Dokumenten-Generatoren
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Nach Ihrer Identifikation (ADAC Mitglieds- oder Kundennummer) werden Sie sofort an einen unabhängigen Rechtsanwalt zu einer telefonischen Erstberatung weitergeleitet.
Die telefonische Beratung steht Ihnen täglich, 24 Stunden zur Verfügung.
Unser Angebot an Dokumenten-Generatoren:
Diese Generatoren unterstützen Sie bei der Erstellung von wichtigen Dokumenten, wie z.B. Testament oder diversen Vorsorge-Verfügungen, wie z.B. Patientenverfügung. Bitte loggen sie sich ein und halten dazu Ihre Mitglieds- bzw. Kundennummer bereit.
Wir stellen folgende Generatoren zur Verfügung:
- Patientenverfügungen
- Betreuungsverfügungen
- Sorgerechtsverfügungen
- Vorsorgevollmacht
- Testamentsgenerator
Patientenverfügung
Der Dokumenten-Generator zur Erstellung einer Patientenverfügung unterstützt Sie, Ihren Willen möglichst präzise abzubilden und gleichwohl Raum für unvorhersehbare Situationen zu lassen. Möchte ich lebensverlängernde Behandlungen erhalten, wenn ich im Koma liege? Willige ich in eine Organspende ein? All dies regeln Sie in einer Patientenverfügung.Dazu beantworten Sie in einem Online-Formular mehrere Fragen und der „Generator“ erstellt dann aus Ihren Antworten ein individuelles, rechtssicheres Vorsorge-Dokument. Die Beantwortung der Fragen muss dabei nicht in einem Durchgang erfolgen – Sie können den Vorgang speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, sich somit also ganz in Ruhe mit diesem ernsten, aber notwendigen Thema befassen. Die erstellte Patientenverfügung drucken Sie einfach aus, unterschreiben sie und verwahren diese dann.
Sie können die Nutzung des Generators auch mit der telefonischen Beratung eines spezialisierten Rechtsanwaltes verbinden, der unmittelbaren Zugriff auf den Dokumentenassistenten erhält und dann zusammen mit Ihnen das Dokument gemeinsam erstellt.
Betreuungverfügung
Wenn ein volljähriger Mensch aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht fähig ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, wird er vom Gericht unter Betreuung gestellt. Normalerweise werden damit nahe Angehörige betraut. Gibt es diese nicht oder sind diese dazu nicht geeignet oder bereit, können auch Berufsbetreuer eingesetzt werden. Mit einer persönlichen Betreuungsverfügung können Sie für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, vorsorgen und einen Betreuer nach Ihren Wünschen benennen. Das Gericht muss diesen berücksichtigen.Hier können Sie eine solche Verfügung anhand verständlicher Fragen selbst erstellen. Im Rahmen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung fragt dieser Online-Service bei sehr einfacher Bedienbarkeit Ihre persönlichen Vorstellungen für ein selbstbestimmtes Leben ab. Die entsprechenden Vollmachtnehmer werden dann als Betreuer in die Betreuungsverfügung aufgenommen.
Sorgerechtsverfügung
Eltern können mit einer Sorgerechtsverfügung im Voraus festlegen, wer im Todesfall oder bei schwerer Krankheit das Sorgerecht für die eigenen minderjährigen Kinder übernimmt. Das bedeutet, dass jeder, der das Sorgerecht für minderjährige Kinder hat, damit die weitere Erziehung nach dem eigenen Tod regeln kann. Somit ist sichergestellt, dass die Zukunft des Kindes im Notfall geregelt ist. Ohne ein solches Vorsorgedokument ist die Regelung des Sorgerechts nach dem Tod der Eltern in vielen Fällen unklar. Verstirbt ein Elternteil, übernimmt der andere automatisch das alleinige Sorgerecht, auch wenn die leiblichen Eltern getrennt leben oder gar geschieden sind. Doch sterben beide, muss das zuständige Familiengericht einen Vormund bestimmen. Und das muss nicht immer ein Familienmitglied sein.Um dem vorzubeugen, können Sie mit dem Dokumentenassistenten direkt online eine Vorlage für Ihre individuelle Sorgerechtsverfügung erstellen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht befähigen Sie eine Person, Ihre Angelegenheiten zu erledigen, wenn Sie wegen einer Notsituation dazu nicht in der Lage sind. Während sich die Patientenverfügung auf die ärztliche Behandlung beschränkt, kümmert sich der Vollmachtnehmer auch etwa um die Finanzen des Vollmachtgebers. In der Vorsorgevollmacht können die Kompetenzen des Bevollmächtigten individuell definiert und auch auf mehrere Personen übertragen werden. Die Betreuungsverfügung ist eine Handlungsempfehlung für den bestellten Betreuer. Ein Vollmachtnehmer sollte ohnehin immer Ihr Vertrauen genießen. Solche Vertrauens-Person(en) können Sie hier als Ihren Betreuer vorschlagen. Er wird vom Betreuungsgericht bestellt und vertritt den Betreuten in allen Rechtsgeschäften.Die Telefonberatung und der Registraturservice stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr zur Verfügung.