Einreise, Zoll und Aufenthalt in Indien

  • Welche Reisedokumente brauche ich für Indien?

  • Welches Visum ist für Indien notwendig?

  • Welche Impfungen werden benötigt?

  • Was soll in die Reiseapotheke?

  • Welche Zollbestimmungen gelten bei der Einreise?

Reise- und Sicherheitshinweise

Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für bestimmte Gebiete (Teilreisewarnung) ausgesprochen.

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für Indien

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: nein, kein e-Visum möglich, Visum muss dann bei der Botschaft beantragt werden

  • Personalausweis: nein

Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und zwei leere Seiten für die Stempel aufweisen.

  • Visum: erforderlich

Das Visum kann auf zweierlei Arten beantragt werden:

  1. e-Visum: Der e-Visums-Antrag ist spätestens vier Tage vor der Einreise zu stellen. Ein Ausdruck des erteilten e-Visums (ETA Electronic Travel Authorisation) ist bei der Einreise auf Verlangen vorzuweisen. Achten Sie darauf, dass die Zahlung erfolgt ist. 
  2. Visumantrag bei den indischen Konsulaten im Voraus: Das Visum kann auch bei den indischen Konsulaten in Deutschland bzw. seinen autorisierten Seviceprovidern beantragt werden. Hier wird auch der vorläufige Reisepass anerkannt. Das Onlineformular muss ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der Ausdruck ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei den Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt a.M. bzw. seinem Serviceprovider einzureichen. Die Bestimmungen finden sich bei der Indischen Botschaft Berlin .

Die Rück- oder Weiterreisetickets müssen vorgelegt werden können. Achten Sie darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten. Ohne ihn kann es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.

Digitale Einreisekarte

Zusätzlich zum Visum benötigen Reisende ein Einreiseformular (E-Arrival Card) , das ab 72 Stunden vor Einreise digital ausgefüllt werden muss.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für Personen ab dem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reiseimpfungen

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis und Tollwut angeraten.

Standardimpfungen

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen unzureichend sein und entspricht häufig medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht europäischem Standard. Im privaten Sektor ist eine medizinische Versorgung auf hohem fachlichem und auch preislichem Niveau durchaus vorhanden. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren.
In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.

Informationen zur medizinischen Versorgung vor Ort bieten die deutschen Vertretungen in Indien.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an Malaria tropica, verursacht durch verursacht durch Plasmodium falciparum und Mischinfektionen beträgt 61%. 39% entfallen auf die Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich.

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Alle Gebiete in Bolivien östlich der Anden unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 89%. 11% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig hohes Risiko: Gebiet in Chhattisgarth inklusive Stadt Geedam
  • Ganzjährig mittleres Risiko: unter 2.500 Höhenmetern in weiteren Teilgebieten im Osten und Nordosten
  • Ganzjährig geringes Risiko: in den übrigen Gebieten unter 2.500 Höhenmetern, inklusive Neu-Delhi, Kalkutta, Mumbai, Rajasthan und anderen Städten sowie auf den Andamanen und Nikobaren
  • Malariafrei: Höhenlagen ab 2.500 Höhenmetern von Himachal Pradesh, Jammu, Kashmir, Sikkim

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber wird vor allem während und unmittelbar nach der Regenzeit besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen übertragen. Denguefieber tritt insbesondere an den Küsten, aber auch in Städten und Höhenlagen bis ca. 1.500 Hm auf. Für Japanische Enzephalitis besteht ein geringes Übertragungsrisiko landesweit. Bihar und Assam kommt es zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, die teils durch Japanische Enzephalitis-Viren, teils aber auch durch andere mückenübertragene Erreger verursacht werden.

Auch Leishmaniose, lymphatische Filariosen , West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen können auftreten.

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.

  • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Lassen Sie bei schlecht heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber Leishmaniose ausschließen.

Die in Indien vorrangig in Gujarat vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten Typhus treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung und bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Indien besteht ein Risiko für Mpox, Nipah-Virus-Infektionen (s. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen) und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden in der Regel durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
    Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Landesweit besteht ein hohes Risiko für Tollwut durch Bissverletzungen von streunenden Hunden, Katzen und selten auch Affen. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht gewährleistet. Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Vor allem in ländlichen Regionen, teils jedoch auch in Städten, kommen Giftschlangen vor.

Das Nipah-Virus hat sein Reservoir u.a. in bestimmten Flughund-Arten. Wiederholt ist es zu örtlich und zeitlich begrenzten Ausbrüchen in den Bundesstaaten Kerala und Westbengalen gekommen. Das Virus kann u.a. durch direkten Kontakt mit Flughunden oder über kontaminierte Früchte inklusive Palmsaft sowohl auf Schweine als auch auf den Menschen übertragen werden, die dann erkranken. In den letzten Ausbrüchen waren jedoch enge Körperkontakte für eine Übertragung von Mensch zu Mensch verantwortlich; insbesondere im Rahmen der Pflege von Erkrankten in Krankenhäusern bzw. im selben Haushalt.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs, rohen tierischen Produkten und potenziell kontaminierten Früchten inklusive Palmsaft.
  • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Naegleria-Meningitis (Primäre Amöben-Meningoenzephalitis, PAM) ist eine seltene, meist tödlich verlaufende Erkrankung, welche durch Amöben der Gattung Naegleria fowleri verursacht wird. Die Erreger kommen im Süßwasser vor, z.B. in Seen, Flüssen oder heißen Quellen. Durch Schwimmen oder Tauchen gelangen sie über die Nase ins Gehirn und führen zu Kopfschmerzen, Fieber, Nackensteifigkeit, Erbrechen und Verwirrung. Auch Schistosomiasis wird selten nachgewiesen.

  • Sehen Sie vom Schwimmen und Baden im Süßwasser ab.

Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In allen indischen Millionenmetropolen kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.

Starke Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Insbesondere im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig.

  • Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.

  • Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.
  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten.

Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Die Informationen werden zur Verfügung gestellt vom Auswärtigen Amt - Stand: 06.05.2026

ADAC Notfall Ambulanz-Service

Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.

Reisemedizinischer Informationsservice

Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.

ADAC Medical App

Die ADAC Medical App  bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.

adac.de | Gesundheit

Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit

Zollbestimmungen

Einreise nach Indien

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen bis zu

  • 100 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 125 g Tabak 
  • 1 l Wein und 1 l Spirituosen 
Einfuhrverbot

Nicht eingeführt werden dürfen E-Zigaretten, Goldmünzen, pornografisches Material, Waffen, Drogen. Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung und der Transport von GPS-Trackern auf dem Luftweg sind in Indien verboten.

Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke

Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.
Wertvolle Gegenstände wie z.B. Laptops müssen bei der Ankunft in das Tourist-Baggage Re-Export Formular eingetragen werden, das bei der Ausreise wieder vorzulegen ist.

 

Wichtige Hinweise zur Einreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.

Zollbehörde Indien

Verboten ist die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.

Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land

Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.

Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:

  • 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.

Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land

Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.

Gebrauchswaren

Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 4 l Wein und 16 l Bier
  • 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Medikamente

Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.

Kraftstoffe

Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.

Rückwaren

Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.

Wichtige Hinweise zur Rückreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .