Kraftstoff im Reservekanister: Was ist erlaubt?

Aus Sicherheitsgründen sollten maximal 10 Liter im Reservekanister mitgenommen werden.
Aus Sicherheitsgründen sollten maximal 10 Liter im Reservekanister mitgenommen werden.© Fotolia/Sergey Novikov

Darf man Benzin oder Diesel in einem Reservekanister mit im Auto haben? Und wenn ja, in welchen Mengen? Wir haben alles Wissenswerte zu diesem Thema zusammengestellt.

  • Auf die RKK- oder UN-Zulassung des Reservekanisters achten

  • Deutschland: nicht mehr als 60 Liter je Kanister erlaubt

  • Ausland: Mitnahme gefüllter Reservekanister teilweise verboten

Wie viel Liter Kraftstoff dürfen im Auto mitgenommen werden?

In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Litern je Reservebehälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschritten werden. Der Kanister muss entweder über eine UN- oder Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK) verfügen. Die entsprechende Kennzeichnung ist am Behälter eingeprägt.

Um eine Gefährdung für die Insassen möglichst gering zu halten, sollte der Kanister so weit wie möglich von den Personen im Fahrzeug entfernt, also im Kofferraum, und dort am besten mit Spanngurten gesichert verstaut werden. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich daher, nicht mehr als 10 Liter Kraftstoff mitzunehmen.

Wie viel Liter Benzin oder Diesel dürfen in der Garage gelagert werden?

Auch bei der Lagerung zu Hause gibt es Höchstgrenzen. Wird der Kraftstoff in der Garage gelagert, müssen je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften beachtet werden. In vielen Bundesländern, beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg ist es erlaubt, 200 Liter Diesel, aber nur 20 Liter Benzin in der Garage in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern zu lagern, mehr dazu lesen Sie hier.

ADAC Clubjurist Klaus Heimgärtner erklärt die Rechtslage beim Kraftstoffhamstern ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

Was gilt im Ausland?

Doch wie sieht es im Ausland aus? Wir haben die Bestimmungen, ob und wie viel Sprit man in Reservekanistern mitnehmen darf, für die wichtigsten Reiseländer aufgelistet:

Land

Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern

Land

Erlaubte Kraftstoffmenge in Kanistern

Belgien

10 Liter

Niederlande

10 Liter

Bulgarien

Mitnahme verboten

Österreich

10 Liter

Dänemark

10 Liter

Polen

20 Liter

Estland

20 Liter

Portugal

10 Liter

Frankreich

10 Liter

Rumänien

Mitnahme verboten

Griechenland

Mitnahme verboten

Schweiz

25 Liter

Italien

10 Liter

Serbien

5 Liter

Kroatien

Mitnahme verboten

Slowakei

20 Liter

Lettland

10 Liter

Slowenien

10 Liter

Liechtenstein

25 Liter

Spanien

10 Liter

Litauen

20 Liter

Tschechien

10 Liter

Luxemburg

Mitnahme verboten

Türkei

25 Liter

Montenegro

5 Liter

Ungarn

10 Liter

Nordmazedonien

20 Liter



Ignoriert man diese Vorgaben, muss man mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, die von Land zu Land unterschiedlich hoch sein können.

Sicherheit geht vor

Unser Tipp: Ungeachtet der rechtlichen Vorschriften empfehlen wir aus Sicherheitsgründen generell nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen!

Reservekanister auf Fähren

Besondere Bestimmungen gelten für Fährschiffe. Betroffen sind alle Reisenden, die ihr Auto mit der Fähre transportieren:

  • Ein generelles Mitnahmeverbot für Reservekraftstoff in Kanistern besteht aus Sicherheitsgründen auf allen Schiffen nach Großbritannien, Irland, Island und Zypern.

  • Darüber hinaus kann die Mitnahme von Kraftstoff auch auf Fähren in die skandinavischen Länder Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland verboten sein. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige Fährgesellschaft.

Zollrechtliche Fragen

Reservekraftstoff in Kanistern muss bei der Einreise in beziehungsweise der Ausreise aus Nicht-EU-Staaten verzollt werden. Innerhalb der EU gibt es für Kraftstoff keine Zollgrenzen mehr. Bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern nach Deutschland muss aber Mineralölsteuer entrichtet werden.

Max Pliefke
Max Pliefke
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Stefan Königer
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