Einreise, Zoll und Aufenthalt in Indonesien
Welche Reisedokumente brauche ich für Indonesien?
Brauche ich ein Visum für Indonesien?
Welche Impfungen werden benötigt?
Was soll in die Reiseapotheke?
Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?
Reise- und Sicherheitshinweise
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja, nicht anerkannt, wenn verlängert oder mit aktuellerem Passbild versehen
Vorläufiger Personalausweis: nein
Vorläufiger Reisepass: nein, anerkannt nur in Verbindung mit Visum bei Botschaft (kein Visa on arrival)
Personalausweis: nein
Das Dokument muss noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Die Einreise mit einem Personaldokument, das einmal als gestohlen und wieder aufgefunden gemeldet wurde, ist nicht möglich.
Visum: erforderlich
Das Visum kann als Visa on Arrival, als e-Visa on Arrival oder vor der Abreise bei einer diplomatischen Vertretung Indonesiens beantragt werden:
Visa on Arrival
Bei der Einreise kann ein kostenpflichtiges Visa on Arrival (VOA) beantragt werden. Rück- oder Weiterreisetickets sind nachzuweisen.
Das VOA kann für einen touristischen Aufenthalt bis zu 30 Tagen ausgestellt werden. Die Beantragung einer Verlängerung um weitere 30 Tage ist vor Ort möglich.
E-Visa on arrival
Das elektronische Visa on Arrival (eVOA) kann auch im Voraus beantragt und bezahlt werden: Antrag e-Visum
Visum im Voraus bei einer konsularischen Vertretung Indonesiens
Touristen, die einen längeren Aufenthalt planen, müssen das Visum einen Monat im Voraus bei der indonesischen Botschaft in Berlin oder bei den Generalkonsulaten Hamburg und Frankfurt am Main beantragen.
Digitale Einreisekarte
Vor Einreise über einen internationalen Flughafen muss eine digitale Einreisekarte (arrival card) inklusive einer Zollerklärung ausgefüllt werden. Dies ist ab 72 Stunden vor der geplanten Einreise über ein Onlineformular möglich.
Meldepflicht
Für Aufenthalte von mehr als 24 Stunden an einem Ort besteht Meldepflicht, der die Hotels selbstständig nachkommen. Bei Privatquartieren muss der Gastgeber die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT Rukun Tetangga) vornehmen, es empfiehlt sich, ihn sicherheitshalber darauf anzusprechen.
Polio-Impfung nach Langzeitaufenthalt
Nach einem Aufenthalt in Indonesien von mehr als 4 Wochen soll gemäß einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO bei der Ausreise der Nachweis einer Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) verlangt werden. Die Impfung muss bei der Ausreise mindestens 4 Wochen und darf höchstens 12 Monate alt sein.
Tourismusgebühr für Bali
Reisende nach Bali müssen pro Person eine Tourismusgebühr von 150.000 IDR (etwa 10 Euro) entrichten. Zur Vermeidung von Wartezeiten am Flughafen oder Hafen ist die Bezahlung online im Voraus möglich. Der generierte QR-Code gilt als Zahlungsbeleg.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheitsinformationen
Bitte beachten Sie, dass wir über ein Land von so großer Ausdehnung und mit verschiedenen Klimazonen nur einen Überblick geben können. Lassen Sie sich im Zweifelsfall individuell beraten. Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Impfbefreiungszeugnisse werden nicht zuverlässig akzeptiert. Kontaktieren Sie vorab die Botschaft! Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Indonesien raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut , Typhus, Japanische Enzephalitis. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
Besonders während der lokalen Regenzeit kommt es zur Übertragung von Dengue-Fieber und Chikungunya-Feiber. Konsequenter Mückenschutz ist dringend angeraten. Eine Schutzimpfung oder Medikamente gegen die beiden Fieber gibt es nicht. Bitte beachten Sie auch das ADAC-Merkblatt 'Einmaleins für Tropenreisende'
Ein Risiko, in Indonesien an Malaria zu erkranken, besteht prinzipiell das ganze Jahr über. Die Krankheit kommt im ganzen Land, auch in den Küstenregionen, vor, allerdings mit unterschiedlicher Häufigkeit. Gebiete mit hohem Risiko sind die Insel Sumba und der indonesische Teil von Neuguinea mit dem Raja-Ampat-Archipel. Borneo, die Molukken, Flores und die Inseln östlich davon haben ein etwas höheres, aber immer noch geringes Malariarisiko. Auf den Inseln westlich von Flores und der Insel Sulawesi ist das Risiko minimal. Die gefährliche Malaria tropica macht ca. 66% der Fälle aus. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem für Gebiete mit hohem Malariarisiko die vorsorgliche Einnahme von Medikamenten, für solche mit geringem Risiko die Mitnahme eines geeigneten Notfallmedikaments. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt!
Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her auch in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten meist nicht derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Grundversorgung oft noch gewährleistet, in ländlichen Gebieten nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein.Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Indonesien reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deZollbestimmungen
Bei der Einreise muss eine elektronische Zollerklärung abgegeben werden.
ZollerklärungMobiltelefone oder andere Geräte, die mit einer SIM-Karte ausgestattet sind und somit eine International Mobile Equipment (IMEI)-Nummer haben, müssen bei der Ankunft oder bis spätestens 90 Tage nach der Ankunft registriert werden. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert.
Zollfreie Einfuhr
- Gebrauchsgüter bis zu einem Gesamtwert von 500 US-Dollar - 1 Liter alkoholische Getränke (pro Person ab 21 Jahren) - 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 100 g Tabak (pro Person ab 18 Jahren)
Indonesische ZollbehördeEinfuhrverbot
Ein Einfuhrverbot besteht für: - frische Lebensmittel - Tier-, Fisch- und Pflanzenprodukte - nicht vom Arzt verschriebene, rezeptpflichtige Medikamente - chinesische Publikationen und Medizin - elektronische Geräte wie z.B. Fernsehgeräte und Faxgeräte - Drucksachen und pornografisches Material - Drogen und Betäubungsmittel - Waffen, Munition
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.