Einreise, Zoll und Aufenthalt in Indonesien

  • Welche Reisedokumente brauche ich für Indonesien?

  • Brauche ich ein Visum für Indonesien?

  • Welche Impfungen werden benötigt?

  • Was soll in die Reiseapotheke?

  • Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes:

Reise- und Sicherheitshinweise für Indonesien

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich (auch nur vorübergehend) im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND zu registrieren. So kann die Botschaft im Notfall schnell Kontakt aufgenehmen. 

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Vorläufiger Reisepass: nein, anerkannt nur in Verbindung mit Visum bei Botschaft (kein Visa on arrival)

  • Kinderreisepass: ja, nicht anerkannt, wenn verlängert oder mit aktuellerem Passbild versehen

  • Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

Das Dokument muss noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.

Die Einreise mit einem Personaldokument, das einmal als gestohlen und wieder aufgefunden gemeldet wurde, ist nicht möglich.

  • Visum: erforderlich

Das Visum kann als Visa on Arrival, als e-Visa on Arrival oder vor der Abreise bei einer diplomatischen Vertretung Indonesiens beantragt werden:

  1. Visa on Arrival: Bei der Einreise kann ein kostenpflichtiges Visa on Arrival (VOA) beantragt werden. Rück- oder Weiterreisetickets sind nachzuweisen. Das VOA kann für einen touristischen Aufenthalt bis zu 30 Tagen ausgestellt werden. Die Beantragung einer Verlängerung um weitere 30 Tage ist vor Ort möglich.

  2. E-Visa on arrival: Das elektronische Visa on Arrival (eVOA) kann auch im Voraus beantragt und bezahlt werden: Antrag e-Visum

  3. Visum im Voraus bei einer konsularischen Vertretung Indonesiens: Touristen, die einen längeren Aufenthalt planen, müssen das Visum einen Monat im Voraus bei der indonesischen Botschaft in Berlin oder bei den Generalkonsulaten Hamburg und Frankfurt am Main beantragen.

Vor Einreise über einen internationalen Flughafen muss zusätzlich eine digitale Einreisekarte (arrival card) inklusive einer Zollerklärung ausgefüllt werden. Dies ist ab 72 Stunden vor der geplanten Einreise über ein Onlineformular möglich.

  • Meldepflicht: Für Aufenthalte von mehr als 24 Stunden an einem Ort besteht Meldepflicht, der die Hotels selbstständig nachkommen. Bei Privatquartieren muss der Gastgeber die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT Rukun Tetangga) vornehmen, es empfiehlt sich, ihn sicherheitshalber darauf anzusprechen.
  • Polio-Impfung nach Langzeitaufenthalt: Nach einem Aufenthalt in Indonesien von mehr als 4 Wochen soll gemäß einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO bei der Ausreise der Nachweis einer Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) verlangt werden. Die Impfung muss bei der Ausreise mindestens 4 Wochen und darf höchstens 12 Monate alt sein.
  • Tourismusgebühr für Bali: Reisende nach Bali müssen pro Person eine Tourismusgebühr von 150.000 IDR (etwa 10 Euro) entrichten. Zur Vermeidung von Wartezeiten am Flughafen oder Hafen ist die Bezahlung online im Voraus möglich. Der generierte QR-Code gilt als Zahlungsbeleg.

Reisevollmacht für Minderjährige

Minderjährige benötigen für Auslandsreisen ein eigenes, anerkanntes und gültiges Reisedokument. Informieren Sie sich vorab, welche Dokumente im Reiseziel sowie in eventuellen Transitländern akzeptiert werden.

Reisen Minderjährige in Begleitung von Sorgeberechtigten mit abweichendem Familiennamen, wird empfohlen, Unterlagen zum Nachweis des Sorgerechts mitzuführen. Dazu zählen insbesondere Geburts- oder Adoptionsurkunden sowie Nachweise über ein Pflegschaftsverhältnis.

Minderjährige, die allein, nur mit einem Elternteil oder mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, müssen je nach Reiseziel und Situation zusätzliche Vollmachten oder Dokumente mitführen. Behörden möchten so sicherstellen, dass die Reise nicht gegen den Willen eines oder beider Sorgeberechtigten erfolgt. Informieren Sie sich daher vorab beim Auswärtigen Amt über die länderspezifischen Anforderungen.

Die ADAC-Clubjuristen geben weitere allgemeine Hinweise und stellen Vorlagen für Reisevollmachten zum Download bereit. Dabei handelt es sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die je nach Reiseziel ergänzt oder beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen ebenfalls besondere Vollmachten – erkundigen Sie sich dort rechtzeitig nach den jeweiligen Vorgaben.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

  • Express-Reisepass: Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
  • Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass: Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
  • Reiseausweis als Passersatz (RaP): Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze oder an bestimmten Flughäfen bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen. Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten. Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können.

Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden.

Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren gemeldet und später wieder aufgefunden wurde, kann zu erheblichen Problemen führen. Auch wenn deutsche Behörden das Dokument bereits aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an ausländischen Grenzkontrollstellen weiterhin als gesucht verzeichnet ist. Das Auswärtige Amt rät daher davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen. Für Auslandsreisen sollten stattdessen neue Ausweisdokumente beantragt werden.

