Gepäck verloren, verspätet oder beschädigt – Entschädigung für Reisende

Wenn Gepäck beim Flug verloren geht, beschädigt wird oder verspätet ankommt, ist das vor allem bei der Hinreise sehr ärgerlich. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, welche Rechte Reisende haben.
Notkauf: Airline muss Kosten für Ersatzkleidung erstatten
Tipps: So bekommen Sie Schadenersatz
Pauschalreise: Zusätzlicher Anspruch auf Preisminderung
Mit dem ADAC Flugentschädigungsrechner können Sie kostenfrei mit wenigen Klicks Ihre Ansprüche für den Fall der Flugverspätung und Flugannullierung berechnen:
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Koffer weg, Gepäck verspätet: Ihre Rechte
Geht aufgegebenes Reisegepäck bei einem Flug verloren, kommt der Koffer verspätet an oder wird er beschädigt, können Sie Schadenersatz verlangen.
Wer nach dem Hinflug ohne Koffer dasteht, darf Ersatzkleidung und Toilettenartikel kaufen. Die Kosten muss die Airline erstatten. Sie müssen sich dabei aber auf das wirklich Notwendige, wie zum Beispiel Unterwäsche, Badehose, Shirts, Pyjama und Hygieneartikel beschränken.
Außerdem gut zu wissen: Es gibt in der Regel keine Erstattung für Ersatzwäsche, wenn der Koffer auf dem Heimflug verloren geht oder erst mit Verspätung zu Hause ankommt.
Tipps: So bekommen Sie Entschädigung
Der Höchstbetrag für die Ersatzkäufe oder den Verlust Ihres Koffers beträgt knapp 2000 Euro pro reisender Person (Stand 28.12.2024). Damit Sie an eine Entschädigung kommen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Heben Sie alle Belege für Ihre Notkäufe auf.
Die Airline muss neben den Ersatzkäufen auch andere Dinge bezahlen, die verloren gegangen sind oder beschädigt wurden.
Für nachweislich neue Gegenstände muss Ihnen die Airline den Neupreis erstatten.
Für gebrauchte Dinge erhalten Sie den Zeitwert.
Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops sind von der Haftung ausgenommen. Packen Sie diese Dinge daher ins Handgepäck.
Verlust und Beschädigung sofort anzeigen
Läuft Ihr Koffer nicht mit dem Gepäck der anderen Reisenden vom Band, drängen sich erste Befürchtungen auf. Wenn der Koffer tatsächlich weg ist oder auf dem Flug beschädigt wurde, sollten Sie schon am Flughafen tätig werden.
Formular bei Airline ausfüllen
Füllen Sie am Schalter der Airline unbedingt einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) aus. Damit können Sie nachweisen, dass das Problem im Zusammenhang mit dem Flug entstanden ist. Das gilt auch für Pauschalreisende. Bewahren Sie außerdem den Gepäckaufkleber vom Check-in als Nachweis auf.
Wichtig zu wissen: Das PIR-Formular ersetzt nicht die Meldung bei der Airline und dem Reiseveranstalter. Darum müssen Sie sich zusätzlich kümmern.
Koffer weg: Wie lange warten?
Die Airline haftet, wenn Ihr Gepäck bei einem Flug verloren geht, kaputt oder verspätet ankommt. Taucht der Koffer innerhalb von 21 Tagen wieder auf, gilt er als verspätet. Beachten Sie in diesem Fall die entsprechenden Meldefristen.
Nach 21 Tagen gilt der Koffer als verloren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ansprüche bei der Airline geltend machen.
Tipp der ADAC Juristen: Am besten fotografieren Sie schon vor der Reise den Koffer und den Inhalt, um einen Nachweis für die Schadenshöhe zu haben, falls der Koffer verloren geht.
Wichtige Fristen beachten
Auch wenn Sie am Flughafen das PIR-Formular ausgefüllt haben, müssen Sie die Beschädigung oder den Verlust Ihres Gepäcks trotzdem noch der Airline und dem Reiseveranstalter melden. Dafür gelten folgende Fristen:
Beschädigtes Gepäck muss man innerhalb von sieben Tagen schriftlich bei der Airline melden. Diese Frist gilt auch, wenn ein Teil Ihrer Gepäckstücke auf dem Flug verloren geht.
Gepäckverspätung muss man spätestens 21 Tage nach Eintreffen des Gepäcks schriftlich bei der Airline melden.
Pauschalreisende müssen den Verlust oder die Beschädigung zusätzlich dem Reiseveranstalter melden.
ADAC Musterbrief verwenden
Ist Ihr Koffer verspätet, können Sie mit dem ADAC Musterschreiben die Verspätung bei der Airline melden. Mit dem Formular können Sie das auch für Ihre Mitreisenden übernehmen.
Pauschalreise: Zusätzliche Preisminderung
Kommt das Gepäck bei einer Pauschalreise nicht oder nicht pünktlich an, ist das ein Reisemangel. Neben der Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen können Sie bei Ihrem Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises geltend machen.
Empfehlung der ADAC Juristinnen und Juristen: Melden Sie den Verlust oder die Verspätung des Koffers unverzüglich vor Ort bei Reiseleitung, Reisebüro oder Reiseveranstalter, um keine Fristen zu versäumen. Dazu können Sie das ADAC Musterformular verwenden:
Die Reisepreisminderung machen Sie bei Ihrem Reiseveranstalter geltend. Die Airline ist nicht der richtige Ansprechpartner. Die Höhe der Reisepreisminderung berechnet sich nach dem Einzelfall. Gerichte sprechen bei Gepäckverlust oder -verspätung 15 bis 50 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag zu.
Das ADAC Musterschreiben hilft Ihnen, eine Reisepreisminderung einzufordern: