Mein ADAC Rechtsschutz
Mein Rechtsschutz - eine gute Entscheidung:
Mit dem ADAC Rechtsschutz haben Sie sich für ein hervorragendes Versicherungsprodukt mit einem umfassenden Leistungspaket entschieden. Doch was zeichnet den ADAC Rechtsschutz nochmal aus? Hier haben wir alle Vorteile nochmal für Sie zusammengefasst:Das bestätigt auch die geringe Beschwerdequote, die Bewertungen und die Auszeichnungen des ADAC Rechtsschutz
Geringste Beschwerdequote
In der Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2024 ist der ADAC Rechtsschutz, der Rechtsschutz-Versicherer mit der geringste Beschwerdequote aller Rechtsschutz-Anbieter.
Gemessen wurde das Verhältnis der Anzahl der Beschwerden zu den versicherten Risiken.
Bewertungen
Auch auf der Online Plattform eKomi, wo Kunden für andere Verbraucher verschiedene Anbieter bewerten, konnten wir uns dank zahlreicher positiver Beurteilungen nach einem Online-Abschluss eine Kundenauszeichnung sichern.
Auszeichnungen
Meine Rechtsservices beim ADAC Rechtsschutz
- Rechtsberatung durch fachkundige Anwälte - online, telefonisch, per Mail oder per Chat mit Hochladefunktion für Ihre Dokumente.
- Online-Assistenten zur rechtlichen Prüfung Ihrer Schriftstücke, wie z.B. Abmahnungen oder Bußgeldbescheiden.
- Online-Generatoren zur Erstellung von Dokumenten. Sie erhalten wertvolle Unterstützung z.B. bei der Erstellung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder eines Testaments.
Mehr zu den Rechtsservices
Meinen Rechtsschutzfall melden
Tel.: +49 89 76 76 47 00
Schadenmeldeformular für die Bereiche Verkehr, Privat, Beruf und Wohnen, Sie können die Schadenmeldung als PDF downloaden und ausfüllen. Das vollständig ausgefüllte Formular können Sie uns per Post, per Fax oder per E-Mail zukommen lassen.
Weiteres zum Schadenfall
Meinen Rechtsschutz weiter empfehlen und Prämie sichern
Dann empfehlen Sie uns gerne weiter.
Als Dankeschön für jede erfolgreiche Empfehlung einer der folgenden ADAC Versicherungen erhalten Sie eine Geldprämie bis zu 15 Euro:
Rechtsschutz empfehlen
Die Rechtsschutzbausteine - flexibel anpassbar
Sie möchten Ihren Vertrag anpassen?
Fragen zum bestehenden Vertrag oder Vertragsänderung
Ich habe bereits einen ADAC Verkehrs-Rechtsschutz, den ich vor 2018 abgeschlossen habe. Kann ich jetzt den Schutz durch die neuen Bausteine erweitern?
Wenn Sie einen „alten“ ADAC Verkehrs-Rechtsschutz haben, können Sie diesen jederzeit auf den neuen ADAC Rechtsschutz (ADAC RB 2018) nach dem Bausteine Prinzip umstellen. Eine Umstellung ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
Kontakt:
Kontaktformular
Tel.: 089 76 76 69 00 (Mo - Fr 8-18 Uhr)
Ich habe bereits einen ADAC Rechtsschutz (ADAC RB 2018) nach dem Bausteine Prinzip. Kann ich weitere Bausteine hinzufügen oder abwählen?
Wenn Sie bereits einen „neuen“ ADAC Rechtsschutz nach dem Bausteine-Prinzip (ADAC RB 2018) haben, ist eine Anpassung der Bausteine auch nach Vertragsabschluss jederzeit möglich.
- Eine Erweiterung der Bausteine ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung
- Eine Reduzierung der Bausteine wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie in unserem Online-Tarifrechner keine Vertragsanpassung durchführen können.
