ADAC Campingversicherung: Schaden 

Schadenmeldung

Sie haben einen Schaden an Ihrem Standfahrzeug und möchten ihn melden? Dies können Sie telefonisch oder per E-Mail.

Panne

Schadenmeldung für Standfahrzeuge (Dauercamper)

  • Schadenmeldung per E-Mail:

          schaden@autoversicherung.adac.de

  • Schadenmeldung telefonisch:

          089 2555 692 93

 

Welche Daten benötigen wir von Ihnen?

Für die Schadenmeldung benötigen wir bitte folgende Informationen von Ihnen:

  • Standort des beschädigten Fahrzeuges
  • Schadenschilderung
  • Schadentag
  • Bilder der Beschädigungen

Was muss ich noch für den Schadensfall bei meinem Camper wissen?

Welche Obliegenheiten muss ich bei einer Schadenmeldung beachten?

Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten

  • Schadenminderungspflicht
    Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten
  • Aufklärungspflicht: 
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht wäre z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, verwischte Unfallspuren, falsche Angaben zur Person oder unrichtige Angaben zum Schadenhergang.
  • Anzeigepflicht: 
    Pflicht den Schaden innerhalb einer Woche an den Versicherer zu melden. Außerdem müssen gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Ansprüche, wie z.B. Klage oder Mahnbescheid unverzüglich gemeldet werden. 

Was ist der Unterschied zwischen einem Reisefahrzeug und einem Standfahrzeug?

Mit der ADAC Campingversicherung versichern Sie Ihr nicht zugelassenes Standfahrzeug oder Mobilheim (Dauercamper), sowie das Inventar. Nutzen Sie für eine Schadenmeldung den oben angegebenen Weg.

Mit der ADAC Autoversicherung versichern Sie Ihr zugelassenes Reisefahrzeug. Einen Schaden an Ihrem Reisefahrzeug melden Sie uns bitte hier:

Schadenmeldung Reisefahrzeug