Kraftstoff im Reservekanister: Was ist erlaubt?
Darf man Benzin oder Diesel in einem Reservekanister mit im Auto haben? Und wenn ja, in welchen Mengen? Alles Wissenswerte zu diesem Thema im Überblick.
Auf die RKK- oder UN-Zulassung des Reservekanisters achten
Deutschland: Nicht mehr als 60 Liter pro Kanister erlaubt
Ausland: Mitnahme gefüllter Reservekanister teilweise verboten
Reservekanister: Wie viel Liter Kraftstoff?
Wer nicht rechtzeitig die nächste Tankstelle angesteuert hat, der freut sich, wenn er einen gefüllten Reservekanister dabei hat. Aber wie viel Kraftstoff darf man im Auto eigentlich als Reserve für so einen Notfall dabei haben? In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Litern je Reservebehälter und 240 Litern je Beförderungseinheit (z.B. Pkw) nicht überschritten werden. Der Kanister muss entweder über eine UN- oder Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK) verfügen. Die entsprechende Kennzeichnung ist am Behälter eingeprägt.
Um eine Gefährdung für die Fahrzeuginsassen möglichst gering zu halten, sollte man den Kanister so weit entfernt wie möglich von ihnen, also im Kofferraum und dort am besten mit Spanngurten gesichert, verstauen. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich außerdem, nicht mehr als zehn Liter Kraftstoff mitzunehmen.
Diesel und Benzin in der Garage?
Auch bei der Lagerung zu Hause gibt es Höchstgrenzen. Wird der Kraftstoff in der Garage gelagert, müssen Sie je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften beachten. In vielen Bundesländern, beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg, ist es erlaubt, 200 Liter Diesel, aber nur 20 Liter Benzin in der Garage in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern zu lagern. Mehr zum Thema Garagennutzung lesen Sie hier.
Was gilt im Ausland?
Doch wie sieht es im Ausland aus? Hier sind die Bestimmungen, ob und wie viel Sprit man in Reservekanistern mitnehmen darf, für die wichtigsten Reiseländer aufgelistet:
Land | Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern | Land | Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern |
---|---|---|---|
Belgien | 10 Liter | Niederlande | 10 Liter |
Bulgarien | Mitnahme verboten | Österreich | 10 Liter |
Dänemark | 10 Liter | Polen | 10 Liter |
Estland | 10 Liter | Portugal | 10 Liter |
Frankreich | 10 Liter | Rumänien | Mitnahme verboten |
Griechenland | Mitnahme verboten | Schweiz | 25 Liter |
Italien | 10 Liter | Serbien | 5 Liter |
Kroatien | Mitnahme verboten | Slowakei | 10 Liter |
Lettland | 10 Liter | Slowenien | 10 Liter |
Liechtenstein | 25 Liter | Spanien | 10 Liter |
Litauen | 10 Liter | Tschechien | 10 Liter |
Luxemburg | Mitnahme verboten | Türkei | 25 Liter |
Montenegro | 5 Liter | Ungarn | 10 Liter |
Nordmazedonien | 20 Liter |
Ignoriert man diese Vorgaben, muss man mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, die von Land zu Land unterschiedlich hoch sein können.
Sicherheit geht vor
Tipp: Ungeachtet der rechtlichen Vorschriften empfiehlt der ADAC, aus Sicherheitsgründen generell nicht mehr als zehn Liter mitzunehmen!
Reservekanister auf Fähren
Besondere Bestimmungen gelten für Fährschiffe. Betroffen sind alle Reisenden, die ihr Auto mit der Fähre transportieren:
Ein generelles Mitnahmeverbot für Reservekraftstoff in Kanistern besteht aus Sicherheitsgründen auf allen Schiffen nach Großbritannien, Irland, Island und Zypern.
Darüber hinaus kann die Mitnahme von Kraftstoff auch auf Fähren in die skandinavischen Länder Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland verboten sein. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige Fährgesellschaft.
Zollrechtliche Fragen
Reservekraftstoff in Kanistern muss bei der Einreise in beziehungsweise der Ausreise aus Nicht-EU-Staaten verzollt werden. Innerhalb der EU gibt es für Kraftstoff keine Zollgrenzen mehr. Bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern nach Deutschland muss aber Mineralölsteuer entrichtet werden.