Working Holiday im Ausland: Tipps für junge Reisende

Im Ausland reisen und nebenbei dort jobben – möglich für junge Leute mit dem Konzept Working Holiday oder Work and Travel
Im Ausland reisen und nebenbei dort jobben – möglich für junge Leute mit dem Konzept Working Holiday oder Work and Travel © iStock.com/xavierarnau

Schafe scheren in Australien, Obst ernten in Chile oder kellnern in Kanada: Bei Working-Holiday-Programmen können junge Leute ein Jahr im Ausland verbringen. Die wichtigsten Tipps und Infos für diese Art der Langzeitreisen.

  • Für junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren

  • Maximal zwölf Monate Dauer

  • Über aktuelle Einreise- und Visa-Regelungen informieren

Die maximal zwölf Monate dauernden Aufenthalte sollen jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren Einblicke in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes sowie persönliche Erfahrungen vermitteln. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden.

Working-Holiday-Programme* – teilweise auch bekannt unter der Bezeichnung Work and Travel gibt es laut Auswärtigem Amt zwischen Deutschland und folgenden Ländern:

Mit Kanada existiert ein Youth Mobility Program*, eine Vereinbarung der beiden Länder zur Jugendmobilität.

Hier gibt es Infos über Einreisebestimmungen für viele Länder weltweit und speziell für Australien und Kanada.

Working-Holiday-Visum ist Voraussetzung

Generell sind für einen Working-Holiday-Aufenthalt gute Vorbereitung und rechtzeitige Planung besonders wichtig. Denn mit Flugbuchung und Jobsuche ist es nicht getan, weitere Dokumente sind nötig.

Deutsche Staatsbürger können zwar normalerweise auch außerhalb der EU in viele Länder ohne Visum einreisen – mit einem gültigen Reisepass. Laut Auswärtigem Amt verlangen viele Staaten, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Andere, dass er nur bis über die Reise hinaus gilt, also die Rückreise noch komplett abdeckt.

Eine Einreise mit Pass und ohne Visum berechtigt häufig für einen Aufenthalt als Tourist für bis zu 90 Tage, das bedeutet aber keine Arbeitserlaubnis.

Junge Menschen, die in einem Land reisen und jobben möchten, das am Working-Holiday-Programm teilnimmt, benötigen neben dem gültigen Reisepass ein Working-Holiday-Visum.

Anforderungen unterschiedlich je nach Land

Antragsverfahren und Anforderungen unterscheiden sich in den Ländern aus dem Working-Holiday-Programm. Die Beantragung erfolgt auf Englisch. Teilweise werden finanzielle Sicherheiten und/oder ein gültiges Rückflugticket in die Heimat, für manche Jobs auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.

In Kanada ist ein Aufenthalt nach den Regelungen des Youth Mobility Agreement bis zum 35. Lebensjahr möglich. In den USA kommt für einen Aufenthalt mit einer ähnlichen Kombination aus Urlaub und Arbeit ein sogenanntes J1-Visum in Frage.

Infos bei Botschaften und Konsulaten in Deutschland

Informationen zum Antragsverfahren, nötigen Unterlagen und Gebühren erhalten Interessentinnen und Interessenten bei den jeweiligen ausländischen Vertretungen in Deutschland, im Fall Taiwans die Taipeh-Vertretungen in Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München, im Fall Hongkongs die chinesische Botschaft oder die chinesischen Generalkonsulate in Deutschland (oder die zuständige Einwanderungsbehörde in Hongkong).
Für diese Länder mit Working-Holiday-Programm bieten die ADAC Infos zu Reiseländern unter "wichtige Adressen" die Kontaktdaten der Botschaften und Konsulate in Deutschland:

Wichtig: Reisemedizin und Arbeitsbedingungen

Nach Australien reisten zum Beispiel in Zeiten vor Corona jährlich rund 25.000 junge Menschen aus Deutschland mit einem Working-Holiday-Visum, um Urlaub zu machen, Land und Menschen kennenzulernen und nebenher etwas Geld zu verdienen. Hier steht ein Fair-Work-Ombudsman* auch ausländischen Jobbern mit Working-Holiday-Visum für Informationen zur Verfügung.

Generell empfiehlt das Auswärtige Amt allen, die eine Working-Holiday-Zeit im Ausland verbringen möchten, vor der Übernahme von Ferienjobs, die jeweiligen Arbeitsbedingungen zu prüfen.

Außerdem sollten sich Reisende rechtzeitig vorab über nötige Impfungen, häufige Infektionskrankheiten und die medizinische Versorgung im Reiseland informieren. Mehr zur Reisemedizin und zum Thema Gesundheit in den Infos zu vielen Reiseländern.

Gut beraten beim Reisemedizinischen Informationsdienst

Unsere Mitglieder erhalten beim Reisemedizinischen Informationsdienst (Tel.: 089 - 76 76 77) neben vielen reisemedizinischen Informationen und dem Formular zur Medikamentenmitnahme auch Adressen von Deutsch sprechenden Ärzten und Kliniken weltweit.

Nötig: Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Der Abschluss einer speziellen Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist ein Muss. Die normale Krankenversicherung oder eine klassische Auslandskrankenversicherung, die in der Regel für maximal sechs bis zehn Wochen am Stück gilt, genügt nicht. Mit der Versicherung ist der genaue Umfang des Leistungsschutzes zu klären. Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung sollte medizinisch notwendige Behandlungskosten (Arzt, Krankenhaus) bei unerwarteten Erkrankungen und Verletzungen ohne Obergrenze übernehmen und den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport abdecken. Manche Staaten fordern auch Nachweise über eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.

Nützlich: Internationaler Führerschein

Für manche Jobs und auch für den Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsstellen während des Auslandsaufenthalts kann ein Führerschein nützlich sein. Der ADAC rät zum Internationalen Führerschein für alle Working-Holiday-Länder, auch wenn dieser nicht überall zwingend vorgeschrieben ist. Bei eventuellen Polizeikontrollen, Verkehrsunfällen und beim Anmieten eines Leihautos erspart man sich mit einem Internationalen Führerschein viel Aufwand, Zeit und Ärger.

Wichtige Tipps für die Reisedokumente

  • Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. 

  • Die Bescheinigungen aller Versicherungsnachweise sollten mindestens in Englisch, besser noch in die jeweilige Landessprache übersetzt sein.

  • Von Reisepass, Impfausweis, Führerschein, Tickets und Versicherungen sollten vor einer Reise ins Ausland immer Duplikate angefertigt werden (entweder Kopien oder Fotos vom Original, auf dem Handy gespeichert). Die Kopien, die getrennt von den Originalen aufbewahrt werden sollten, ersetzen bei Verlust oder Diebstahl zwar nicht die Originale, aber mit ihnen ist es deutlich einfacher, einen neuen Ausweis im Ausland zu beantragen.

Was es bei Diebstahl und Passverlust zu beachten gilt, erfahren Sie in unserem Ratgeber Reisen

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Andrea Steichele-Biskup
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