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
Kontaktformular
Tel.: 089 76 76 69 00 (Mo - Fr 8-18 Uhr)
Ich werde demnächst 60 Jahre alt. Ändert sich mein Vertrag automatisch in einen ADAC Rechtsschutz 60+?
Nein, es erfolgt keine automatische Änderung Ihres ADAC Rechtsschutz. Möchten Sie den ADAC Rechtsschutz 60+ mit seinem angepassten Versicherungsschutz, wandeln wir den Vertrag gern für Sie um. Bitte beachten Sie aber, dass auch Personen, die über Sie mitversichert sind, dann unabhängig von deren Alter denselben Versicherungsschutz haben wie Sie. Dies kann im Berufs-Rechtsschutz zu Nachteilen führen.
Kann ich die ADAC Rechtsschutz Versicherung auch in Raten zahlen?
Ja, eine Zahlung ist grundsätzlich jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich möglich (inkl. Ratenzahlungszuschlägen).
Bitte beachten Sie: Der Verkehrs-Rechtsschutz für ein Fahrzeug kann immer nur jährlich gezahlt werden.
Kann ich die Zahlweise für die ADAC Rechtsschutz Versicherung nachträglich ändern?
Ja , eine Anpassung der Zahlweise ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden. Bitte beachten Sie aber:
- Verringern Sie die Jahresraten, z. B. von monatlicher auf jährliche Zahlweise, erfolgt dies zum gewünschten Termin.
- Erhöhen Sie die Jahresraten, z. B. von jährlicher auf monatliche Zahlung, ist dies erst zum Beginn des neuen Versicherungsjahres möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Anpassung der Zahlweise online nicht möglich ist.
Wenn Sie Ihre Zahlweise anpassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
Kontaktformular
Tel.: 089 76 76 69 00 (Mo - Fr 8-18 Uhr)
Kann ich meine ADAC Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?
Welche anderen Versicherungen noch in der Steuererklärung angegeben werden können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema: "Versicherungen von der Steuer absetzen"
Gibt es beim ADAC Rechtsschutz eine Wartezeit?
Im Verkehrs-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht also ab Vertragsbeginn.
Im Privat-, Berufs-und Wohn-Rechtsschutz besteht bei einzelnen Rechtsbereichen (Leistungsarten) eine Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie von einem anderen Rechtsschutz Versicherer zu uns wechseln und Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen das betroffene Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
Meinen Rechtsschutzvertag kündigen
Tipp: Wägen Sie eine Kündigung sorgfältig ab! In unserer Checkliste erfahren Sie, ob Sie Ihren Rechtsschutz noch benötigen oder nicht.
Sollten Sie unzufrieden mit unseren Leistungen bzw. dem Produkt sein, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne über eine Anpassung Ihres Vertrages:
Telefon 089 76 76 69 00 (Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr) oder in Ihrer ADAC Geschäftsstelle: ADAC vor Ort
Mein Rechtsschutz - (Warum) brauche ich diesen noch?
Trifft hier schon eine Aussage auf Sie zu? Dann haben Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die richtige Entscheidung getroffen:
- Ich fahre ein Auto.
- Ich fahre regelmäßig Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter.
- Ich benutze öffentliche Verkehrsmittel.
- Ich nutze Carsharing oder buche Mietwagen.
- Ich verreise gern ins Ausland.
- Ich kaufe Produkt per Online-Shopping
- Ich beauftrage Handwerker für Reparaturen
- Ich habe verschiedene Versicherungsverträge.
- Ich buche Reisen online oder im Reisebüro.
- Ich bin Mieter.
- Ich habe direkte Nachbarn.
- Ich bin Arbeitnehmer
- Ich habe mit Behörden zu tun.
Mein Kontakt zum ADAC Rechtsschutz
089 558 95 71 52
(Montag bis Samstag, 8.00–20.00 Uhr
Service-Hotline zu Ihrem bestehenden Vertrag:
089 76 76 47 00
(Montag–Freitag, 8.00–18.00 Uhr)
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