Mit dem Fahrzeug in Indien

  • Welche Zolldokumente und Fahrzeugpapiere brauche ich in Indien?

  • Was kostet Benzin oder Diesel in Indien?

Kraftstoffpreise

Benzin
0,99 €/Liter (108,65 Indische Rupie)
Diesel
0,89 €/Liter (98,10 Indische Rupie)

Letzte Aktualisierung am: 24.07.2026

Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert, der von Global Petrol Prices erhoben und bereitgestellt wird.

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationaler Fahrzeugschein: erforderlich, wird von der Zulassungsstelle ausgestellt

  • Haftpflichtversicherung des Reiselandes: erforderlich

  • Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild"): erforderlich, außerhalb der EU muss am Heck des Fahrzeugs ein ovales, weißes D-Schild angebracht sein

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz, darf aber nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung enden würde. Eine lokale Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang oder bei Ankunft am Hafen abgeschlossen werden. 

  • Carnet de Passages: erforderlich

Weitere Informationen zum Carnet de Passages finden Sie unter adac.de/cdp .

Bei der Einreise nach Indien mit einem Carnet wird häufig eine sogenannte "Confirmation" von der indischen Zollbehörde verlangt. In dieser Confirmation bestätigt der ADAC, dass er Ihr Carnet ausgestellt hat. Die indische Zollbehörde fordert diese Bestätigung über den indischen Automobilclub direkt vom ADAC an. Deshalb kann die Confirmation nicht mit dem Carnet an Sie geschickt werden.
Die Anforderung dieser Bestätigung kann zur Verzögerung bei der Einreise führen.

Bitte beachten Sie die maximal erlaubte Aufenthaltsfrist für Fahrzeuge. Diese beträgt maximal 185 Tage innerhalb eines Jahres ab dem Datum der ersten Einreise (Mehrfacheinreisen werden zusammengezählt).