Wohnmobil, Wohnwagen & Co.: Diese Werkstatt ist die richtige für Ihren Camper

Im Video gibt ADAC Experte Christoph Pauly Tipps für die Wahl der richtigen Werkstatt für Camper ∙ Bild: © ADAC/Viktor Schwenk|ABGEDREHTGmbH, Video: © ADAC e.V.

Für Reparatur und Nachrüstung an Wohnmobil und Wohnwagen gibt es spezielle Werkstätten. Tipps, wo Sie mit welchem Schaden oder Auftrag den besten Service bekommen. Und was im Umgang mit der Werkstatt wichtig ist.

  • Unterschiedliche Schäden brauchen unterschiedliche Werkstätten

  • Werkstattauftrag detailliert und schriftlich

  • Was beim Werkstattgespräch zu beachten ist

Egal, ob man einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder Campervan besitzt: Wenn eine Reparatur oder Nachrüstung ansteht, braucht es Werkstätten, die sich mit Campingfahrzeugen auskennen. Aber welche Werkstatt ist die richtige?

Campingfahrzeuge: Große Vielfalt

Zwei Menschen die sich vor einem Camper unterhalten
Das Campingmobil: Ein Multitalent, an dessen Produktion einige Gewerke zusammenarbeiten© ADAC/Viktor Schwenk|ABGEDREHTGmbH

Bei Campingfahrzeugen gibt es eine große Auswahl, was Größe und Form angeht: Es kann entweder "nur" ein ausgebauter Kastenwagen oder Kleinbus sein, in den Wohneinrichtung, Sanitär- und Elektrotechnik sowie Anbauten wie Markisen integriert wurden. Oder ein vollintegriertes Wohnmobil, das sich nur bei Chassis, Motor und Getriebe beim Nutzfahrzeug bedient, Fahrerkabine und Gehäuse aber vom Aufbauhersteller kommen.

Und dann gibt es natürlich noch den Klassiker: den Wohnwagen bzw. Caravan.

Doch nicht nur Camper-Neulinge kommen in die Situation, für ihr neu angeschafftes Gefährt eine Werkstatt zu brauchen. Auch ältere Wohnwagen und Wohnmobile können immer erweitert und verbessert werden. Besonders gefragt aktuell: Der nachträgliche Einbau einer Solaranlage.

Die typischen Camper-Bestandteile

Trotz der Unterschiede bei der grundlegenden Konstruktion eines Campers gibt es feste Bestandteile, die in keinem Fahrzeug fehlen dürfen. In der Bildergalerie hier sind einige Elemente abgebildet, die typischerweise in jedem Camper verbaut sind. Und die manchmal Reparatur und Wartung benötigen. Doch viele Teile kommen natürlich auch für eine Nachrüstung in Frage.

Reparatur oder Nachrüstung

Ein Mann protokolliert Prüfergebnisse
Bei Reparaturen oder anderen Aufträgen immer schriftlich festhalten lassen, was gemacht werden soll© ADAC/Viktor Schwenk|ABGEDREHTGmbH

Generell gilt: Besonders bei gerade gekauften Fahrzeugen sollte der Markenhändler, bei dem der Camper gekauft wurde, immer Ansprechpartner Nummer eins sein. Vor allem bei Reklamationen oder Arbeiten unter Garantiebedingungen oder bei Sachmängelhaftung muss der Verkäufer angesprochen werden. Auch wenn man Kulanzleistungen einfordern möchte, geht es nur dort. Das gilt ebenso für den regelmäßigen Dichtigkeitstest, den viele Hersteller für die Inanspruchnahme einer Gewährleistung voraussetzen.

Ist das Campingfahrzeug schon ein paar Jahre alt und die Gewährleistung spielt keine Rolle mehr, ist es sinnvoll, sich nach Betrieben umzuschauen, die für die entsprechenden Anfragen geeignet sind. Welche Werkstatt bei welchem Bauteil zuständig ist, erfahren Sie in der Tabelle:

Nutzfahrzeugwerkstatt

Karosseriefachbetrieb

Camperwerkstatt

Assistenzysteme



Elektrik/Elektronik


Markise/Aufstelldach

Fahrwerk


Elektrik, z.B. Solar, Licht, 230 Volt

Getriebe

Rahmen

Wand- und Bodenbeläge

Karosserie


Gasanlage, z.B. Heizung, Kocher

Kraftstoffversorgung


Polster/Möbel

Motor

Blech-Außenhaut

(z.B. nach Unfallschaden)

Aufbau-Außenhaut: z.B.

