Mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs in Australien

Ein Camper im australischen Outback
Campen mit dem eigenen Fahrzeug in der australischen Wildnis© iStock.com/NickRH

Wer mit dem eigenen Fahrzeug nach Australien reisen möchte, sollte sich nicht nur rechtzeitig um die Beschaffung der Visa oder des Internationalen Fahrzeugscheins kümmern. Was Sie über Verschiffung, Zulassung, Versicherung und Zollbestimmungen wissen müssen.

  • Überblick zur Reise mit dem eigenen Fahrzeug durch Australien

  • Zolldokument Carnet de Passages

  • Informationen zu Verschiffung, Zulassung und Versicherung

Afrika – Mitnahme von Kfz: Alle Infos zum Ausdrucken als pdf
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Verschiffung

Setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit einer Fahrzeugspedition in Verbindung. Entsprechende Kontakte finden Sie beispielsweise über das Internet. Da die Kosten für die Verschiffung erheblich differieren, empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Erkundigen Sie sich immer nach dem Preis inklusive aller Hafen-, Stand- und sonstiger Nebenkosten, da diese einen erheblichen Teil der gesamten Verschiffungskosten ausmachen. Vergessen Sie auch nicht den Abschluss einer Transportversicherung, welche in der Regel über den Spediteur erhältlich ist. Außerdem sollten Sie einkalkulieren, dass Ihr Fahrzeug ca. vier bis sechs Wochen unterwegs sein kann.

Zulassung

Die reguläre deutsche Zulassung sollte unbedingt bestehen bleiben! Temporäre Kennzeichen sind in keinem Fall ratsam, weil sie bei den Grenzübertritten zu sehr großen Problemen führen können. Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollte der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er kann vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt werden.

Generell sind die Einreiseformalitäten unkomplizierter, wenn das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Falls der Fahrzeughalter nicht an der Reise teilnimmt, sollte er dem oder den Reisenden eine sog. Benutzervollmacht aushändigen. Für ADAC Mitglieder wird die Vollmacht in jeder ADAC Geschäftsstelle ausgestellt und bestätigt.

Linksverkehr - Tipps für Autofahrer

Versicherung

Die Versicherung für Ihr Fahrzeug darf nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung enden würde. Sie kann aber unter Umständen ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem deutschen Versicherer nach, ob Ihr Versicherungsvertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas Versicherungsprämie zahlen müssen. Bitte beachten Sie, dass derartige Regelungen meist nur für langjährige Kunden und nur auf Kulanz der Versicherungsgesellschaft gewährt werden. Im Regelfall kann die Prämienerstattung erst nach der Reise gegen Vorlage der entsprechenden Reisebestätigungen erfolgen.

In Australien werden nur Kfz-Versicherungen anerkannt, die im Land direkt abgeschlossen wurden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Compulsory Third Party CTP, Third Party Property Insurance und Comprehensive Insurance.

Pflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge ist die COMPULSORY THIRD PARTY CTP (bodily injury) Insurance. Das ist eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen Personen zufügen. In einigen Bundesstaaten wird die CTP anders benannt, und es gibt bezüglich der CTP unterschiedliche Anforderungen. Der australische Automobilclub stellt Links zu den Informationen der jeweiligen Bundesstaaten zur Verfügung (siehe letzter Abschnitt "Zusätzliche Informationen").

Unbedingt ratsam ist die THIRD PARTY PROPERTY Insurance, obwohl diese nicht in allen Bundesstaaten Pflicht ist. Diese Haftpflichtversicherung deckt Sachschäden ab, die Sie mit Ihrem Auto verursachen. Sie wird meist nur mit einem relativ hohen Selbstbehalt (excess) angeboten.

Die COMPREHENSIVE INSURANCE, ähnlich unserer Kaskodeckung, deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Reisende aus Europa und Amerika bekommen in Australien meist keine Comprehensive Insurance, weil im Linksverkehr unerfahrene Autofahrer den Versicherungsunternehmen ein zu großes Risiko sind.

