Sie wollen mit Ihrem eigenen Fahrzeug durch Australien reisen, auf der Seidenstraße nach Osten aufbrechen oder auf Safari in Afrika gehen? An vielen Grenzübergängen außerhalb Europas brauchen Sie ein Carnet de Passages: Es ist ein Grenz- und Zolldokument für die vorübergehende zollfreie Einfuhr eines Fahrzeugs Es ist in vielen Ländern Afrikas, Asiens, Südamerikas sowie in Australien und Neuseeland erforderlich Es ist gültig für 12 Monate und enthält keinen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug Kosten Carnet de Passages Für das Carnet muss eine Sicherheit (Kaution oder Bankbürgschaft) hinterlegt werden. Diese richtet sich nach dem Fahrzeugwert und den Ländern, die bereist werden. Außerdem ist eine Ausstellungsgebühr zu entrichten. Sollte ein Versand per DHL gewünscht sein, fallen zusätzliche Versandkosten an. Die exakte Kostenaufstellung finden Sie in unserer Gebührentabelle. Antrag Carnet de Passages Das Carnet kann nur auf eine Person und ein Fahrzeug ausgestellt werden. Es ist nicht auf andere Personen oder Fahrzeuge übertragbar. Dokumentinhabende haften für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben. Das Carnet gilt als amtliche Urkunde und bleibt Eigentum des ADAC. Es sollte daher sorgfältig aufbewahrt werden. Senden Sie bitte die vollständigen Antragsunterlagen unterschriebener Antrag Version 24A (mit Originalunterschrift vom Antragsteller) Kopie vom Reisepass bzw. Personalausweis Kopie aktueller Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Bitte beachten Sie, dass die Adresse aus dem Fahrzeugschein im Carnet eingetragen wird. Kopie von der Automobilclub-Mitgliedskarte (Mitglied der FIA) Bei Wohnmobilen und Campingfahrzeugen zusätzlich Kopie eines aktuellen Wertnachweises (z.B. Wertgutachten oder Händlerrechnung) ggf. vom Fahrzeugeigentümer unterschriebene Schuldbeitrittserklärung ggf. Bankbürgschaft per E-Mail (cdp@adac.de) oder Post (ADAC e.V., Carnet de Passages, Hansastr. 19, 80686 München). Die Antragsunterlagen für das Carnet können Sie hier herunterladen und ausdrucken. Welche Länder verlangen ein Carnet de Passages? Aktuelle Reisemeldungen Bitte beachten Sie, dass es weltweit jederzeit zu unangekündigten und längerfristigen Grenzschließungen kommen kann. Wir empfehlen daher dringend frühzeitig und kurz vor der geplanten Einreise die Informationen des Auswärtigen Amtes hierzu zu prüfen. Verlängerung der Carnet-Gültigkeit Wenn die zwölfmonatige Gültigkeit Ihres Carnet demnächst abläuft oder die 25 Blätter bald verbraucht sind und Sie Ihre Reise noch fortsetzen möchten, haben Sie zwei Optionen der Carnet-Verlängerung: Anschluss-Carnet Sie beantragen ein komplett neues Carnet ca. 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beim ADAC. Das Anschluss-Carnet ist wieder für 12 Monate gültig und kann für mehrere Länder genutzt werden. Es fällt erneut die Ausstellungsgebühr an, die hinterlegte Sicherheitsleistung wird übernommen. Sollten Sie Länder bereisen, die in Ihrem jetzigen Carnet gesperrt sind, muss die beim ADAC hinterlegte Kaution erhöht werden. Ein Versand des Anschluss-Carnet per DHL ins Ausland ist möglich (Versandkosten fallen an). Maßgebend ist die aktuelle Gebührentabelle. Für die Ausstellung des Anschluss-Carnets wird ein neuer Antrag benötigt. Bitte laden Sie sich die aktuelle Version des Antrags hier herunter. Verlängerung bestehendes Carnet Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig vor Ablauf der Carnet-Gültigkeit ausgeführt werden kann, wenden Sie sich mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit an den ADAC. Wir teilen Ihnen mit, ob eine Verlängerung vor Ort möglich ist, und geben Ihnen dann die entsprechenden Kontakte beim ausländischen Automobilclub. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die ausländische Zollbehörde ihr Einverständnis dazu gibt. Der Partnerclub leitet uns die Zusage der Zollbehörde weiter und bittet um unser Einverständnis. Wir erteilen die Zustimmung, wenn die Verlängerungsgebühr (anteilig entsprechend der Ausstellungsgebühr) per Überweisung auf unserem Konto eingegangen ist. Ein verlängertes Carnet ist nur in dem Land gültig, in dem es verlängert wurde. Es kann nur zur Ausreise und nicht zur Weiterreise in andere Länder verwendet werden. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen: FAQs zum Carnet de Passages Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Carnet.