Klappen, Luken, Abdichtungen

Rahmen


Frischwasseranlage/Toilette/Dusche

Verglasung Führerhaus



Eine normale Autowerkstatt für Pkw hätte zwar auch das Know-how, etwa Reparaturen am Motor durchzuführen. Doch oft sind die Betriebe nicht für Größe und Gewicht eines Campers ausgestattet: Einfahrt und Hebebühne können zu klein sein, und eventuell ist das spezielle Nutzfahrzeug-Werkzeug gar nicht vorhanden.

Bei Karosseriefachbetrieben kann es zudem ratsam sein, eine Werkstatt auszusuchen, die sich speziell mit den Außenwänden von Campingfahrzeugen auskennt. Denn oft wurden Isolierungen ergänzt, die es so bei anderen Nutzfahrzeugen nicht gibt, oder die Außenhaut ist in Sandwich-Bauweise ausgeführt. Bei größeren Schäden ist eine Werkstatt mit Camping-Spezialisierung aber in jedem Fall eine gute Idee.

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Eine Camperwerkstatt ist idealerweise ein echtes Multitalent. Die dortigen Mitarbeiter müssen sich nicht nur in der Technik des Fahrzeugs auskennen, sondern über alle Fachbereiche hinweg Aufgaben erledigen können, seien es Elektroarbeiten, Gas- oder Wasserinstallation oder Polster- und Möbelinstandsetzungen.

Für kleinere Schäden an Lack oder Außenhaut reichen manchmal auch Unternehmen, die Smart Repair anbieten. Mit diesen Minireparaturen können Dellen zurückgedrückt, kleine Lackschäden ausgebessert und Schrammen am Armaturenbrett geflickt werden.

Beim Wohnwagen ist ein Spezialbetrieb für Anhänger die beste Adresse, wenn es um Fahrgestell, Achse und Bremsanlage geht.

Umgang mit der Werkstatt

Ein Mann übergibt einem anderen den Schlüssel des Campers
Bei der Übergabe auf ein paar grundliegende Regeln zu achten, spart im Zweifel Ärger und Geld© ADAC/Viktor Schwenk|ABGEDREHTGmbH

Ist die geeignete Werkstatt gefunden, gibt es zusätzlich Dinge, die man bei Übergabe und Auftragsvergabe beachten sollte. Hier finden Sie hilfreiche Tipps:

  • Kostenvoranschlag: Der ist in der Regel kostenlos und vor allem sinnvoll, wenn umfangreichere Arbeiten nötig sind. Hier sollten Artikel und Arbeiten detailliert und nachvollziehbar aufgeführt und beziffert werden.

  • Fahrzeugübergabe: Es sollte geklärt werden, ob Schränke und Staufächer vorher auszuräumen sind und ob eventuell die Alarmanlage deaktiviert werden muss. Das Fahrzeug sollte innen und außen möglichst sauber sein.

  • Auftragserteilung: Oft werden Aufträge mündlich erteilt. Davon ist abzuraten, das sollten Sie schriftlich vereinbaren. Je konkreter der Werkstattauftrag formuliert wird, desto besser. Das Fahrzeug sollte gemeinsam durchgesehen werden und auf dieser Basis entschieden werden, was repariert werden soll. In jedem Fall sollte im Auftrag vermerkt werden: Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Zeitpunkt der Annahme und des zuständigen Mitarbeitenden, detaillierte Beschreibung der Arbeiten, Fertigstellungstermin, Kostenobergrenze, ggf. Vermerk von Kulanz und Garantie. Lassen Sie sich eine Kopie aushändigen und dokumentieren Sie den Ist-Zustand mit Fotos.

  • Fahrzeugübernahme: Lassen Sie sich erledigte Arbeiten zeigen und erklären, prüfen Sie den Kilometerstand. Prüfen Sie das Fahrzeug auf mögliche Schäden und die Rechnung. Die Reparatur muss meist vor Ort bezahlt werden. Der Werkstattbetreiber hat ein gesetzliches Pfandrecht, wenn der Fahrzeugeigentümer die Rechnung nicht bezahlt. Gibt es Unklarheiten oder streitige Positionen auf der Rechnung, empfiehlt es sich, die Rechnung nur unter dem schriftlichen Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen. Durch diesen Vermerk kann man sich seine Rechte z.B. wegen Mängeln sichern.

  • Reklamation (falls nötig): Vor Ort oder im Nachhinein auf Nachbesserungen verständigen, schriftlich eine Mängelbeseitigung vereinbaren. Auf keinen Fall selbst nachträgliche Reparaturen vornehmen oder vornehmen lassen.

Technische Beratung: Burkhard Böttcher, Technik Zentrum Landsberg