Fähre ausgefallen oder verspätet: So bekommen Sie Geld zurück
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Fahrgäste haben Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises, wenn eine Fähre ausfällt, verspätet losfährt oder zu spät ankommt. ADAC Juristen erklären, wie Sie die Rückerstattung bekommen.
Entschädigung für Verspätung, wenn die Fähre zu spät ablegt
Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach der Überfahrt stellen
Ob auf dem Weg nach Norden oder Süden: Für viele Urlauberinnen und Urlauber ist eine Überfahrt mit zum Beispiel Colorline, Finnlines, Moby oder Anek Lines Teil der Reise. Bei einer Verspätung (ab 60 Minuten) oder Annullierung der Fährfahrt können Passagiere eine Entschädigung verlangen.