Ablaufvertrag
Ein Ablaufvertrag endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Als Ablaufvertrag sind z.B. folgende Produkte abschließbar:
Ein Ablaufvertrag endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Als Ablaufvertrag sind z.B. folgende Produkte abschließbar:
Unter Abtretung ist die rechtsgeschäftliche Übertragung von Forderungen zu verstehen. Mit Abschluss des Abtretungsvertrages tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.
Werden die Ansprüche auf Versicherungsleistungen durch den Versicherungsnehmer auf eine dritte Person übertragen, bleibt der Versicherungsnehmer weiter verpflichtet, die Beiträge zu zahlen, der Anspruch auf Versicherungsleistung geht auf den neuen Gläubiger über.
In den Versicherungsbedingungen der ADAC Produkte gilt größtenteils die Regelung, dass Ansprüche auf Versicherungsleistung nur mit Zustimmung der ADAC Versicherung AG abgetreten werden können.
Gerade nach einem Unfall ist professioneller Rat äußerst wertvoll. Deshalb gibt es beim ADAC Unfallschutz und ADAC Privatschutz ein eigenes Betreuungsteam, bestehend u. a. aus Ärzten und Sozialpädagogen mit langjähriger Erfahrung. Im Falle eines Unfalls ist ein qualifizierter Ansprechpartner rund um die Uhr für Sie da.
Die Experten klären mit Ihnen Ihre Situation und erstellen einen individuellen Hilfeplan. Auch bei seelischen Belastungen, die ein Unfall aufwerfen kann, sind die Mitarbeiter des Betreuungsteams kompetente Ansprechpartner. Sie kümmern sich aktiv um die Betroffenen und deren Familien.
Sie beurteilen individuell die Schadenssituation, leiten notwendige Maßnahmen ein und begleiten bei Bedarf auch fachlich in der Zeit der Reha. Darüber hinaus sind sie Experten im Sozialrecht und geben wertvolle Tipps, die Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
Die Anschlussversicherung ist ein eigener Vertrag, der an einen bestehenden Vertrag anschließt.
Bei den ADAC Versicherungen kann für die Verträge der Reisekrankenversicherung für Gäste aus dem Ausland und des Auslandskrankenschutzes Langzeit eine Anschlussversicherung abgeschlossen werden.
Eine Anschlussversicherung Auslandskrankenschutz Langzeit können Sie abschließen:
in jeder ADAC Geschäftsstelle
per E-Mail: service.neuvertrag@adac.de
per Telefon: + 49 89 / 76 76 50 30 (Mo-Fr.) 8.00-18.00 Uhr Ortszeit oder
per Fax: + 49 89 / 76 76 5779
Eine Anschlussversicherung Incoming-Versicherungen können Sie abschließen:
in jeder ADAC Geschäftsstelle.
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche Kündigung, z.B. bei Erhöhung des Versicherungsbeitrages, bei Leistungseinschränkungen seitens des Versicherers oder im Schadensfall.
Eine Kündigung bedarf normalerweise der schriftlichen Form. Genau geregelt ist dies in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Außerordentliche Kündigung bei der ADAC Autoversicherung:
Insbesondere bei der Kfz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Es besteht dann, wenn
Nach den Bedingungen der ADAC Autoversicherung ist der Versicherer verpflichtet, eine Änderung einen Monat vor dem Zeitpunkt mitzuteilen, zu dem sie in Kraft tritt. Ab der Mitteilung hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei muss der Versicherungsnehmer auf das außerordentliche Kündigungsrecht verweisen. Die Kündigung wird frühestens zum Erhöhungszeitpunkt wirksam.
Siehe auch: Sonderkündigungsrecht
Die BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht) überwacht die privaten, in Deutschland tätigen Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-Unternehmen. Sie handelt aus öffentlichem Interesse und soll ein funktionsfähiges und stabiles deutsches Finanzsystem und rechtskonformes Handeln sichern.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besteht aus mehreren Aufsichtssäulen. Hierzu gehören die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht und der Bereich Wertpapieraufsicht / Asset-Management.
Eine Beginnverlegung ist bei den ADAC Incoming-Versicherungen unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Reist Ihr Gast zu einem anderen als auf dem Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt in den versicherten Geltungsbereich ein, kann der Beginn unter Vorlage eines entsprechenden Einreisenachweises (z. B. Reisepass mit Einreisestempel oder Flugticket) verlegt werden.
Die Beginnverlegung kann bis 6 Monate nach dem ursprünglichen Versicherungsbeginn in einer ADAC Geschäftsstelle oder über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München, beantragt werden.
Bei einigen ADAC Versicherungen muss der Versicherte beim Erreichen einer bestimmten Altersgrenze einen höheren Beitrag zahlen.
Zum Beispiel beim ADAC Auslandskrankenschutz und der ADAC Reiserücktritts-Versicherung.
