Gepäck verloren, verspätet oder beschädigt – Entschädigung für Reisende

Wenn Gepäck beim Flug verloren geht, beschädigt wird oder verspätet ankommt, ist das sehr ärgerlich. Was Passagiere beachten sollten und welche Rechte Reisende haben, erläutern die Clubjuristinnen.
Ansprüche mit ADAC Entschädigungsrechner online prüfen
Airline muss Kosten für Notkäufe erstatten
Pauschalreise: Zusätzlicher Anspruch auf Preisminderung
Mit dem ADAC Flugentschädigungsrechner können Sie Ihre Ansprüche berechnen, wenn das Gepäck mit Verspätung ankommt:
Mit dem ADAC Entschädigungsrechner können Sie kostenfrei mit wenigen Klicks Ihre Ansprüche berechnen. Sie entscheiden anschließend, ob Sie den ADAC Musterbrief nutzen, einen Vertragsanwalt einschalten, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (Söp) kontaktieren oder den ADAC Partner Myflyright beauftragen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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Bis zu 1500 Euro Schadenersatz verlangen
Geht aufgegebenes Reisegepäck bei einem Flug verloren, kommt der Koffer verspätet an oder wird er beschädigt, können Sie Schadenersatz verlangen.
Wer nach dem Hinflug ohne Koffer dasteht, darf Ersatzkleidung und Toilettenartikel kaufen. Die Kosten muss die Airline erstatten. Sie müssen die Käufe aber auf das wirklich Notwendige, wie zum Beispiel Unterwäsche, Badehose, Shirts, Pyjama und Hygieneartikel beschränken. Außerdem gut zu wissen: Es gibt in der Regel keine Erstattung für Ersatzwäsche, wenn der Koffer auf dem Heimflug verloren geht oder erst mit Verspätung zu Hause ankommt.
Tipps für Ihre Entschädigung
Heben Sie alle Belege für Ihre Notkäufe auf.
Der Höchstbetrag für Ihre Ersatzkäufe oder den kompletten Verlust Ihres Koffers beträgt ca. 1500 Euro pro Reisender (Stand 27.7.2022).
Die Airline muss neben den Ersatzkäufen auch andere Dinge bezahlen, die verloren gegangen sind oder beschädigt wurden.
Für nachweislich neue Gegenstände muss Ihnen die Airline den Neupreis erstatten.
Für gebrauchte Dinge erhalten Sie den Zeitwert.
Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops sind von der Haftung ausgenommen. Packen Sie diese Dinge daher ins Handgepäck.
Pauschalreise: Preisminderung
Kommt das Gepäck bei einer Pauschalreise nicht oder nicht pünktlich an, ist das ein Reisemangel. Neben der Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen können Sie bei Ihrem Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises geltend machen.
Empfehlung der Clubjuristinnen: Melden Sie den Verlust oder die Verspätung des Koffers unverzüglich vor Ort bei Reiseleitung, Reisebüro oder Reiseveranstalter, um keine Fristen zu versäumen. Dazu können Sie das ADAC Musterformular verwenden:
Die Reisepreisminderung machen Sie bei Ihrem Reiseveranstalter geltend. Die Airline ist nicht der richtige Ansprechpartner. Das ADAC Musterschreiben hilft Ihnen, eine Reisepreisminderung einzufordern:
Die Höhe der Reisepreisminderung berechnet sich nach dem Einzelfall. Gerichte sprechen dem Reisenden bei Gepäckverlust oder -verspätung 15 bis 50 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag zu.
Wichtig: Formular am Flughafen ausfüllen!
Wenn der Koffer weg ist oder auf dem Flug beschädigt wurde, sollte man schon am Flughafen tätig werden. Füllen Sie am Schalter der Airline unbedingt einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) aus. Damit können Sie nachweisen, dass das Problem im Zusammenhang mit dem Flug entstanden ist. Das gilt auch für Pauschalreisende. Bewahren Sie außerdem den Gepäckaufkleber vom Check-in als Nachweis auf.
Achtung: Das PIR-Formular ersetzt nicht die Meldung bei der Airline und dem Reiseveranstalter.
Fristen, die Sie unbedingt beachten sollten
Beschädigtes Gepäck muss man innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der Airline melden. Diese Frist gilt auch, wenn ein Teil Ihrer Gepäckstücke auf dem Flug verloren geht.
Gepäckverspätung muss man spätestens 21 Tage nach Eintreffen des Gepäcks schriftlich bei der Airline melden.
Pauschalreisende müssen den Verlust oder die Beschädigung zusätzlich dem Reiseveranstalter melden.
Für die Meldung eines verspäteten Koffers können Sie folgendes ADAC Musterschreiben verwenden: