Sie haben ein Hornissennest am Haus entdeckt? Die wichtigste Regel lautet: Handeln Sie nicht auf eigene Faust.
Dieser Ratgeber liefert Ihnen die Fakten, die Sie für eine sichere und legale Lösung benötigen.
Hier erfahren Sie wichtige Fragen zum Thema, zum Beispiel, ob und wer ein Hornissennest entfernen darf, welche Kosten bei einer Entfernung anfallen und wie der Zuhause-Schutzbrief des ADAC Sie bei einem Hornissennest-Befall schnell und kompetent unterstützen kann.
Sofortmaßnahmen und erste Schritte
Die folgenden Schritte schützen Sie, Ihre Familie und die Tiere, während Sie eine professionelle Lösung vorbereiten.
Sicherheitsabstand halten Halten Sie einen permanenten Abstand von mindestens 3 bis 4 Metern zum Nest ein.
Störungen des Nestbereichs unbedingt vermeidenJede Störung kann einen Verteidigungsangriff auslösen. Unterlassen Sie daher strikt: Erschütterungen: durch Rasenmähen, Hämmern oder laute Musik in der Nähe.
Direktes Anleuchten: besonders nachts mit Taschenlampen.
Wasserstrahl: Versuchen Sie niemals, das Nest mit Wasser zu bekämpfen.
Warum Sie niemals selbst aktiv werden sollten Jeder Versuch, das Nest selbst zu entfernen, zu verschließen oder mit Gift zu behandeln, ist aus zwei Gründen tabu: Gefahr: Ein provoziertes Hornissenvolk verteidigt sich koordiniert. Ein Massenangriff kann auch für Nicht-Allergiker lebensgefährlich sein. Gesetz: Darüber hinaus ist die Zerstörung eines Nestes eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro (und in Brandenburg sogar bis zu 65.000 Euro) geahndet wird. Die Lösung erfordert immer einen Fachmann mit behördlicher Genehmigung.
Die Rechtslage in Deutschland
Eine Entfernung ist nur in Ausnahmefällen und ausschließlich mit einer offiziellen Genehmigung möglich. Das Gesetz setzt hier sehr enge Grenzen, denn Hornissen stehen unter besonderem Schutz.
Besonderer Schutzstatus: Warum Hornissen geschützt sind
Der Schutzstatus der Hornissen ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verankert. Dieses Gesetz verbietet es explizit, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten, wozu die Hornisse zählt, zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Der Grund für diesen Schutz ist ihre wichtige ökologische Rolle als Jäger von Insekten wie Wespen und Fliegen.
Wann ist eine Entfernung oder Umsiedlung erlaubt? Eine Ausnahme vom Schutzstatus ist nur dann möglich, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. In der Praxis wird dies als eine akute und unmittelbare Gefahr für Menschen ausgelegt („Gefahr im Verzug“). Anerkannte Gründe sind:
Allergiker im Haushalt: Ein ärztliches Attest ist hier der stärkste Nachweis.
Nest blockiert Hauptzugänge: Zum Beispiel direkt über der Haustür, an einem häufig genutzten Fenster (besonders Kinderzimmer) oder im Rolladenkasten.
Gefahr für Kleinkinder: Wenn der Gefahrenbereich nicht abgesperrt werden kann.
Allgemeine Angst oder ein Nest in einer ruhigen Gartenecke rechtfertigen in der Regel keine Maßnahme.
Genehmigung erforderlich: So läuft das offizielle Verfahren
Es gilt: Keine Maßnahme ohne behördliche Genehmigung.
Zuständigkeit: Der Antrag wird bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt gestellt.
Praktischer Weg: Kontaktieren Sie direkt einen spezialisierten Schädlingsbekämpfer oder Imker. Diese Fachleute übernehmen meist die Begutachtung vor Ort und die gesamte Kommunikation mit der Behörde für Sie.
Entscheidung: Die Behörde prüft den Fall und erteilt eine schriftliche Genehmigung. Diese legt fest, was getan werden darf (eine Umsiedlung hat fast immer Vorrang vor einer Tötung) und wer die Maßnahme durchführen darf.
Die Ausnahme: Die asiatische Hornisse
Die Asiatische Hornisse, die aus Südostasien eingebracht wurde und sich seit einigen Jahren in Teilen Deutschlands bereits verbreitet hat steht nicht unter Schutz. Sie sollte sofort entfernt werden, da sie die Biodiversität bedroht. Eine Genehmigung ist nicht notwendig. Die Entfernung sollte trotzdem unbedingt von Fachleuten durchgeführt werden und die Sichtung sollte der Naturschutzbehörde gemeldet werden.So erkennen Sie die asiatische Hornisse
Professionelle Hilfe: Wer entfernt ein Hornissennest und wie?
