Einreise, Zoll und Aufenthalt in Indien

  • Welche Reisedokumente brauche ich für Indien?

  • Welches Visum ist für Indien notwendig?

  • Welche Impfungen werden benötigt?

  • Was soll in die Reiseapotheke?

  • Welche Zollbestimmungen gelten bei der Einreise?

Reise- und Sicherheitshinweis

Teilreisewarnung des AA

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für bestimmte Gebiete (Teilreisewarnung) ausgesprochen.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Es ist ein Visum vorgeschrieben, das auf zweierlei Art beantragt werden kann:

1. eVisum Der eVisums-Antrag ist spätestens 4 Tage vor der Einreise zu stellen. Erforderlich ist der Reisepass oder Kinderreisepass, der vorläufige Reisepass wird nicht anerkannt. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und zwei leere Seiten für die Stempel aufweisen. Ein Ausdruck des erteilten eVisums (ETA Electronic Travel Authorisation) ist bei der Einreise auf Verlangen vorzuweisen. Achten Sie darauf, dass die Zahlung erfolgt ist. Bei Schwierigkeiten kann die 24-Stunden-Hotline unter +91 11 2430 0666 oder die E-Mail-Adresse indiatvoa@gov.in kontaktiert werden.

Antrag E-Visum

2. Visumantrag bei den indischen Konsulaten im Voraus: Das Visum kann auch bei den indischen Konsulaten in Deutschland bzw. seinen autorisierten Seviceprovidern beantragt werden. Es werden der Reisepass, vorläufige Reisepass oder der Kinderreisepass anerkannt. Das Onlineformular muss ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der Ausdruck ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Konsulat bzw. seinem Serviceprovider einzureichen. Die Bestimmungen finden sich bei

Botschaft Berlin Generalkonsulat Hamburg Generalkonsulat München Generalkonsulat Frankfurt a.M.

Die Rück- oder Weiterreisetickets müssen vorgelegt werden können.

Achten Sie darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten. Ohne ihn kann es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.

Bestimmungen zu Covid-19

Für die Einreise aus Deutschland gibt es keine verpflichtenden coronabedingten Auflagen mehr. Eine vollständige Impfung wird jedoch empfohlen. Bei der Ankunft am Flughafen kann die Messung der Körpertemperatur angeordnet werden. Krankheitssymptome ziehen weitere Maßnahmen, bis hin zur Quarantänepflicht, nach sich.

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Bitte beachten Sie, dass Aussagen über ein Land von so großer Ausdehnung und mit so verschiedenen Klimazonen nur einen Überblick geben können. Lassen Sie sich im Zweifelsfall individuell beraten. Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten 6 Tagen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Gelegentlich auch aus weiteren afrikanischen Ländern z.b. Sambia. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Indien fordert von Einreisenden aus einzelnen Ländern den Nachweis zwischen 6 Wochen und einem Jahr vor der Einreise eine SCHLUCK-Impfung gegen Polio bekommen zu haben (Äthiopien, Afghanistan, Israel, Kenia, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien). Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Auch ausreichender Schutz gegen Hepatitis A (Gelbsucht) sollte vorhanden sein. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Typhus, Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

In weiten Teilen des Landes kommt es, besonders während lokaler Regenzeiten, zur Übertragung von Dengue-Fieber. Das Risiko ist erheblich. Zwar bleibt die konsequente Vermeidung von Mückenstichen wichtigste Schutzmaßnahme; seit Anfang 2023 gibt es aber auch eine Schutzimpfung in der EU.

Ein Risiko Indien an Malaria zu erkranken, besteht das ganze Jahr über und ist während sowie kurz nach Regenzeiten besonders hoch. Die Krankheit kommt im gesamten Land unterhalb von 2.000 m Höhe vor, auch in großen Städten wie Mumbai und Delhi. Ein höheres Risiko besteht im Osten und Nordosten des Landes. Die lebensgefährliche Malaria tropica macht ca. 50% der Fälle aus. Die entscheidende Schutzmaßnahme ist, sich konsequent gegen Mückenstiche zu schützen. Die WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen. Die genaue Vorgehensweise sollte unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt abgestimmt werden

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf gutem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Indodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Indien reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für den Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Ersatzausweise

Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:

In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das so ist, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Es ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.

Express-Reisepass

Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wird der Ausweis noch kurzfristiger benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Unter "Einreisebestimmungen" des jeweiligen Landes haben wir aufgeführt, in welchen Ländern der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass anerkannt werden.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, an einigen Flughäfen oder bei einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original. Für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter

Elektronische Antragstellung RaP

ANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:

Ohne Einschränkung: in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.

Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken: in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.

In Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Personalausweis oder Reisepass: in Bulgarien, Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz und Serbien.

In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen.

Zypern: Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotischen Behörden über seine Anerkennung erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise mit dem RaP kam.

Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:

Bundespolizei Staatenliste RaP

Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.

HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.

Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein "Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland" ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Ein Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.

Zollbestimmungen

Einfuhrbestimmungen

Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. Wertvolle Gegenstände wie z.B. Laptops müssen bei der Ankunft in das Tourist-Baggage Re-Export Formular eingetragen werden, das bei der Ausreise wieder vorzulegen ist.

Personen über 18 Jahren dürfen außerdem zollfrei 100 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 125 g Tabak und 1 l Wein und 1 l Spirituosen mitführen.

Einfuhrverbot

Nicht eingeführt werden dürfen E-Zigaretten, Goldmünzen, pronografisches Material, Waffen, Drogen.

Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung und der Transport von GPS-Trackern auf dem Luftweg sind in Indien verboten.

Indische Zollbehörde

Verboten ist die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.