Mit dem eigenen Fahrzeug nach Australien

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Von Redaktion

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Ein Jeep steht in der Wildnis am Lagerfeuer in den USA
Campen mit dem eigenen Fahrzeug in der australischen Wildnis© Shutterstock/totajla

Wer mit dem eigenen Fahrzeug nach Australien reisen möchte, sollte sich frühzeitig um alle wichtigen Formalitäten kümmern – nicht nur um Visa oder den Internationalen Fahrzeugschein. Was Sie über Verschiffung, Zulassung, Versicherung und Zollbestimmungen wissen müssen.

  • Überblick zur Planung der Reise

  • Zolldokument Carnet de Passages

  • Informationen zu Verschiffung, Zulassung und Versicherung

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Australien – Mitnahme von Kfz: Alle Infos zum Ausdrucken
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Fahrzeugverschiffung nach Australien

Setzen Sie sich unbedingt frühzeitig mit einer Fahrzeugspedition in Verbindung. Geeignete Anbieter finden Sie online. Vergleichen Sie unbedingt mehrere Angebote, da die Kosten für die Verschiffung stark variieren können.

Achten Sie darauf, dass der Preis alle Nebenkosten wie Hafen-, Stand- und sonstige Gebühren enthält, da diese einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen. Schließen Sie eine Transportversicherung ab, die in der Regel über den Spediteur erhältlich ist. Diese schützt Ihr Fahrzeug während der Überfahrt.

Planen Sie ausreichend Zeit ein: Die Verschiffung Ihres Fahrzeugs nach Australien kann vier bis sechs Wochen dauern.

Zulassungspapiere

Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug nach Australien ist es wichtig, die reguläre deutsche Zulassung beizubehalten. Temporäre Kennzeichen sind nicht empfehlenswert, da sie bei Grenzübertritten zu erheblichen Problemen führen können. Neben der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollten Sie den Internationalen Fahrzeugschein mitführen. Dieser wird von Ihrer Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) ausgestellt.

Die Einreise ist deutlich unkomplizierter, wenn das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Ist der Fahrzeughalter nicht dabei, benötigen die Reisenden eine Benutzervollmacht bzw. Fahrervollmacht. Für ADAC Mitglieder stellt jede ADAC Geschäftsstelle diese Vollmacht aus und bestätigt sie.

Linksverkehr – Tipps für Autofahrer

Versicherung für das Fahrzeug

Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug nach Australien reisen, darf die deutsche Kfz-Versicherung nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung erlischt. Unter Umständen kann die Versicherung ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob der Vertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas Prämien zahlen müssen.

Beachten Sie: Solche Regelungen gelten meist nur für langjährige Kunden und auf Kulanz. In der Regel erfolgt eine Prämienerstattung erst nach der Reise gegen Vorlage entsprechender Nachweise.

In Australien muss die Kfz-Versicherung direkt im Land abgeschlossen werden. Es gibt drei Arten:

  • Compulsory Third Party (CTP): Pflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge ist die COMPULSORY THIRD PARTY CTP (bodily injury) Insurance. Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung für Personen-Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen zufügen. In einigen Bundesstaaten wird die CTP anders benannt, und es gibt bezüglich der CTP unterschiedliche Anforderungen. Der australische Automobilclub stellt auf Anfrage Links zu den Informationen der jeweiligen Bundesstaaten zur Verfügung.

  • Third Party Property Insurance: Unbedingt ratsam ist die THIRD PARTY PROPERTY Insurance, obwohl diese nicht in allen Bundesstaaten Pflicht ist. Diese Haftpflichtversicherung deckt Sachschäden ab, die Sie mit Ihrem Auto verursachen. Sie wird meist nur mit einem relativ hohen Selbstbehalt (excess) angeboten.

  • Comprehensive Insurance: Die COMPREHENSIVE INSURANCE, ähnlich unserer Kaskodeckung, deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Reisende aus Europa und Amerika bekommen in Australien meist keine Comprehensive Insurance, weil im Linksverkehr unerfahrene Autofahrer den Versicherungsunternehmen ein zu großes Risiko sind.