Weiterer Grund für eine Beitragsanpassung:
Ein Versicherer kalkuliert seine Beiträge nach Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenhöhe. Steigt einer der beiden Faktoren, gerade die Schadenhöhe durch Preis-, Lohn- und Gehaltssteigerungen, gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Anpassungen des Versicherungsbeitrages werden notwendig, damit der Versicherer seinen Verpflichtungen nachkommen kann.
Die ADAC Versicherung AG und ADAC Autoversicherung AG prüfen regelmäßig anhand objektiver Kriterien, ob es notwendig ist, die Beiträge zu senken oder anzuheben.
Diese Kriterien sind in den Bedingungen der jeweiligen Versicherung dargestellt.
Die Beitragsanpassung ist nur zulässig, wenn von einem unabhängigen Treuhänder bestätigt worden ist, dass die Anforderungen für die Beitragsanpassung erfüllt worden sind.
Eine Beitragsanpassung kann zur nächsten Beitragsfälligkeit erfolgen und wird nur dann wirksam, wenn der Versicherungsnehmer über die Beitragserhöhung, sein Kündigungsrecht und die Frist aufgeklärt wurde. Diese Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung zugehen.
Siehe auch: Sonderkündigungsrecht
Berufsgruppen sind Gruppen mit unterschiedlichen Tätigkeitsbeschreibungen.
In den Versicherungsbedingungen des ADAC Unfallschutzes wird im Tarif Erwachsener zwischen den Berufsgruppen A und B unterschieden.
Berufsgruppe A
Tätigkeitsbeschreibung
Berufsgruppe B
Tätigkeitsbeschreibung
Nicht versicherbare Berufe
Im ADAC Unfallschutz nicht versicherbar – auch wenn der Beitrag bezahlt wird – sind Personen mit folgenden Berufen:
Akrobaten, Artisten, Astronauten, Besatzungen von Gas- und Ölplattformen, Berufssportler,
Berufstaucher, Dompteure, Pyrotechniker, Sprengmeister und Stuntmen.
Für den Buchstaben C gibt es zur Zeit keine Einträge.
Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, auch im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre. Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.
Übernimmt der Versicherer das wirtschaftliche Risiko für den Versicherungsnehmer spricht man vom Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht ab dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt, unter der Voraussetzung, dass der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wurde.
Die Deckungssumme (in der Schadenversicherung auch Versicherungssumme genannt) ist der maximale Betrag, den der Versicherer als Entschädigung je Versicherungsfall leistet. Unterschieden wird hierbei zwischen den Schaden- und Summenversicherungen.
Bei einer Schadenversicherung wird die Versicherungsleistung durch die Schadenshöhe und die in den Versicherungsbedingungen vereinbarte Leistungsgrenze bestimmt (z.B. ADAC Autoversicherung, ADAC Rechtsschutz).
Bei einer Summenversicherung wird eine fixe Entschädigungshöhe für den Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart, die dann ausgezahlt wird. (z.B. ADAC Unfallschutz, ADAC Privatschutz). Die tatsächliche Schadenhöhe ist hierbei nicht maßgeblich.
Eine Deckungszusage liegt vor, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer mitteilt, dass im Versicherungsfall die Leistungspflicht anerkannt wird und die Kosten gemäß dem Versicherungsvertrag übernommen werden.
Vorläufige Deckung (ADAC Autoversicherung):
Eine vorläufige Deckung erfolgt, um dem zukünftigen Versicherungsnehmer eine sofortige Deckung zu geben, z.B. damit er sein Fahrzeug zulassen kann. Vor Abschluss des endgültigen Vertrages und vor Zahlung der ersten Prämie besteht somit Versicherungsschutz.
Mit Erstellung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) gewährt z.B. die ADAC Autoversicherung eine vorläufige Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Fahrten in Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges ab. Die vorläufige Deckung bezieht sich lediglich auf die Haftpflicht, eine Kaskoversicherung tritt erst mit Vertragsabschluss in Kraft.
Erst nach Anmeldung des Fahrzeuges und Abschluss des Versicherungsvertrages wird aus der vorläufigen Deckung die endgültige Deckung.
Die Doppelkarte (synonym auch Deckungskarte), war in früheren Zeiten ein Dokument, welches von den Versicherungsunternehmen für die Zulassungsstelle als Bestätigung des Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes ausgestellt wurde.
Heutzutage erfüllt die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) die damalige Funktion der Doppelkarte.
Als Elementarschäden gelten Schäden ausgelöst durch Naturgewalten wie:
Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Überschwemmung, Hochwasser, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Blitzschlag und Starkregen.
Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung beinhaltet Elementarschäden als versichertes Ereignis:
Kein Versicherungsschutz besteht in der Reiseabbruchversicherung jedoch, wenn bei Abschluss der Versicherung oder zum Zeitpunkt der Buchung eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland wegen eines Elementarereignisses bestand.
Wenn der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung oder zum Zeitpunkt der Buchung für Sie vorhersehbar war, d.h. wenn Sie von dem Eintritt des Versicherungsfalles wussten oder damit rechnen mussten.
Als Erstprämie wird der erste Beitrag zu einem Versicherungsvertrag bezeichnet. Wird die Erstprämie verspätet oder nicht bezahlt, so ist das Versicherungsunternehmen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Zahlung der Erstprämie nicht erfolgt, ist das Versicherungsunternehmen nicht verpflichtet im Schadenfall aufzukommen.
Fahrlässig handelt derjenige, der die im täglichen Leben erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Grob fahrlässig handelt derjenige, der die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, schon einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss.
Exemplarisch für die Kraftfahrzeugversicherung bedeutet das:
Sieht man einen Schaden voraus und hofft, dass dieser doch nicht eintritt, so handelt man fahrlässig. Dabei werden Schäden, die durch Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, ersetzt. Keine Entschädigung gibt es jedoch wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Es gibt verschiedene Arten der Fahrzeugversicherung:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Halter eines im Inland zugelassenen Fahrzeuges ist zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet. Bei dieser Versicherung werden grundsätzlich Schäden von Dritten übernommen, die der Versicherungsnehmer zu verantworten hat. Außerdem werden unberechtigte Schäden abgewehrt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kommt die Versicherung also nicht für den Schaden am eigenen Fahrzeug auf.
Kasko-Versicherung
Die Kasko-Versicherung gliedert sich in die Teilbereiche Vollkasko (Fahrzeugvollversicherung) und Teilkasko (Fahrzeugteilversicherung).
Die Teilkasko-Versicherung haftet z.B. bei Blitzschlag, Brand, Kurzschluss, Explosion, Hagel, Sturm, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren und Folgeschäden, Überschwemmung und Totalentwendung.
Die Vollkasko-Versicherung haftet zudem auch bei Vandalismus und selbstverschuldetem Unfall (Eigenschaden).
Folgebeiträge sind bei Verlängerungsverträgen die dem Erstbeitrag folgenden Beiträge.
Wann eine Zahlung fällig ist, geht aus den Versicherungsbedingungen hervor. Der Folgebeitrag ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten, er ist jeweils zum Ersten des Fälligkeitsmonats zu zahlen. Dies kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein, je nachdem wie es bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Wird der Folgebeitrag nicht pünktlich entrichtet, so erhält man seitens der Versicherung eine Mahnung mit einer Zahlfrist, die mindestens 2 Wochen betragen muss.
Zahlt der Versicherungsnehmer die geschuldeten Beiträge trotz der Mahnung nicht, kann der Versicherer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die rückständigen Beiträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung beim Versicherungsnehmer bezahlt werden.
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der gesetzten, mindestens zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten Beiträge noch nicht gezahlt, besteht bei einem Schaden normalerweise kein Versicherungsschutz. Der Versicherer muss allerdings leisten, wenn der Versicherungsnehmer die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hat.
Die Forderungsausfalldeckung ist eine Leistung der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung:
Wenn Sie oder eine im Familientarif mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt werden, kann es passieren, dass dieser aufgrund von Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit seiner Schadenersatzpflicht nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Geschieht dies, übernimmt die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung den entstandenen Schaden.
Geltungsbereich ist das Gebiet, an dem die versicherten Objekte oder Personen geschützt sind.
Der Geltungsbereich der ADAC Versicherungen ist jeweils in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
Einen weltweiten Geltungsbereich gibt es z.B. bei:
Bei der ADAC Autoversicherung ist der Geltungsbereich z.B. auf die EU und einige zusätzliche Staaten beschränkt.
Genesungsgeld ist eine Leistung der privaten Unfallversicherung oder einer privaten Krankenversicherung und soll die Lücke zwischen Entlassung aus dem Krankenhaus und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Patienten überbrücken. Es setzt daher in der Regel auf ein ebenfalls vereinbartes Krankenhaustagegeld auf.
Bei den ADAC Versicherungen ist das Genesungsgeld eine Leistung des ADAC Unfallschutzes:
Wenn der Versicherte nach einem stationären Aufenthalt oder einer Anschlussheilbehandlung (im ADAC Unfallschutz Exklusiv auch nach einer Anschlussheilbehandlung, die später als 14 Tage angetreten wird) aufgrund eines Unfalls nach der Entlassung aus dem Krankenhaus weiterhin verletzungsbedingt krank geschrieben ist, wird ein Genesungsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit bezahlt.
Mehr Informationen zum ADAC Unfallschutz
Eine Gesundheitsprüfung im Versicherungswesen fällt vor allem bei den Personenversicherungen an.
Der Gesundheitszustand des potentiellen Versicherungsnehmers wird vom Versicherer bewertet.
Für den Versicherer ist die Kenntnis des Gesundheitszustandes vor Vertragsabschluss relevant, da evtl. individuelle Risiken in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden müssen.
Ein erhöhtes Risiko kann zu einem Risikozuschlag oder zum Ausschluss einzelner Risiken aus dem Versicherungsschutz führen.
Bei den Personenversicherungen der ADAC Versicherungen (ADAC Auslandskrankenschutz, ADAC Unfallschutz und ADAC Privatschutz) findet keine Gesundheitsprüfung statt!
Die Gliedertaxe des ADAC Unfallschutzes beurteilt den Invaliditätsgrad aufgrund von Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile aufgrund eines Unfalls.
Mehr Informationen zur Gliedertaxe
Die Grundsumme in der privaten Unfallversicherung (auch Deckungssumme oder Versicherungssumme) ist in den Tarifen Erwachsener und Kind mit, im Tarif Senior ohne Progression. Im Falle einer Invalidität in der privaten Unfallversicherung wird aus der Grundsumme und dem Invaliditätsgrad die Zahlung der privaten Unfallversicherung errechnet. Beispiel: Ein Invaliditätsgrad aufgrund eines Unfalls von 20 Prozent und einer Grundsumme von 100.000 € ergibt einen Auszahlungsbetrag von 20.000 €.
Mehr Informationen zum ADAC Unfallschutz
Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, umgangssprachlich wegen ihrer Farbe Grüne Versicherungskarte genannt, ist Bestand des internationalen, vorwiegend europäischen Systems. Dieses ermöglicht, mit der Kfz-Haftpflichtversicherungs-Police des Herkunftslandes in verschiedene Länder fahren zu können, ohne jedes Mal an der Grenze eine dem nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachkaufen zu müssen.
Mehr Informationen zur ADAC Autoversicherung
Für den Buchstaben H gibt es zur Zeit keine Einträge.
Führt die Unfallverletzung zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, besteht ein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme. Bei den ADAC Versicherungen leistet der ADAC Unfallschutz bei Invalidität aufgrund eines Unfalls.
Mehr Informationen zum ADAC Unfallschutz
Für den Buchstaben J gibt es zur Zeit keine Einträge.
Ein Korrespondenzanwalt führt den (Schrift-)Verkehr zwischen dem Versicherungsnehmer und dem mit der Prozessführung beauftragten "zuständigen" Rechtsanwalt.
ADAC Rechtsschutz:
Hier kann vom Versicherungsnehmer ein Korrespondenzanwalt beauftragt werden, wenn der Wohnsitz der gegnerischen Partei mehr als 100 km Luftlinie vom Ort des zuständigen Gerichtes entfernt oder beispielsweise auch im Ausland liegt. Die Kosten des Korrespondenzanwalts werden vom ADAC Verkehrs-Rechtsschutz übernommen.
Mehr Informationen zum ADAC Rechtsschutz
Der Rücktransport von Verletzten und Erkrankten aus dem Ausland erfolgt wegen einer medizinischen Notfallsituation bzw. Mängel in der ärztlichen und/oder medizinisch-technischen Versorgung vor Ort. Die Kosten eines Krankenrücktransportes aus dem Ausland werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Durch den ADAC Auslandskrankenschutz können diese Kosten abgesichert werden.
Krankenrücktransport bei den ADAC Versicherungen:
Bei einer akuten und unerwarteten Erkrankung oder erheblichen Verletzung im Ausland, organisiert der ADAC AmbulanzService den Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
Der Verletzte wird zu einem Krankenhaus an seinem Wohnsitz in Deutschland, wenn nötig per Ambulanz-Jet, transportiert. Die Kosten übernimmt die ADAC Versicherung AG im Rahmen des ADAC Auslandskrankenschutzes in voller Höhe.
Mehr Informationen zum ADAC Auslandskrankenschutz
Krankentagegeld (ambulant) ist eine Leistung des ADAC Unfallschutzes: Durch einen Unfall erleiden Sie einen Knochenbruch oder einen Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselriss. Diese Verletzung macht keine vollstationäre Heilbehandlung notwendig. Wir zahlen ein Krankentagegeld für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Die Leistung ist auf maximal 10 Tage beschränkt.
Mehr Informationen zum ADAC Unfallschutz
Für den Buchstaben L gibt es zur Zeit keine Einträge.
Mediation ist eine freiwillige außergerichtliche Konfliktbeilegung.
Mit Hilfe der Moderation einer neutralen Person (Mediator), die der Versicherer vermittelt, erarbeiten die Parteien eigenverantwortlich eine Problemlösung. Der Mediator trifft keine Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
Der ADAC Rechtsschutz trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten der Mediation.
Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen. Für die Tätigkeit des Mediators ist der ADAC Rechtsschutz nicht verantwortlich.
Mehr Informationen zum ADAC Rechtsschutz
Eine Mehrfachversicherung im Sinne § 78 VVG liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer für dasselbe Risiko bzw. dieselbe Gefahr mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen hat. Dies ist unabhängig von den vereinbarten Leistungen im Schadensfall bzw. von einem umfangreicheren Schutz.
Liegt eine Mehrfachversicherung vor, kann der Versicherungsnehmer gemäß § 79 VVG ihre Beseitigung verlangen. Der Versicherungsnehmer hat Anspruch darauf, dass der jüngere Vertrag aufgehoben wird. Diese Aufhebung kann er frühestens zu dem Zeitpunkt verlangen, an dem die Meldung der Mehrfachversicherung beim Versicherer in Textform eingegangen ist. Die noch nicht verbrauchte anteilige Prämie muss erstattet werden.
Daneben müssen für eine vorzeitige/unterjährige Aufhebung mehrere Voraussetzungen zutreffen:
Mehrfachversicherung ist ohne Kenntnis entstanden, d. h. der jüngere Vertrag wurde vom Versicherungsnehmer abgeschlossen, ohne dass er Kenntnis davon hatte, dass dadurch eine Mehrfachversicherung entsteht.
Der Versicherungsvertrag, welcher aufgehoben werden soll, ist der jüngere Vertrag (Zeitpunkt Vertragsabschluss).
Der Versicherungsnehmer muss die Aufhebung gegenüber dem Versicherer nach Kenntnis der Mehrfachversicherung geltend machen.
Für den Buchstaben N gibt es zur Zeit keine Einträge.
Obliegenheiten sind Pflichten für den Versicherten, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Versicherungsvertrag ergeben.
Beim Versicherungsvertrag ergeben sich die Obliegenheiten in der Regel aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Eine Obliegenheitsverletzung zieht gewisse Rechtsfolgen (z.B. Leistungsfreiheit im Schadensfall) nach sich.
Bei den vertraglichen Obliegenheiten unterscheidet man:
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Versicherungsfall zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen.
Police wird in der Versicherungsbranche der Versicherungsschein genannt.
Der Versicherungsschein (§ 3 VVG) ist eine Beweisurkunde. Sie muss vom Versicherer unterzeichnet sein und enthält den Versicherungsinhalt sowie die Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsschein muss dem Versicherungsnehmer in Textform ausgehändigt werden.
Bei schweren Verletzungen aufgrund eines Unfalls erhöht sich der finanzielle Bedarf. Daher gibt es beim ADAC Unfallschutz die Invaliditätsleistung mit Progression.
Eine hohe Progression sichert Ihnen ein extragroßes Polster bei schweren Verletzungen – also dann, wenn es wirklich darauf ankommt. Durch die Progression erhöht sich Ihr Leistungsanspruch überproportional. So werden z. B. aus einer Versicherungssumme von 150.000 Euro bei einer Progression von 500 % bis zu 750.000 Euro.
Beim ADAC Unfallschutz haben Sie in den Tarifen Erwachsener und Kind die Wahl zwischen einer Progression von 225 %, 350 % oder 500 %.
Beim ADAC Unfallschutz greift die Progression bereits ab dem relativ niedrigen Invaliditätsgrad von 26 %. Das heißt: Schon für geringe Dauerfolgen erhalten Sie höhere Leistungen!
Ebenso wichtig: Bei schweren Verletzungen sind Sie besonders gut abgesichert. Denn bereits ab 80 % Invalidität erhalten Sie die volle Invaliditätsleistung!
Sind Sie am Unfalltag 76 Jahre oder älter, entfällt die Progression.
Mehr Informationen zum ADAC Unfallschutz
Mit dem Prozesskostenrisiko ist meist das finanzielle Risiko gemeint, dass man eingeht, wenn man einen Prozess mit ungewissem Ausgang anstrengt. Berechnet wird hier meist, was der Prozess im schlimmsten Fall kostet.
Für den Buchstaben Q gibt es zur Zeit keine Einträge.
Die Reise wird abgebrochen, wenn der Versicherte auf Grund eines versicherten Ereignisses vorzeitig die Nutzung der gebuchten Reiseleistung aufgeben muss. Bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung ist Reiseabbruch im Tarif Exklusiv und im Tarif Premium versicherbar.
Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Sportgeräte, die während der Reise in Koffern, Taschen oder als separates Gepäckstück mitgeführt werden, oder sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebs oder einer Gepäckaufbewahrung befinden.
Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden.
Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind nicht versichert.
Bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung ist das Reisegepäck im Tarif Premium versicherbar.
Der Reisepreis ist der vereinbarte Gesamtpreis für alle zu versichernden Personen für eine Reise.
Einzelleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt genutzt werden, sind als eine Reise zu sehen.
Bei der ADAC Reiserückritts-Versicherung wird der Beitrag u.a. nach dem jeweils max. Reisepreis errechnet.
Hierzu gibt der Versicherungsnehmer den maximalen Reisepreis der Reise in einem Jahr an.
Kann ein Reisender die gebuchte Reise nicht antreten, so muss er vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist unverzüglich gegenüber dem Veranstalter/der Buchungsstelle abzugeben. In aller Regel fallen durch den Rücktritt vom Reisevertrag Kosten (Stornokosten) an.
Handelt es sich um einen bedingungsgemäß versicherten Rücktrittsgrund, so kann der Versicherungsnehmer die Reiserücktrittskosten (Stornokosten) beim Versicherer geltend machen.
Bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung ist der Reiserücktritt in allen Tarifen (Basis, Exklusiv & Premium) versicherbar.
Unter Rekonvaleszenz versteht man in der Medizin die schrittweise Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung.
Den damit verbundenen Zeitabschnitt nennt man Rekonvaleszenzzeit.
Unter Risikoausschluss versteht man das ausdrückliche Herausnehmen eines Gefahrenumstandes aus dem Versicherungsschutz.
Tritt also ein Schaden unter den ausgeschlossenen Umständen ein (z.B. beim ADAC Unfallschutz ein Unfall durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse), so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet (objektiver Risikoausschluss).
Beim subjektiven Risikoausschluss wird auf ein gefahrbezogenes Verhalten abgestellt.
Der Risikoausschluss entbindet also den Versicherer von der Leistungspflicht. Der Risikoausschluss muss bei Abschluss des Versicherungsvertrages klar und in den Versicherungsbedingungen definiert sein.
Sinn des Risikoausschlusses ist es, der Allgemeinheit ein preislich im Verhältnis stehendes Deckungsangebot zu unterbreiten, das nicht durch unverhältnismäßig hohe Risiken einiger weniger, überteuert angeboten werden muss.
Beim Rooming-in wird es Eltern, Begleitpersonen oder nahen Angehörigen ermöglicht, im selben Krankenzimmer mit dem Kind/Patienten aufgenommen zu werden. Inzwischen bieten auch Reha- und Privatkliniken diese Leistung an. Auch in Pflegeheimen kann Angehörigen von Demenzkranken oft ein Rooming-in ermöglicht werden.
Bei den ADAC Versicherungen ist "Rooming-in" eine Leistung des ADAC Auslandskrankenschutzes und des ADAC Unfallschutzes im folgenden Umfang:
ADAC Auslandskrankenschutz Basis:
Bei minderjährigen Kindern werden die Kosten der Unterkunft für eine nahestehende Begleitperson im Krankenhaus übernommen.
ADAC Auslandskrankenschutz Exklusiv und Premium:
Die Kosten der Unterkunft einer nahestehenden Begleitperson im Krankenzimmer der (mit)versicherten Person werden übernommen.
ADAC Unfallschutz:
Befindet sich die versicherte Person nach einer Unfallverletzung in vollstationärer Heilbehandlung in einem Krankenhaus, kann ein naher Angehöriger im selben Krankenhauszimmer übernachten. Die Kosten für die Unterkunft übernehmen wir.
Zusätzlich im Tarif Kind:
Das versicherte Kind befindet sich nach einer Unfallverletzung in vollstationärer Heilbehandlung. Ein naher Angehöriger übernachtet mit dem Kind im selben Zimmer. Wir übernehmen pro Übernachtung die Kosten für die Unterkunft.
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt Auskunft über die Dauer des schadenfreien Verlaufes eines KFZ-Versicherungsvertrages. Einer SF-Klasse ist immer ein %-Satz zugeordnet, welcher zur Beitragskalkulation herangezogen wird. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitrag.
Mehr Informationen zur ADAC Autoversicherung
In der Schadenversicherung wird ein nachweisbar tatsächlich entstandener Schaden ersetzt. Die Versicherungsleistung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. (z.B. ADAC Autoversicherung, ADAC Rechtsschutz).
„Schengener Staaten" sind Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind:
Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Es handelt sich folglich um die bisherigen EU-Staaten, mit Ausnahme von Grossbritannien, Irland und Zypern, jedoch zuzüglich Island, Norwegen und Schweiz. Die Länder (Bulgarien und Rumänien), die seit dem 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union sind, treten dem Schengener Abkommen vorerst nicht bei.
Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen.
Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Mitarbeiter des Rettungsdienstes usw.
Die Schweigepflicht im engeren Sinn dient dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereiches einer Person, die sich bestimmten Berufsgruppen anvertraut.
Bei einem Schadensfall kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer sein Einverständnis zur Entbindung des behandelnden Arztes oder seines Hausarztes von der Schweigepflicht geben muss.
Mit dieser Erklärung kann dann der Versicherer bestimmte, zur Schadenregulierung notwendige Fragen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers klären, denn durch die Schweigepflichtentbindungserklärung hat der Arzt die Erlaubnis, dem Versicherer Auskunft über gesundheitliche Daten des Patienten zu geben.
Beschreibt den Anteil an den Kosten, die im Versicherungsfall durch den Versicherungsnehmer selbst getragen werden müssen.
Ab Februar 2014 wurde in der EU-weite bargeldlose Zahlungsverkehr vereinheitlicht: IBAN und BIC ersetzten Kontonummer und Bankleitzahl. Wenn Sie dem ADAC eine Einzugsermächtigung erteilt haben, gilt diese jetzt als SEPA-Basislastschriftmandat. Unter der Gläubiger-ID (UCI) des ADAC e. V.: DE30 ZZZ0 0000 0569 50 und Ihrer Mandatsnummer werden wir – wie gewohnt – Ihre Beiträge (ADAC Mitgliedschaft, Versicherungen) per Lastschrift einziehen.
Informationen über Ihre Mandatsnummer, Ihre Beiträge und deren Fälligkeiten erhalten Sie unter www.adac.de/mein-adac
Die Sofortleistung ist eine Leistung
Ein Sonderkündigungsrecht steht jedem Autofahrer zu, dessen Kfz-Versicherung sich zum 1. Januar erhöht, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist. Diese Möglichkeit verschiebt sich entsprechend, wenn das Versicherungsjahr nicht am 31.12., sondern an einem anderen Termin endet.
Wer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherungsnehmer einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem auch dann, wenn die Versicherung nur durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer geworden ist.
Mehr Informationen zur ADAC-AutoVersicherung
Subsidiartät ist ein gesellschaftspolitisches Prinzip, nach dem übergeordnete, der Person fernere Einheiten (besonders der Staat) nur solche Aufgaben übernehmen sollen, die nicht von untergeordneten, der Person näheren Einheiten (besonders der Familie und den Verbänden) wahrgenommen werden können. Um das erreichen zu können, gehört es zu den Aufgaben der übergeordneten Instanzen, die untergeordneten zu unterstützen.
In der Summenversicherung wird eine fixe Versicherungssumme vereinbart, die dann im Schadensfall ausgezahlt wird. (z.B. ADAC Unfallschutz, ADAC Privatschutz).
Der Beitrag einer Autoversicherung richtet sich unter anderem nach dem Fahrzeugtyp. Dafür sind die einzelnen Fahrzeugtypen in Typklassen unterteilt. Das Typklassenverzeichnis listet die auf dem Markt befindlichen Fahrzeugtypen mit ihren zugehörigen Daten auf und enthält die Typklassen für die Kraftfahrzeughaftpflicht- und die Fahrzeugversicherung.
Das Typklassenverzeichnis beinhaltet:
Innerhalb der nach Alphabet sortierten Fahrzeughersteller sind die Fahrzeugtypen aufsteigend nach kW/PS-Leistung und bei gleicher kW/PS Leistung nach Größe des Hubraumes aufgeführt.
Das Typklassenverzeichnis erscheint einmal jährlich zum 1. Oktober und wird regelmäßig durch einen unabhängigen Treuhänder ergänzt.
Mehr Informationen zur ADAC Autoversicherung
Die Übergangsleistung ist eine Leistung folgender ADAC Versicherungen:
ADAC Unfallschutz:
Bei längerem vollstationärem Krankenhausaufenthalt oder einer anschließenden teil-/vollstationären Anschlussheilbehandlung nach einem Unfall bezahlen wir eine Übergangsleistung.
Ab dem 21. Tag eine erste Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Ab dem 43. Tag bezahlen wir eine weitere Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
ADAC Auslandskrankenschutz:
Wenn Sie im Ausland erkranken oder verletzt werden und längere Zeit im Krankenhaus behandelt werden müssen, zahlen wir unbürokratisch:
ein erstes Übergangsgeld ab dem 31. Tag in Höhe von 1.000,- € sowie
ein zweites Übergangsgeld ab dem 53. Tag in Höhe von 2.000,- €
Bei der Einstufung eines Versicherungsvertrages in eine Schadenfreiheitsklasse können die Dauer der Schadenfreiheit und die Anzahl der Schäden des Vertrags eines Dritten angerechnet werden.
Diese Möglichkeit besteht meistens unter folgenden Voraussetzungen:
Will der ursprüngliche Versicherungsnehmer seinerzeit wieder ein Fahrzeug versichern, wird er wie ein Fahranfänger, der seit drei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, eingestuft (meistens in SF ½).
Mehr Informationen zur ADAC Autoversicherung
Bei einem Verlängerungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der sich nach einer Vertragslaufzeit von einem Jahr stillschweigend verlängert. Die Verlängerung tritt nicht in Kraft, wenn der Vertrag fristgerecht (siehe Bedingungen) in Textform gekündigt wurde.
In Deutschland ist die Versicherungsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anvertraut. Die BaFin überwacht die Versicherungsunternehmen auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Versicherungsunternehmen bedürfen zur Aufnahme und Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit ebenfalls der Zustimmung der BaFin. Der Aufsicht unterliegen Erstversicherungsunternehmen (einschließlich Pensions- und Sterbekassen), Rückversicherungsunternehmen, Holdinggesellschaften, sowie Sicherungs- und Pensionsfonds. Davon ausgenommen sind Versicherer, die nur in einem einzigen Bundesland tätig sind. Diese unterliegen der Aufsicht der zuständigen Landesaufsichtsbehörde. Die Aufsicht umfasst insbesondere die Überwachung der Bedeckung des Sicherungsvermögens und der Solvabilität, um die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Verträge zu gewährleisten. Darüber hinaus überwacht die BaFin ganz allgemein die Einhaltung aller Gesetze, die für den Betrieb von Versicherungsgeschäften gelten.
Siehe: Police
Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrsteuer. Es werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen besteuert. Rechtsgrundlage ist das Versicherungssteuergesetz.
Schaden- und Unfallversicherungen haben z.B. einen Steuersatz von 19 %. Aber nicht alle Versicherungen unterliegen der Versicherungssteuer. So sind Lebens- uns Krankenversicherungen vom Gesetzgeber wegen ihrer besonderen sozialen Bedeutung von der Versicherungssteuer ebenso ausgenommen wie die Beiträge zur Sozialversicherung.
Das Versicherungssteueraufkommen steht ausschließlich dem Bund zu. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Der Versicherer zieht die Versicherungssteuer für Rechnung des Versicherungsnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Siehe auch: Deckungssumme
Nach einem Unfall gibt es in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung lediglich eine Grundversorgung bei Krankenhausaufenthalt, Hilfs- und Pflegemitteln, alternativen Heilmethoden und Pflegebedürftigkeit.
Der Versicherte muss – um eine bessere Versorgung zu erhalten - einen Großteil der Kosten selbst tragen bzw. mit dem Standard (z.B. Mehrbettzimmer im Krankenhaus) leben.
Es entsteht eine Lücke zwischen Grund- und Zusatzversorgung (Versorgungslücke).
Der ADAC Privatschutz ergänzt diese gesetzliche Absicherung und bietet eine finanzielle Entlastung.
Die vorläufige Deckungszusage erfolgt, um dem zukünftigen Versicherungsnehmer eine sofortige Deckung zu geben, z.B. damit er sein Fahrzeug zulassen kann. Vor Abschluss des endgültigen Vertrages und vor Zahlung der ersten Prämie besteht somit Versicherungsschutz.
Mit Erstellung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) gewährt z.B. die ADAC Autoversicherung eine vorläufige Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Fahrten in Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges ab. Die vorläufige Deckung bezieht sich lediglich auf die Haftpflicht, eine Kaskoversicherung tritt erst mit Vertragsabschluss in Kraft.
Erst nach Anmeldung des Fahrzeuges und Abschluss des Versicherungsvertrages wird aus der vorläufigen Deckung die endgültige Deckung.
Der Versicherungsnehmer hat nach Abschluss eines Versicherungsvertrages die Möglichkeit diesen zu widerrufen. Die Frist für den Widerruf einer Versicherung beträgt zwei Wochen.
Um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen, muss der Versicherer dem Kunden die Versicherungsunterlagen vollständig zur Verfügung gestellt haben.
Der Versicherungsnehmer muss also den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 VVG in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben.
Für den Buchstaben X gibt es zur Zeit keine Einträge.
Für den Buchstaben Y gibt es zur Zeit keine Einträge.
Mit einer Zahlungsgarantie teilt der Versicherer dem Rechnungssteller, wie z. B. einem ausländischen Krankenhaus, bei Bedarf mit, dass Kosten im Schadensfall bezahlt werden.
Die Abgabe der Zahlungsgarantie ist aber keine Anerkennung der Leistungspflicht und somit keine Deckungszusage gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Beispiel ADAC Auslandskrankenschutz:
Bei einer stationären Krankenhausbehandlung im Urlaubsort gibt es
– soweit erforderlich – für das Krankenhaus eine Zahlungsgarantie bis maximal 13.000,– €.
Ist erkennbar, dass es sich um nicht versicherte Kosten handelt, kann vom Versicherungsnehmer eine Sicherheit in Höhe der Zahlungsgarantie verlangt werden.
Wenn festgestellt wird, dass kein Anspruch auf Zahlung besteht (z.B. Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen) muss der Versicherungsnehmer, dem Versicherer den ausbezahlten Garantiebetrag nach der Rechnungsstellung zurückbezahlen. Darüber hinaus ist der Versicherer berechtigt, vor Abgabe der Zahlungsgarantie entsprechende Sicherheiten vom Versicherungsnehmer zu verlangen.
Wird der Folgebeitrag nicht pünktlich entrichtet, so erhält man seitens der Versicherung eine Mahnung mit einer Zahlfrist, die mindestens 2 Wochen betragen muss.
Zahlt der Versicherungsnehmer die geschuldeten Beiträge trotz der Mahnung nicht, kann der Versicherer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die rückständigen Beiträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung beim Versicherungsnehmer bezahlt werden.
Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der gesetzten, mindestens zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten Beiträge noch nicht gezahlt, besteht bei einem Schaden normalerweise kein Versicherungsschutz. Der Versicherer muss allerdings leisten, wenn der Versicherungsnehmer die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten hat.
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