Fähre ausgefallen oder verspätet: So bekommen Sie Geld zurück

Fahrgäste bekommen den Fahrpreis erstattet, wenn eine Fähre ausfällt, verspätet losfährt oder zu spät ankommt. ADAC Juristen geben Tipps, wie Sie ihr Geld zurückbekommen.
Entschädigung für Verspätung, wenn die Fähre zu spät ablegt
Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach der Überfahrt stellen
Für viele Urlauberinnen und Urlauber ist eine Überfahrt mit zum Beispiel Colorline, Finnlines, Moby oder Anek Lines Teil der Reise. Bei einer Verspätung (ab 60 Minuten) oder Annullierung der Fährfahrt können Passagiere eine Entschädigung verlangen.
Fähre verspätet oder ausgefallen: Welche Rechte habe ich?
Ist die Fähre verspätet losgefahren oder wird die Überfahrt annulliert, müssen Sie spätestens 30 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit Informationen über die Lage und die voraussichtliche Abfahrts- und Ankunftszeit bekommen.
Verzögert sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten oder wird die Überfahrt annulliert, können Sie wählen zwischen:
Fahrt mit einem anderen Schiff zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Bedingungen
Erstattung des Fahrpreises und kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort
Außerdem muss man Ihnen kostenlos Getränke oder Imbisse anbieten.
Ist eine Übernachtung notwendig, muss sich die Fährgesellschaft um die Unterbringung an Bord oder Land und den Transfer dorthin kümmern. Sie kann das aber auf maximal drei Nächte und 80 Euro pro Person und Nacht begrenzen. Ist die Annullierung oder Verspätung auf sicherheitsrelevante Wetterbedingungen zurückzuführen, haben Sie keinen Anspruch auf Übernachtung.
Für Ihre Forderungen gegenüber der Fährgesellschaft können Sie das ADAC Musterschreiben verwenden.
Fähre zu spät am Ziel: Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einer verspäteten Ankunft können Sie zusätzlich eine Entschädigung verlangen. Diese ist abhängig von der Fahrtdauer. Es werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet bei einer Verspätung von
einer Stunde und planmäßiger Fahrtdauer von bis zu vier Stunden,
zwei Stunden und planmäßiger Fahrtdauer von mehr als vier bis acht Stunden,
drei Stunden und planmäßiger Fahrtdauer von mehr als acht bis 24 Stunden oder
sechs Stunden und planmäßiger Fahrtdauer von mehr als 24 Stunden.
Beträgt die Verspätung mehr als das Doppelte der angegebenen Zeit, können Sie eine Entschädigung von 50 Prozent des Fahrpreises verlangen.
Überfahrt mit Kabine: Bekomme ich zusätzlich Geld zurück?
Auch eine Fährüberfahrt kann eine Pauschalreise sein, zum Beispiel wenn Sie sie mit Unterbringung in einer Kabine gebucht haben. Dann können Sie zusätzlich eine Reisepreisminderung verlangen.
Geld zurück: Was muss ich dafür tun?
Kümmern Sie sich schon am Hafen, wenn Ihre Fähre Verspätung hat oder ganz ausfällt.
Bestätigung verlangen: Lassen Sie sich die Annullierung oder Verspätung schriftlich bestätigen.
Belege aufbewahren: Heben Sie Buchungsunterlagen und Tickets auf.
Die Rückerstattung können Sie dann von zu Hause aus fordern.
Ansprüche formulieren: Wenden Sie sich schriftlich an die Fährgesellschaft oder den Terminalbetreiber.
Frist beachten: Sie müssen Ihre Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach der Überfahrt/Schiffsreise anmelden.
Gibt es Entschädigung bei Sturm oder Unwetter?
Sie können keine Ansprüche geltend machen, wenn die Annullierung oder Verspätung durch sicherheitsrelevante Wetterbedingungen verursacht wurde. Das Gleiche gilt, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen. Ob das der Fall war, muss die Fährgesellschaft nachweisen.
Wer hilft bei Streit mit der Fährgesellschaft?
Ihre Ansprüche müssen Sie zunächst bei der Fährgesellschaft geltend machen, bei der Sie die Überfahrt gebucht haben. Lehnt diese den Anspruch ab oder reagiert nicht innerhalb eines Monats, können Sie eine Schlichtungsstelle einschalten. Das Recht, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, bleibt durch die Schlichtung unberührt.
Schlichtungsstelle
Sie können sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. wenden, wenn das Fährunternehmen dort Mitglied ist. Infos zum Schlichtungsverfahren und Schlichtungsantrag
Eisenbahn-Bundesamt
Wenn das Fährunternehmen nicht reagiert, können Sie mit einem Online-Beschwerdeformular eine Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einreichen.
Vorsicht vor Roaming-Gebühren auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen
Für die Funknetze auf Schiffen gilt die EU-Roaming-Verordnung nicht. Wer daher auf einer Fähre oder einem Kreuzfahrtschiff unterwegs ist und das Smartphone über das Bordfunknetz nutzt, muss auch innerhalb der EU mit hohen Roaming-Gebühren rechnen. Eine Gesprächsminute kann bis zu zehn Euro kosten. Vorsicht ist auch in Flugzeugen geboten.
Tipp: Vor der Abreise einen Blick in die Vertragsdetails werfen oder beim Reiseanbieter nachfragen. An Bord sollten Schiffsreisende die automatische Netzwahl des Telefons ausschalten. Sonst kann sich das Telefon unbemerkt über das teure Schiffsnetz anmelden, falls das Landnetz nicht verfügbar ist.