- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall
- Problemen beim Gebrauchtwagenkauf oder mit einer Kfz-Werkstatt
- Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten oder Entzug der Fahrerlaubnis
Was ist ein Verkehrs-Rechtsschutz?
Der Verkehrsrechtsschutz gilt nicht nur für Autofahrer. Auch wer mit dem Fahrrad, EBike, Bus oder als Fußgänger unterwegs ist, kann in einen Rechtsstreit im Straßenverkehr geraten.
Wichtig: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ersetzt keine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Der Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie dagegen, wenn rund um Mobilität rechtliche Kosten entstehen können – etwa für Anwalt, Gericht oder Verfahren.
Der Baustein Verkehr bietet Schutz bei Auseinandersetzungen rund um Mobilität im Straßenverkehr – egal, ob Sie mit dem Auto, Fahrrad, E-Bike, Bus oder als Fußgänger unterwegs sind.
Versicherungsschutz besteht bereits ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit.
Fallbeispiel Verkehrsrechtsschutzversicherung

Frau P. aus Hamburg wird bei einem Verkehrsunfall verletzt. Ihr Auto hat einen Totalschaden. Aus Sicht von Frau P. ist der Unfallgegner schuld. Dessen Kfz-Haftpflichtversicherung lehnt die Regulierung jedoch ab. Es droht ein Rechtsstreit mit hohen Kosten.
Die Lösung:
Der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz von Frau P. übernimmt die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. So kann Frau P. beruhigt einen Anwalt einschalten.
Verkehrs-Rechtsschutz berechnen
Wann braucht man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? - Beispiele
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Was ist im ADAC Verkehrsrechtsschutz versichert?
Der ADAC Verkehrsrechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Mobilität und Straßenverkehr. Versichert sind je nach gewähltem Schutz zum Beispiel Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall, Probleme beim Gebrauchtwagenkauf, Ärger mit einer Kfz-Werkstatt, Bußgeldverfahren oder rechtliche Fragen rund um die Fahrerlaubnis.Der Schutz gilt nicht nur beim Autofahren. Auch wenn Sie mit dem Fahrrad, E-Bike, Bus oder als Fußgänger unterwegs sind, kann der Verkehrsrechtsschutz greifen.
| Leistung | Leistung bei Premiumschutz | |||
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Verkehrs-Rechtsschutz (Auszug der Leistungen)
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| Unbegrenzte Versicherungssumme: innerhalb Europas, weltweit 300.000 € |
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| Verkehrsunfall: Schutz bei der Geltendmachung von Schadenersatz oder Schmerzensgeldforderungen |
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| Gebrauchtwagenkauf: Schutz bei Problemen beim Gebrauchtwagenkauf oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
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| Kfz-Werkstatt: Schutz bei Ärger wegen mangelhafter Reparatur |
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| Bußgeldverfahren: Schutz bei Verkehrs-Ordnungwidrigkeiten und Übernahme der Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides |
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| ADAC Rechtsservices: |
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Rechtsservices des ADAC Rechtsschutzes:
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| Keine Wartezeit - Versicherungsschutz besteht bereits ab Vertragsbeginn |
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Zusätzliche Leistungen im Tarif Premium
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| Schutz im außereuropäischen Ausland | 6 Monate | 12 Monate | ||
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| Mitversicherung von privat genutzten Wasserfahrzeugen |
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| Mitversicherung von Halt- und Parkverstößen |
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| Erweiterung Personenkreis im Familienvertrag |
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Mitversicherung von Eltern, Großeltern, Enkeln und Urenkeln im Familienvertrag
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Der Verkehrs-Rechtsschutz
im 4-Bausteine-Prinzip?
Der Verkehrs-Rechtsschutz bildet das Fundament des 4-Bausteine-Prinzips.
Mit dem Verkehrs-Rechtsschutz als Basis können Sie Ihre Rechtsschutz Versicherung mit dem Baustein Privat erweitern. Dieser Kombination aus Verkehr und Privat können Sie nach Ihrem individuellen Bedarf zusätzlich noch die Bausteine Beruf und/oder Wohnen hinzufügen.
Optimal geschützt sind Sie mit den zusätzlichen Premiumleistungen.
Was kostet der Verkehrs-Rechtsschutz?
Den Verkehrs-Rechtsschutz gibt es ab 8,45 € im Monat. ADAC Mitglieder erhalten einen Preisvorteil. Den ADAC Rechtsschutz können Sie auch ohne ADAC Mitgliedschaft abschließen. Oder vor Abschluss hier Mitglied werden und vom Preisvorteil für Mitglieder profitieren.
Verkehrs Rechtsschutzversicherung berechnenWas zeichnet die ADAC Rechtsschutzversicherung und den Verkehrs-Rechtsschutz aus?
Geringste Beschwerdequote
In der Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2024 ist der ADAC Rechtsschutz, der Rechtsschutz-Versicherer mit der geringste Beschwerdequote aller Rechtsschutz-Anbieter. Gemessen wurde das Verhältnis der Anzahl der Beschwerden zu den versicherten Risiken.Noten "Gut" und "Sehr gut" im Test:
Stiftung Warentest erteilt die Note "Gut" - für den Tarif "Premium" im Vergleich von insgesamt 34 Anbietern in Deutschland.Von Focus Money (Ausgabe 14/2026) erhält die ADAC Rechtsschutzversicherung mehrmals die Note "Sehr gut"und damit unter anderem das Prädikat "Fairster Kfz-Versicherer" mit dem "Fairsten Preis-Leistungs-Verhältnis" im Vergleich von insgesamt 27 Anbietern in Deutschland.
Was sollte ich noch über den Verkehrs-Rechtsschutz wissen?
Welche Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Bausteinen gibt es mit dem Verkehrsrechtsschutz?
Der Baustein Verkehr bildet das Fundament des neuen ganzheitlichen Schutzes. Er stellt in Verbindung mit dem Baustein Privat die Grundlage für einen umfangreichen, individuell erweiterbaren Rechtsschutz dar. Ist diese Basis vorhanden, kann weiter durch den Baustein Beruf und/oder den Baustein Wohnen ergänzt werden.
Optional können zusätzliche Premiumleistungen gewählt werden. Voraussetzung für die Wahl ist der Baustein Verkehr und der Baustein Privat. Mit dem Premiumschutz wird der Leistungsumfang aller versicherten Lebensbereiche erweitert, von Verkehr und Privat über Beruf bis hin zu Wohnen.
Welche Vorteile habe ich vom optionalen Premiumschutz?
Wer sich und seine Familie noch stärker vor der Kostenfalle eines Rechtsstreits schützen will, entscheidet sich für den ADAC Rechtsschutz Premium. Der Leistungsumfang aller versicherten Lebensbereiche (Verkehr, Privat, Beruf, Wohnen) wird somit erweitert.
Gibt es beim Verkehrs-Rechtsschutz eine Wartezeit?
Im Verkehrs-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht also ab Vertragsbeginn.
Bin ich im Baustein Verkehr als Fahrer von fremden Fahrzeugen versichert?
Ja, der ADAC Verkehrs-Rechtsschutz schützt Sie auch beim Fahren fremder Fahrzeuge – sowohl privat als auch beruflich.
Wann gilt ein Fahrzeug als gewerblich genutzt?
Wir sprechen von einer gewerblichen Nutzung, wenn das Fahrzeug nicht ausschließlich privat, sondern (auch) für gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Zwecke genutzt wird.