Gesundheit

Aktuelles

In den Jahren 2025 und 2026 wurden einige Fälle von Zikavirus-Infektionen bei europäischen und amerikanischen Reiserückkehrern gemeldet, die sich auf Bali und den benachbarten Inseln aufgehalten haben. Gegen Zikavirus-Infektionen gibt es keine Impfung.
Insbesondere Paare mit Kinderwunsch und Schwangere sollten die Hinweise zu Zikavirus-Infektionen beachten, da eine Infektion in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen (z.B. Mikrozephalie) beim Kind führen kann.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.

Impfschutz

Pflichtimpfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

Reiseimpfungen

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Typhus empfohlen.

Standardimpfungen

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Privatkliniken und in großen öffentlichen Kliniken in Jakarta (Java) vielfach gegeben. Zu beachten ist, dass häufig ein Belegarztsystem besteht und Fachärzte im Notfall erst hinzugezogen werden müssen. Außerhalb Jakartas kann die medizinische Versorgung deutlich eingeschränkt sein.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Das Malariarisiko besteht in Indonesien ganzjährig. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 63%, 35% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax) und 2% entfallen auf andere. Vor allem auf Kalimantan (Borneo) kommt auch P. knowlesi vor. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

  • Ganzjährig hohes Risiko: in West-Neuguinea (West-Papua) sowie die gesamte Insel Sumba
  • Ganzjährig mittleres Risiko: Kalimantan (Borneo); die Inseln Nias und Tanahbala (Provinz Nord-Sumatra); östlicher Teil von Flores in der Provinz Ost-Nusa Tenggara; die meisten Inseln der Provinz Maluku; einige Gebiete auf Sulawesi; die Tanimbar- und Raja-Ampat-Inseln; auf der Insel Timor: die Region um Besikama
  • Ganzjährig geringes Risiko: Bali, Java, Sumatra (einschl. der meisten Inseln vor der West- und Ostküste Sumatras, s. Karte); die meisten Gebiete auf Sulawesi (Ausnahmen s. un ter mittleres Risiko); die Provinz West-Nusa-Tenggara (Inseln zwischen Lombok und Sumbawa, einschl. der Gili-Inseln); in der Provinz Ost-Nusa-Tenggara: die westliche Hälfte der Insel Flores und einige Inseln östlich von Flores (z. B. Adonara, Lomblen, Pantar, Alor); Inseln der Provinz Nordmolukken; die Inseln Buru und Seram in der Provinz Maluku; die meisten Teile der Insel Timor (Ausnahmen s. o.)
  • Malariafrei: Jakarta, weitere große Städte

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Japanische Enzephalitis, lymphatische Filariosen und Zikavirus-Infektionen.

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Indonesien wurde Poliomyelitis (cVDPV-2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Indonesien besteht ein Risiko für Tuberkulose. Diese Erkrankung wird i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
  • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. In Indonesien kommen verschiedene Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden. Die Erkrankung tritt am häufigsten in den Regionen um den Lindu-See und im Napu-Tal, südwestlich des Lindu-Tals sowie in Zentral-Sulawesi auf

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.

Mehrere Kranken- und Todesfälle auf Bali und Lombok, z. B. nach dem Genuss von alkoholischen Getränken, lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen.

  • Verzichten Sie auf Alkohol unklaren Ursprungs.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Die Informationen werden zur Verfügung gestellt vom Auswärtigen Amt - Stand: 30.08.2026

ADAC Notfall Ambulanz-Service

Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.

Reisemedizinischer Informationsservice

Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.

ADAC Medical App

Die ADAC Medical App  bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.

adac.de | Gesundheit

Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit

Zollbestimmungen

Einreise nach Indonesien

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen bis zu

  • 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 100 g Tabak 
  • 1 Liter alkoholische Getränke (pro Person ab 21 Jahren)
Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke

Gebrauchsgüter sind bis zu einem Gesamtwert von 500 US-Dollar zollfrei.

Sonderbestimmungen

Bei der Einreise muss eine elektronische Zollerklärung abgegeben werden. Mobiltelefone oder andere Geräte, die mit einer SIM-Karte ausgestattet sind und somit eine International Mobile Equipment (IMEI)-Nummer haben, müssen bei der Ankunft oder bis spätestens 90 Tage nach der Ankunft registriert werden. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert.

Einfuhrverbot

Ein Einfuhrverbot besteht für frische Lebensmittel,Tier-, Fisch- und Pflanzenprodukte, nicht vom Arzt verschriebene, rezeptpflichtige Medikamente, chinesische Publikationen und Medizin, elektronische Geräte wie z.B. Fernsehgeräte und Faxgeräte, Drucksachen und pornografisches Material, Drogen und Betäubungsmittel, Waffen, Munition.

Wichtige Hinweise zur Einreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.

Zollbehörde Indonesien

Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land

Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.

Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:

  • 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.

Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land

Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.

Gebrauchswaren

Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 4 l Wein und 16 l Bier
  • 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Medikamente

Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.

Kraftstoffe

Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.

Rückwaren

Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.

Wichtige Hinweise zur Rückreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .