Gepäck verloren, verspätet oder beschädigt – Entschädigung für Reisende

• Lesezeit: 4 Min.

Von Ellen Stamer, Angela Baumgarten

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Koffer auf einem Kofferband am Flughafen
Kommt der Koffer verspätet am Urlaubsort an, muss die Airline die Kosten für Ersatzkleidung übernehmen© Shutterstock/WeStudio

Sie stehen am Gepäckband, Ihr Koffer kommt nicht oder fällt beschädigt vom Band. ADAC Juristen geben Tipps, was Sie jetzt tun sollten und erklären, welche Rechte Sie haben.

  • Koffer zu spät, beschädigt oder verloren: Airline muss Ersatzkleidung zahlen

  • Mit ADAC Musterschreiben Schadenersatz für verspäteten Koffer verlangen

  • Gepäck weg bei Pauschalreise: Reisende bekommen zusätzlich Geld zurück

Es kommt immer wieder vor, dass Gepäck verspätet ankommt, auf dem Flug beschädigt wird oder ganz verschwindet. So gehen Sie vor, wenn Ihnen das auch passiert.

Gepäck verspätet, verloren oder kaputt: Checkliste für den Notfall

Koffer weg oder beschädigt: Das müssen Sie jetzt tun

Stehen Sie am Gepäckband und Ihr Koffer fehlt oder ist beschädigt? So gehen Sie richtig vor:

Am Flughafen melden

  • Direkt zum Lost-&-Found-Schalter gehen

  • PIR-Formular ausfüllen

Belege sichern

  • Bordkarte & Gepäckaufkleber aufbewahren

  • Beschädigten Koffer fotografieren, Bei Verlust oder Verspätung Liste vom Inhalt erstellen

Notwendiges nachkaufen

  • Nur das Nötigste (Kleidung, Hygiene) kaufen

  • Quittungen unbedingt sammeln

Airline und Reiseveranstalter informieren

  • Beschädigung, Verlust oder Verspätung zusätzlich schriftlich melden

  • Bei Pauschalreise auch Veranstalter informieren

Fristen einhalten

  • Beschädigung: 7 Tage

  • Verspätung: 21 Tage

Koffer verspätet, beschädigt oder verloren: Was tun?

Sie sollten schon am Flughafen tätig werden, wenn Ihr Koffer nicht mit dem Gepäck der anderen Reisenden vom Band läuft. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Gepäck auf dem Flug beschädigt wurde. Denn die Airline haftet, wenn Ihr Gepäck bei einem Flug verloren geht, kaputt oder verspätet ankommt. So gehen Sie am besten vor:

Am Flughafen PIR-Formular ausfüllen

Füllen Sie am Schalter der Airline unbedingt einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) aus. Damit können Sie nachweisen, dass das Problem im Zusammenhang mit dem Flug entstanden ist. Das gilt auch für Pauschalreisende.

Bewahren Sie außerdem den Gepäckaufkleber vom Check‑in als Nachweis für Ihr aufgegebenes Gepäck auf.

Wichtig zu wissen: Das PIR-Formular ersetzt nicht die Meldung bei der Airline und dem Reiseveranstalter. Das müssen Sie zusätzlich machen. Achten Sie dabei darauf, die Meldefristen einzuhalten.

Zusätzlich Airline und Reiseveranstalter informieren

Auch wenn Sie am Flughafen das PIR-Formular ausgefüllt haben, müssen Sie die Beschädigung oder den Verlust Ihres Gepäcks zusätzlich bei der Airline und dem Reiseveranstalter melden. Dafür gibt es Fristen, die Sie unbedingt einhalten sollten.

Koffer zu spät: Muss die Airline Ersatzkleidung zahlen?

Geht aufgegebenes Reisegepäck bei einem Flug verloren, kommt der Koffer verspätet an oder wird er beschädigt, können Sie Schadenersatz verlangen. Für den Kauf von Ersatzkleidung gilt:

  • Koffer weg beim Hinflug: Wenn Sie nach dem Hinflug ohne Koffer dastehen, dürfen Sie sich Ersatzkleidung und Toilettenartikel kaufen. Die Kosten muss die Airline erstatten. Sie müssen sich aber auf das wirklich Notwendige (zum Beispiel Unterwäsche, Hygieneartikel, Shirts, Pyjama, Badehose) beschränken. Heben Sie unbedingt alle Belege für Ihre Notkäufe als Nachweis auf.

  • Koffer weg beim Rückflug: Es gibt in der Regel keine Erstattung für Ersatzwäsche, wenn der Koffer auf dem Heimflug verloren geht oder erst mit Verspätung zu Hause ankommt.

Gepäck verloren, beschädigt, zu spät: Wie hoch ist die Entschädigung?

Der Höchstbetrag für die Ersatzkäufe oder den Verlust Ihres Koffers beträgt knapp 1600 Euro pro Reisendem (Stand 19.6.2026). Wie hoch der Schaden genau ist, müssen Sie mit Belegen etc. nachweisen.

Praxis-Tipp der ADAC Juristen: Fotografieren Sie schon vor der Reise den Koffer samt Inhalt. So haben Sie schon einen Nachweis über den Inhalt Ihres Gepäcks in der Hand, wenn es darauf ankommt. Packen Sie außerdem wertvolle Dinge (zum Beispiel Kamera, Laptop, Schmuck) ins Handgepäck.

Was Sie zur Höhe der Entschädigung noch wissen sollten:

  • Die Airline muss neben den Ersatzkäufen auch andere Dinge bezahlen, die verloren gegangen sind oder beschädigt wurden.

  • Für nachweislich neue Gegenstände muss Ihnen die Airline den Neupreis erstatten.

  • Für gebrauchte Dinge erhalten Sie den Zeitwert.

  • Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops werden nicht erstattet.

Wie verlange ich Schadenersatz für den verspäteten Koffer?

Ist Ihr Koffer verspätet, können Sie mit dem ADAC Musterschreiben die Verspätung bei der Airline melden. Mit dem Formular können Sie das auch für Ihre Mitreisenden übernehmen.

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Musterschreiben für die Anmeldung von Ansprüchen wegen Gepäckverspätung
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Entschädigung für verlorenes Gepäck: Welche Fristen muss ich beachten?

Auch wenn Sie am Flughafen das PIR-Formular ausgefüllt haben, müssen Sie die Beschädigung oder den Verlust Ihres Gepäcks zusätzlich bei der Airline und dem Reiseveranstalter melden. Dafür gelten folgende Fristen:

  • Beschädigtes oder verlorenes Gepäck innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Airline melden.

  • Gepäckverspätung spätestens 21 Tage nach Eintreffen des Gepäcks schriftlich bei der Airline melden. Taucht der Koffer innerhalb von 21 Tagen wieder auf, gilt er als verspätet.

  • Pauschalreisende müssen den Verlust oder die Beschädigung außerdem dem Reiseveranstalter melden - am besten sofort am Urlaubsort.

Gepäck weg auf Pauschalreise: Gibt es zusätzlich Geld zurück?

Pauschalreisende können neben der Entschädigung zusätzlich eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn das Gepäck bei einer Pauschalreise beschädigt, nicht pünktlich oder gar nicht ankommt. Dann das ist ein Reisemangel.

Koffer weg, verspätet, beschädigt: Melden Sie sich beim Reiseveranstalter

Tipp der ADAC Juristen: Melden Sie den Verlust oder die Verspätung des Koffers sofort vor Ort bei Reiseleitung, Reisebüro oder Reiseveranstalter, um keine Fristen zu versäumen.

Die Reisepreisminderung machen Sie bei Ihrem Reiseveranstalter geltend. Die Airline ist nicht der richtige Ansprechpartner. Dazu können Sie das ADAC Musterformular verwenden:

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Musterschreiben für Mängelanzeige bei Pauschalreise
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So viel Geld gibt es zurück bei Gepäckverlust und -verspätung

Die Gerichte sprechen bei Gepäckverlust oder -verspätung 15 bis 50 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag zu. Die genaue Höhe der Reisepreisminderung hängt aber vom Einzelfall ab. Das ADAC Musterschreiben hilft Ihnen, eine Reisepreisminderung beim Reiseveranstalter einzufordern:

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ADAC Musterschreiben Reisepreisminderung
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