Entschädigung bei Flugverspätung

Rechte für Flugreisende: ADAC Juristen erklären, was Ihnen bei Flugverspätung zusteht und wie Sie eine Entschädigung fordern.
Bis zu 600 Euro Entschädigung bei verspäteter Ankunft
Ansprüche drei Jahre rückwirkend geltend machen
Mit minimalem Aufwand Ansprüche prüfen
Das sind die wichtigsten Neuerungen der EU-Fluggastrechte, sie gelten bei Flugverspätungen oder der Annullierung von Flügen. Die Airlines haben voraussichtlich bis Herbst 2027 Zeit, die Neuerungen umzusetzen.
Neun Monate Frist, um Entschädigungen geltend zu machen.
Personen, die ein Kind bis 14 Jahre begleiten, dürfen ohne zusätzliche Gebühren mit dem Kind zusammensitzen. Das Gleiche gilt für Menschen mit Behinderungen und deren erforderliche Begleitpersonen.
Airlines dürfen keine Gebühren verlangen, wenn Fluggäste die digitale Bordkarte in ausgedruckter Form nutzen.
Fluggesellschaften müssen Reisende aktiv über mögliche Entschädigungsansprüche informieren und Anträge innerhalb von 30 Tagen bearbeiten.
Verbot von "No-Show"-Klauseln: Der Rückflug darf nicht allein deshalb verfallen, weil der Hinflug nicht genutzt wurde.
Einmalige kostenlose Korrektur des Namens auf dem Flugticket.
Unverändert bleibt: Entschädigung ab drei Stunden Verspätung sowie die bisherigen Entschädigungsbeträge von 250, 400 oder 600 Euro.
ADAC Entschädigungsrechner: Setzen Sie Ihre Rechte durch
Mit dem ADAC Entschädigungsrechner können Sie kostenfrei Ihre Ansprüche berechnen. Der ADAC unterstützt Sie, Ihre Rechte als Fluggast gegen die Airline durchzusetzen.
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Flugverspätung: So handeln Sie am Flughafen richtig
Sie stehen am Flughafen, und der Flug hat Verspätung. Das sind die ersten Schritte, die Sie nun machen sollten.
Informationen einholen: Erkundigen Sie sich beim Ansprechpartner Ihrer Airline nach der Sachlage.
Bestätigen lassen: Lassen Sie sich den Grund der Annullierung oder Flugverspätung bestätigen.
Belege aufheben: Sammeln und sichern Sie Nachweise für Ausgaben (z.B. für Getränke und Mahlzeiten).
Zeugen suchen: Fragen Sie Mitreisende als Zeugen zu deren Kontaktdaten.
Bei Pauschalreise: Kontaktieren Sie zusätzlich den Reiseveranstalter.
Hinweise zum weiteren Vorgehen finden Sie in der ADAC Checkliste. Damit haben Sie die wichtigsten Punkte auf einen Blick. Die Checkliste gibt es hier zum Download.
Verspätete Ankunft: Bei mehr als drei Stunden gibt es Entschädigung
Kommt Ihr Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an, können Sie eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen.
Ein EU-Flug liegt dann vor, wenn Ihr Flug in der Europäischen Union (EU) startet oder Ihr Zielflughafen innerhalb der EU liegt und Sie diesen mit einer europäischen Airline anfliegen.
Hinweis: Die Entschädigung bei Flügen innerhalb Europas ist auf 400 Euro gedeckelt. Das gilt auch, wenn die Flugstrecke über 3500 km liegt.
Nutzen Sie den ADAC Entschädigungsrechner, um keinen Anspruch zu übersehen. Mit dem ADAC Musterschreiben können Sie Ihre Ansprüche aber auch direkt bei der Airline geltend machen.
Wann kann die Airline die Entschädigung ablehnen?
Die Fluggesellschaft kann die Ausgleichszahlung verweigern, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Einige Beispiele: Unwetter, Streik, Naturkatastrophen und politische Unruhen. In diesen Fällen muss sie allerdings nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Beeinträchtigung für den Fluggast so gering wie möglich zu halten.
Verspäteter Abflug: Ab zwei Stunden muss die Airline Essen und Getränke anbieten
Hebt der Flieger später als geplant ab, haben Sie je nach Flugstrecke Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen. Ab zwei Stunden Abflugverspätung haben Sie Anspruch auf Verpflegung mit Essen und Getränken. Außerdem stehen Flugreisenden mindestens zwei kostenlose Telefonate zu.
Wann muss die Airline eine Übernachtung im Hotel zahlen?
Findet der Flug erst am nächsten Tag statt, können Sie ein Hotelzimmer samt Transfer verlangen. Bietet die Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darf man sich selbst darum k ümmern. Die Kosten werden im Nachhinein von der Airline erstattet.
ADAC Tipp: Bewahren Sie unbedingt alle Belege als Nachweis auf.
Ab wann kann ich den Flug stornieren?
Bei einer Abflugverspätung von fünf Stunden oder mehr können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Flugpreises verlangen. Hat schon eine Teilbeförderung zu einem Zwischenziel stattgefunden, können Sie den Rückflug oder eine anderweitige Beförderung zum Startflughafen fordern.
Nutzen Sie den ADAC Entschädigungsrechner, um keinen Anspruch zu übersehen. Selbstverständlich steht Ihnen das ADAC Musterschreiben aus dem Rechner auch an dieser Stelle in der Blankoversion zur Verfügung, damit Sie Ihre Ansprüche direkt bei der Airline geltend machen können.
Diese Rechte haben Sie bei internationalen Flügen
Bei einem internationalen Flug (das heißt: Abflug- und Ankunftsort in unterschiedlichen Staaten) können Sie Ihren Schaden nach dem Montrealer Übereinkommen ersetzt verlangen, der durch eine Verspätung bei der Ankunft entsteht. Das gilt aber nur für internationale Flüge aus Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben.
Die Airline muss ausnahmsweise nicht zahlen, wenn sie nachweisen kann, dass sie alles getan hat, um den Schaden zu vermeiden.
Die Höhe des Schadens müssen Sie konkret mit Quittungen belegen. Beachten Sie dabei, dass der Schadenersatz für Verspätungsschäden begrenzt ist:
Für Passagiere gilt ein Höchstbetrag von derzeit knapp 8000 Euro. Zum Nachweis sollten Sie die Quittungen (zum Beispiel für zusätzliche Übernachtungskosten oder einen selbst gebuchten Ersatzflug) aufheben.
Für die Verspätung von Gepäck gilt ein Höchstbetrag von knapp 2000 Euro. Bewahren Sie die Quittungen (zum Beispiel für Ersatzkleidung und Hygieneartikel) als Nachweis für den Schaden auf.
Pauschalurlauber bekommen zusätzlich Geld zurück
Wenn Sie bei einer Pauschalreise mehr als vier Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommen, können Sie auch eine Reisepreisminderung geltend machen. Der Grund: Eine vereinbarte Leistung aus Ihrem Reisevertrag wurde mangelhaft erbracht.
Üblicherweise können pro weitere Stunde Flugverspätung 5 Prozent des Tagesreisepreises, höchstens aber 20 Prozent des Gesamtreisepreises angesetzt werden. Geringere Verspätungen sind nach Auffassung der Gerichte in der Regel eine bloße Unannehmlichkeit, die hinzunehmen ist.
Verkürzt sich der Urlaub erheblich, weil Sie zum Beispiel bei einem einwöchigen Urlaub erst drei Tage später an Ihrem Zielflughafen ankommen, kann Ihnen auch Schadenersatz wegen Beeinträchtigung der gesamten Reise zustehen. Alternativ können Sie bei einem erheblichen Reisemangel vom Vertrag zurücktreten.