"Duty of Disclosure" (wörtlich: Pflicht zur Enthüllung): Auch in Australien müssen vor Abschluss einer Versicherung Angaben zur Person des/der in Frage kommenden Fahrer(s) gemacht werden – so z.B., woher Sie kommen, ob Sie Linksverkehr gewöhnt sind oder wie lang Sie schon selbst einen Führerschein haben bzw. mit einem Fahrzeug in Deutschland haftpflichtversichert sind. Wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen, kann der Versicherer im Schadensfall von seiner Verpflichtung zurücktreten, d.h., Sie selbst müssen dann für den entstandenen Schaden aufkommen.

Carnet de Passages

Das Carnet de Passages ist ein Zolldokument, welches die vorübergehende zollfreie Einfuhr eines Fahrzeugs nach Australien wesentlich erleichtert. Wird kein Carnet de Passages vorgelegt, muss direkt bei der australischen Zollbehörde eine Kaution für das Fahrzeug hinterlegt werden.

Das Carnet de Passages ist ein Jahr lang gültig. Ausführliche Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie im Internet unter www.adac.de/cdp.

Quarantäne-Inspektion und Roadworthiness-Test

Bevor in Australien die Freigabe des Fahrzeugs durch den Zoll erfolgt, muss es durch den sog. "Quarantine Inspection Service" freigegeben werden. Aus diesem Grund muss das Fahrzeug vor der Verschiffung einer aufwendigen Reinigung unterzogen werden.

Außerdem muss nach der Ankunft in Australien das Fahrzeug zu einer technischen Inspektion, dem sog. Roadworthiness-Test, gebracht werden. Das "Roadworthy Certificate" oder der "Inspection Report" sind Voraussetzung für die Erteilung des Visitor’s Permit und den Abschluss der Versicherung.

Aufenthaltsdauer

In Australien darf ein Fahrzeug unter Deckung des Carnet de Passages bis zu 12 Monate vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Vor Ablauf der Carnet-Gültigkeit muss jedoch die Wiederausfuhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie Australien nicht ohne das Fahrzeug verlassen dürfen. Sollte eine Ausreise ohne Fahrzeug nötig sein, muss dies vorher mit der australischen Zollbehörde abgeklärt werden. Verbleibt das Fahrzeug ohne Kenntnis der Zollbehörde im Land, ist dies ein Verstoß gegen das australische Zollrecht.

Kümmern Sie sich auch rechtzeitig um die Verlängerung der Carnet-Gültigkeit, wenn das Fahrzeug nicht vor dem Ablaufdatum ausgeführt wird. Hierzu ist der australische Automobilclub in Zusammenarbeit mit dem australischen Zoll behilflich. Bleibt das Fahrzeug nach Ablauf der Gültigkeit des Carnet ohne Kenntnis des australischen Zolls im Land, werden 12.000 AU$ Strafe plus Zollabgaben fällig.

Achtung: Eine Verlängerung des Aufenthalts über zwölf Monate hinaus kann vom Zoll auch abgelehnt werden! Die dauerhafte Einfuhr eines Fahrzeugs ist nicht erlaubt, wenn dieses unter Deckung des Carnet de Passages für einen vorübergehenden Aufenthalt eingeführt wurde.

Mehr über die allgemeinen Einreisebestimmungen hier

Zusätzliche Informationen vom australischen Automobilclub sowie der Zollbehörde

Ausführliche Informationen zum Reisen in Australien finden Sie auf der Homepage des australischen Automobilclubs Australian Automobile Association* (AAA):
Rubrik "International Motoring" – "Bringing my vehicle to Australia"*.
Die australische Zollbehörde* informiert ebenfalls sehr ausführlich über den vorübergehenden und dauerhaften Fahrzeugimport.

Persönliche Reisedokumente

Welche persönlichen Reisedokumente benötigt werden oder ob z.B. eine Visumspflicht gilt, erfahren Sie hier.

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