisiko. Auf den Inseln westlich von Flores und der Insel Sulawesi ist das Risiko minimal. Die gefährliche Malaria tropica macht ca. 66% der Fälle aus. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem für Gebiete mit hohem Malariarisiko die vorsorgliche Einnahme von Medikamenten, für solche mit geringem Risiko die Mitnahme eines geeigneten Notfallmedikaments. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt!
Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her auch in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten meist nicht derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Grundversorgung oft noch gewährleistet, in ländlichen Gebieten nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein.Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Indonesien reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deZollbestimmungen
Bei der Einreise muss eine elektronische Zollerklärung abgegeben werden.
ZollerklärungMobiltelefone oder andere Geräte, die mit einer SIM-Karte ausgestattet sind und somit eine International Mobile Equipment (IMEI)-Nummer haben, müssen bei der Ankunft oder bis spätestens 90 Tage nach der Ankunft registriert werden. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert.
Zollfreie Einfuhr
- Gebrauchsgüter bis zu einem Gesamtwert von 500 US-Dollar - 1 Liter alkoholische Getränke (pro Person ab 21 Jahren) - 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 100 g Tabak (pro Person ab 18 Jahren)
Indonesische ZollbehördeEinfuhrverbot
Ein Einfuhrverbot besteht für: - frische Lebensmittel - Tier-, Fisch- und Pflanzenprodukte - nicht vom Arzt verschriebene, rezeptpflichtige Medikamente - chinesische Publikationen und Medizin - elektronische Geräte wie z.B. Fernsehgeräte und Faxgeräte - Drucksachen und pornografisches Material - Drogen und Betäubungsmittel - Waffen, Munition
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.
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