Mit dem Fahrzeug in Finnland
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Finnland beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Finnland für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Finnland?
Wie hoch sind die Spritkosten in Finnland?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Finnland?
Egal ob Wohnmobil oder Mietwagen in Finnland: Entspannt unterwegs mit ADAC Maps!

Tempolimits
| Innerorts3 | 50 km/h |
| Außerorts4 | 100 km/h |
| Autobahnen4 | 120 km/h |
| Innerorts3 | 50 km/h |
| Außerorts46 | 100 km/h |
| Autobahnen46 | 120 km/h |
| Innerorts13 | 50 km/h |
| Außerorts14 | 100 km/h |
| Autobahnen14 | 100 km/h |
| Innerorts23 | 50 km/h |
| Außerorts24 | 80 km/h |
| Autobahnen24 | 80 km/h |
| Innerorts3 | 50 km/h |
| Außerorts45 | 80 km/h |
| Autobahnen45 | 80 km/h |
Camping
| Länge | Breite | Höhe | |
| Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 12 m | 2.5 m | 4.4 m |
| Gespann (gesamt) | 18.75 m | 2.5 m | 4.4 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist die Finnish Transport Infrastructure Agency .
In Finnland ist das Freie Campen grundsätzlich erlaubt aufgrund des Jedermannsrechts. Über Regelungen und Sonderbestimmungen sollte sich vorab informiert werden. In Nationalparks sind die Bereiche, in denen eine Übernachtung erlaubt ist, klar markiert. Auf Privatgrundstücken empfiehlt es sich eine Genehmigung des Grundstückseigentümers einzuholen.
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: nicht erforderlich
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen
Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Beachten Sie Wildwechsel-Warnschilder. Elche oder Rentiere überqueren häufig die Straße, vor allem in der Dämmerung.
Die Promillegrenze beträgt 0,5.
Die Straßenbahn hat Vorfahrt, ebenso Busse im Stadtverkehr, auch beim Ausfahren an Haltestellen.
Bezahlung von Parkgebühren
Parkgebühren können nach vorhergehender Registrierung mit dem Handy bezahlt werden: Easy:Park
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Auf allen Straßen muss ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden. Diese Vorschrift gilt auch während der Mitternachtssonne.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 135 cm Körpergröße müssen mit einem der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechenden Rückhaltesystem gesichert werden.
Fußgängern (also auch Auto- und Motorradfahrern, die das Kfz verlassen) wird empfohlen, bei Dunkelheit reflektierende Kleidung zu tragen oder reflektierende Streifen an der Kleidung anzubringen.
Vom 1. November bis 31. März sind Winterreifen mit M+S Kennzeichnung für sämtliche (auch im Ausland zugelassene) Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Bei Anhänger-Gespannen besteht diese Pflicht auch für gebremste Anhänger. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 mm, eine Profiltiefe von mindestens 5 mm ist empfohlen. In Lappland sind Winterreifen von Mitte Oktober bis Ende April vorgeschrieben.
Schneeketten können (zusätzlich zur Winterbereifung) montiert werden, wenn die Straßen- und Wetterverhältnisse es erfordern.
Spikes (auf allen Reifen) dürfen vom 1. November bis zum ersten Montag nach Ostern verwendet werden, wenn die Witterung es erfordert.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen.
Es gilt ein Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Minderjährige unter 15 Jahren mitfahren.
Dashcams sind erlaubt. Falls die Aufnahme als Beweismittel verwendet werden soll, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahme zu informieren.
Strafen für Verkehrsverstöße sind verhältnismäßig hoch; die jeweilige Bußgeldhöhe wird einkommensabhängig berechnet.
Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.
Unfälle (auch Wildunfälle) müssen der Polizei unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden.
Bei Sachschäden ist zusätzlich die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