Wichtige Hinweise: Vor Abschluss einer australischen Versicherung gilt die Duty of Disclosure. Sie müssen wahrheitsgemäße Angaben zu Herkunft, Fahrerfahrung, bisherigen Versicherungen und Führerschein machen. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Schadensfall nicht zahlt.

Carnet de Passages

Das Carnet de Passages ist ein Zolldokument, welches die vorübergehende zollfreie Einfuhr eines Fahrzeugs nach Australien wesentlich erleichtert. Wird kein Carnet de Passages vorgelegt, muss direkt bei der australischen Zollbehörde eine Kaution für das Fahrzeug hinterlegt werden.

Das Carnet de Passages ist ein Jahr lang gültig. Hier finden Sie ausführliche Informationen und die Antragsunterlagen.

Quarantäne-Inspektion und Roadworthiness-Test

Bevor in Australien die Freigabe des Fahrzeugs durch den Zoll erfolgt, wird es durch den "Quarantine Inspection Service" inspiziert. Deshalb ist eine gründliche Fahrzeugreinigung vor der Verschiffung zwingend erforderlich, um die strengen australischen Bio-Sicherheitsauflagen zu erfüllen.

Nach der Ankunft in Australien ist zusätzlich ein Roadworthiness-Test vorgeschrieben. Das Ergebnis wird in Form eines Roadworthy Certificate oder eines Inspection Reports dokumentiert. Dieses Unterlagen sind Voraussetzung für die Erteilung des Visitor’s Permit und den Abschluss einer Kfz-Versicherung.

Aufenthaltsdauer

In Australien darf ein Fahrzeug unter Deckung des Carnet de Passages bis zu 12 Monate zollfrei eingeführt werden. Vor Ablauf der Carnet-Gültigkeit muss jedoch die Wiederausfuhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie Australien nicht ohne das Fahrzeug verlassen dürfen. Sollte eine Ausreise ohne Fahrzeug nötig sein, muss dies vorher mit der australischen Zollbehörde abgeklärt werden. Verbleibt das Fahrzeug ohne Kenntnis der Zollbehörde im Land, ist dies ein Verstoß gegen das australische Zollrecht.

Kümmern Sie sich auch rechtzeitig um die Verlängerung der Carnet-Gültigkeit, wenn das Fahrzeug nicht vor dem Ablaufdatum ausgeführt wird. Der australische Automobilclub unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Zoll bei der Verlängerung.

Wird das Fahrzeug nach Ablauf ohne Zollgenehmigung im Land belassen, drohen Strafen von bis zu 12.000 AU$ plus Zollabgaben.

Achtung: Eine Verlängerung des Aufenthalts über zwölf Monate hinaus kann vom Zoll abgelehnt werden! Die dauerhafte Einfuhr eines Fahrzeugs ist nicht erlaubt, wenn dieses unter Deckung des Carnet de Passages temporär eingeführt wurde.

Mehr über die allgemeinen Einreisebestimmungen, persönliche Reisedokument etc. erfahren Sie hier

Zusätzliche Informationen vom australischen Automobilclub sowie der Zollbehörde

Ausführliche Informationen zum Reisen in Australien finden Sie auf der Homepage des australischen Automobilclubs Australian Automobile Association (AAA) unter der Rubrik "International Motoring" – "Bringing my vehicle to Australia". Die australische Zollbehörde informiert ebenfalls sehr ausführlich über den vorübergehenden und dauerhaften Fahrzeugimport.

Gibt es Alternativen?

Sie möchten sich die lange Verschiffung des Fahrzeugs sparen? Möglicherweise ist der Kauf und die Zulassung eines Fahrzeugs vor Ort eine Option. Alle Informationen zum Kauf und -Wiederverkauf eines Fahrzeugs in Australien finden Sie hier.