Professionelle Beseitigung von Hornissen- und Wespennestern mit dem ADAC Zuhause-Schutzbrief
Sobald die rechtliche Seite geklärt ist oder ein Experte die Genehmigung für Sie einholt, geht es an die praktische Umsetzung. Die Methode hängt von der Situation ab, wobei eine Methode klar bevorzugt wird.
Die Umsiedlung: Die bevorzugte und tierfreundliche Methode
Die Umsiedlung ist die von Behörden und Naturschützern geforderte Standardlösung. Dabei wird das komplette Nest samt Königin und Brut vorsichtig in einen speziellen Kasten (Umsiedlungskasten) überführt. Eine Fangvorrichtung sammelt die zurückkehrenden Arbeiterinnen ein. Das gesamte Volk wird anschließend an einem geeigneten Ort in der Natur (z.B. in einem Wald) wieder angesiedelt. Diese Methode sichert das Überleben des geschützten Volkes.
Die Beseitigung: Nur als letzter Ausweg mit Genehmigung
Die Tötung des Hornissenvolkes durch Insektizide ist die absolute Ausnahme. Sie wird nur dann genehmigt, wenn eine Umsiedlung technisch nachweislich unmöglich ist. Das kann der Fall sein, wenn das Nest tief in unzugänglichem Mauerwerk oder in einem Hohlraum sitzt, der nicht ohne massive Bauschäden geöffnet werden kann. Die Entscheidung darüber trifft die Naturschutzbehörde, nicht der Hausbesitzer oder der Kammerjäger.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Für die Entfernung oder Umsiedlung benötigen Sie einen zertifizierten Fachmann. Ihre ersten Anlaufstellen sind:
Schädlingsbekämpfer / Kammerjäger (mit Spezialisierung): Achten Sie darauf, einen Betrieb zu wählen, der explizit auf die Umsiedlung geschützter Arten spezialisiert ist. Diese Profis kennen die Rechtslage, übernehmen oft die Kommunikation mit der Behörde und haben die Ausrüstung für Umsiedlung und (falls genehmigt) Beseitigung.
Imker und Naturschützer: Viele lokale Imkervereine oder Naturschutzverbände (wie NABU oder BUND) haben ehrenamtliche oder professionelle Berater, die auf Umsiedlungen spezialisiert sind. Sie sind oft die erste Wahl für eine rein tierfreundliche Lösung.
Nutzen Sie dazu doch den Service des ADAC Zuhause-Schutzbriefs. Ein von uns beauftragter professioneller Kammerjäger kommt zu Ihnen nach Hause, um sich dem Problem anzunehmen.
Kann ein Kammerjäger ein Hornissennest bekämpfen?
Ja, ein qualifizierter Kammerjäger hat die technischen Mittel zur Bekämpfung. Aber: Er darf diese nur einsetzen, wenn die behördliche Genehmigung dies explizit erlaubt, weil eine Umsiedlung unmöglich ist. In der Praxis führt ein seriöser Kammerjäger also in den allermeisten Fällen eine Umsiedlung durch, da dies die gesetzliche Vorgabe ist. Seine Aufgabe ist es, die genehmigte Maßnahme auszuführen.
Die Rolle der Feuerwehr: Wann rückt sie wirklich aus?
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist die Feuerwehr nicht für die routinemäßige Entfernung von Hornissennestern zuständig. Sie rückt ausschließlich bei akuter und unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, wenn kein Fachbetrieb rechtzeitig erreichbar ist. Ein Beispiel wäre ein aufgeschrecktes Hornissenvolk nach einem Sturm auf einem Schulhof. Für ein ungestörtes Nest am Privathaus ist die Feuerwehr der falsche Ansprechpartner.
Spezifische Problemfälle: Lösungen für typische Orte
Dies ist fast immer ein Fall für eine professionelle Umsiedlung, da die Nähe zum Wohnraum und die Mechanik des Kastens eine hohe Gefahr darstellen.
Ihre Sofortmaßnahme: Betätigen Sie den betroffenen Rollladen unter keinen Umständen mehr. Die Vibrationen und die Bewegung können einen Verteidigungsangriff direkt am Fenster auslösen.
Information für den Experten: Teilen Sie am Telefon mit, in welchem Stockwerk sich der Kasten befindet und ob er von außen leicht zugänglich ist (z.B. über eine Leiter).
Hier ist Ihre Einschätzung der Nutzung des Bereichs entscheidend für das Gespräch mit dem Experten.
Ihre Aufgabe: Beurteilen Sie aus der Ferne, wie stark der betroffene Bereich frequentiert wird. Stellt das Nest eine direkte Behinderung dar oder befindet es sich in einer ungenutzten Ecke?
Szenario 1: Geringe Störung (z.B. Nest hoch am Giebel, in ungenutzter Schuppenecke): Beschreiben Sie dem Experten die Situation. Oft wird er Ihnen raten, das Nest bis zum Herbst zu tolerieren, da es keine akute Gefahr darstellt. Das spart Ihnen Kosten und schützt die Tiere.
Szenario 2: Hohe Störung (z.B. Nest am Balkon, über der Terrassentür): Hier liegt eine klare Gefährdung vor. Dokumentieren Sie dies (ggf. mit einem Foto aus sicherer Entfernung), um die Dringlichkeit für die Genehmigung bei der Behörde zu untermauern.
Im Garten ist ein friedliches Miteinander manchmal die beste Lösung. Ein Eingriff ist nur bei unmittelbarer Gefahr für Laufwege oder Spielbereiche nötig.
Ihre Sofortmaßnahme: Schaffen Sie eine klare „No-Go-Zone“. Markieren Sie einen Bereich von mindestens 4-5 Metern um das Nest mit Flatterband oder einem kleinen temporären Zaun.
Wann Sie trotzdem anrufen sollten: Kontaktieren Sie einen Experten, wenn sich das Nest direkt auf einem Hauptweg, in einem Sandkasten oder in einem Bereich befindet, der zwingend (z.B. zum Rasenmähen) betreten werden muss und nicht umgangen werden kann.
Information für den Experten: Beschreiben Sie genau, warum der Standort eine unvermeidbare Kollision mit Ihren Alltagsaktivitäten darstellt.
Die Kostenfrage: Was kostet die Entfernung und wer zahlt?
Die Kosten für einen professionellen Einsatz können stark variieren. Holen Sie sich immer einen Kostenvoranschlag von einem seriösen Anbieter, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Kosten im Überblick: Womit müssen Sie rechnen?
Die Kosten für einen professionellen Einsatz liegen in der Regel zwischen 100 € und 400 €*. Die tierfreundliche Umsiedlung ist dabei meist etwas aufwendiger und daher teurer als eine Beseitigung, die ohnehin nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigt wird.
Faktoren, die den Preis beeinflussen:
Erreichbarkeit: Ein Nest im Rollladenkasten im Erdgeschoss ist günstiger als ein Nest am Dachgiebel, das eine Hebebühne erfordert.
Aufwand: Die Größe des Nestes und die Komplexität der Bergung spielen eine Rolle.
Dringlichkeit: Einsätze am Wochenende oder als Notdienst sind teurer (Notdienstzuschlag).
Anfahrtskosten: Die Entfernung des Fachbetriebs zu Ihnen.
Wer zahlt das Entfernen eines Hornissennests? Die Regelung für Mieter und Vermieter
Die Rechtslage ist hier eindeutig:
Der Vermieter zahlt. Ein Hornissennest gilt als Mangel an der Mietsache, dessen Beseitigung in der Verantwortung des Eigentümers liegt. Er ist für die Instandhaltung und die Gewährleistung der Sicherheit des Gebäudes zuständig und trägt daher die Kosten für den Fachmann.
Der Mieter hat eine Meldepflicht. Als Mieter sind Sie verpflichtet, den Vermieter oder die Hausverwaltung unverzüglich über den Fund des Nestes zu informieren. Versäumen Sie dies, könnten Sie für eventuelle Folgeschäden (z.B. an der Bausubstanz) haftbar gemacht werden, nicht aber für die Entfernung selbst.
Welche Versicherung zahlt bei einem Hornissennest?
Standardversicherungen wie die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung decken die reine Entfernung eines Hornissennestes in der Regel nicht ab. Die zuverlässigste Absicherung bieten hier spezielle Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die genau für solche Notfälle im und am Haus konzipiert sind.
Der ADAC Zuhause-Schutzbrief deckt u.a. die Kosten für die Entfernung von Hornissen- und Wespennestern bis zu 500 Euro pro Fall ab. Für Inhaber des Schutzbriefs entstehen somit in den meisten Fällen keine zusätzlichen Kosten.
* Bitte beachten Sie: Bei den hier genannte Kosten handelt es sich um geläufige Beispiele. Im Einzelfall können die Preise abweichen und auch höher ausfallen.
Hornissennest entfernen lassen – mit dem ADAC Zuhause-Schutzbrief
Der ADAC ist als vertrauensvoller Partner in Notlagen immer für Sie da.
Auch in Ihrem eigenen Zuhause können Sie auf unsere schnelle und unkomplizierte Hilfe bauen: Mit dem ADAC Zuhause-Schutzbriefsind Sie für den Fall eines Hornissen- oder Wespennests, egal ob im Rollladenkasten, am Dach oder an anderer Stelle am oder im Haus hervorragend abgesichert.
Und so einfach geht’s: Sie entdecken ein Hornissennest und rufen unseren 24/7 Kundenservice an – schon ist Ihre Arbeit getan und Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Wir beauftragen für Sie einen professionellen Kammerjäger, der zeitnah zu Ihnen nach Hause kommt und das Hornissennest sicher und regelkonform entfernt und/oder umsiedelt. So müssen Sie sich keine Sorgen um Ihr Eigenheim oder die Gesundheit Ihrer Familie machen und können auch Überlegungen, wie man das Hornissennest selbst entfernen könnte, entspannt verwerfen.
Schonerledigt!
Hornissennester entfernen mit dem ADAC Zuhause-Schutzbrief
Zusätzlich zur Organisation der Hornissennestentfernung beteiligen wir uns bis zu einer Maximalsumme von 500 Euro an den entstehenden Kosten. Dadurch, dass wir ausschließlich mit qualitätsgeprüften Betrieben zusammenarbeiten, sind Sie immer auf der sicheren Seite und profitieren von attraktiven Exklusiv-Preisen.
Bitte beachten Sie: Wir leisten nur bei Hornissen- und Wespennestern, von denen eine Gefahr ausgeht und darüber hinaus nicht, wenn aus rechtlichen Gründen das Wespen- oder Hornissennest nicht entfernt werden darf.
Podcast zum Thema: "Wespennest - was nun?"
Einer unserer Wespennestentferner erzählt
Hören Sie hier den Podcast mit dem Biologen und Wespenexperte, Stefan Busko. Er kennt sich mit Bauwerken von Wespen & Hornissen bestens aus. Auch für den ADAC ist er schon zu vielen Nestern ausgerückt und erzählt über Wespen, deren Nester und warum eine professionelle Entfernung so wichtig ist.
Als ADAC Mitglied erhalten Sie einen Preisvorteil und zahlen für den ADAC Zuhause-Schutzbrief:
Im Tarif Exklusiv für 49,98 € im Jahr, im Tarif Premium 74,97 € im Jahr
Ohne ADAC Mitgliedschaft kostet der Zuhause-Schutzbrief:
Im Tarif Exklusiv für55,98 €im Jahr, im Tarif Premium 83,97 € im Jahr
Sie können auch im Antragsprozess vor Abschluss Mitglied werden und vom Preisvorteil für Mitglieder profitieren.
Nur eine einzige Saison, von Frühling bis Herbst. Das Hornissenvolk hat einen streng einjährigen Lebenszyklus: Die alte Königin und alle Arbeiterinnen sterben im Spätherbst. Nur die neu geschlüpften Jungköniginnen überwintern an einem anderen Ort und gründen im nächsten Frühjahr ein komplett neues Nest. Das alte Nest wird niemals wieder besiedelt
Es wird zu einer leeren, papierartigen Hülle. Das gesamte Hornissenvolk (Arbeiterinnen, Drohnen und die alte Königin) stirbt im Herbst. Nur die begatteten Jungköniginnen überleben und suchen sich einen anderen Ort zum Überwintern, zum Beispiel in morschem Holz. Das alte Nest bleibt verlassen zurück.
Ja. Hauptsächlich nagen sie weiches Dämmmaterial wie Styropor oder Dämmwolle aus Hohlräumen, um Platz für ihr Nest zu schaffen. Zudem können ihre Abfälle und Futterreste die Wand durchfeuchten und unschöne, riechende Flecken, sogenannte Kotschlieren, hinterlassen. Gesundes Holz zerstören sie dabei nicht, sondern schaben lediglich oberflächlich Fasern für ihren Nestbau ab.
Hornissen verteidigen nur einen kleinen Radius um ihr Nest und interessieren sich nicht für menschliche Nahrung.
Der Stich ist nicht gefährlicher als der einer Biene (außer bei Allergie). Der Mythos vom „tödlichen Stich“ ist falsch
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