Mit dem Fahrzeug in Ägypten

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Ägypten beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Ägypten für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Was braucht man für einen Führerschein in Ägypten?

  • Wie hoch ist der Benzinpreis in Ägypten?

Mit dem Mietwagen in Ägypten? Mit ADAC Maps sicher unterwegs!

Landkarte mit Fähnchen-Pins, die eine Route markieren

Tempolimits

innerorts30
außerorts60
Autobahnen100
Schnellstraßen90
innerorts30
Autobahnen100
außerorts50
Schnellstraßen90
innerorts30
außerorts60
Autobahnen100
Schnellstraßen90
innerorts30
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Autobahnen100
Schnellstraßen90

Kraftstoffpreise

Diesel1,35 €/liter
Benzin1,15 €/liter

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationaler Fahrzeugschein: erforderlich, wird von der Zulassungsstelle ausgestellt

  • Haftpflichtversicherung des Reiselandes: erforderlich

  • Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild"): erforderlich, Außerhalb der EU muss am Heck des Fahrzeugs ein ovales, weißes D-Schild angebracht sein.

Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

  • Carnet de Passages: erforderlich

Das Carnet de Passages ermöglicht die zeitlich begrenzte, zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen in zahlreiche Länder und gilt weltweit als offizielles Grenzdokument. Ausgestellt wird es vom ADAC – alle Details zur Beantragung unter adac.de .

Die zu entrichtende Gesamtgebühr (Zoll-Service, Kfz-Kennzeichen, Haftpflichtversicherung) für die Einfuhr von Kfz beträgt für einen dreimonatigen Aufenthalt bis zu ca. 3.000 EGP und kann um weitere drei Monate verlängert werden. Am Grenzübergang erhält man zwei Kfz-Kennzeichen und muss die Original-Kennzeichen abgeben. Bei der Ausreise werden die Kennzeichen wieder getauscht. Ist die Ausreise über einen anderen Grenzübergang geplant, sollte bereits bei der Einreise der Tausch der Nummernschilder geklärt werden.

Für Anhänger und Wohnmobile ist ein zweifaches Inventarverzeichnis in englischer Sprache mitzuführen.