ADAC Campingversicherung: Schaden
Schadenmeldung
Sie haben einen Schaden an Ihrem Standfahrzeug und möchten ihn melden? Dies können Sie telefonisch oder per E-Mail.
Schadenmeldung für Standfahrzeuge (Dauercamper)
Welche Daten benötigen wir von Ihnen?
Für die Schadenmeldung benötigen wir bitte folgende Informationen von Ihnen:
- Standort des beschädigten Fahrzeuges
- Schadenschilderung
- Schadentag
- Bilder der Beschädigungen
Was muss ich noch für den Schadensfall bei meinem Camper wissen?
Welche Obliegenheiten muss ich bei einer Schadenmeldung beachten?
- Schadenminderungspflicht:
Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten - Aufklärungspflicht:
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht wäre z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, verwischte Unfallspuren, falsche Angaben zur Person oder unrichtige Angaben zum Schadenhergang. - Anzeigepflicht:
Pflicht den Schaden innerhalb einer Woche an den Versicherer zu melden. Außerdem müssen gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Ansprüche, wie z.B. Klage oder Mahnbescheid unverzüglich gemeldet werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Reisefahrzeug und einem Standfahrzeug?
Mit der ADAC Campingversicherung versichern Sie Ihr nicht zugelassenes Standfahrzeug oder Mobilheim (Dauercamper), sowie das Inventar. Nutzen Sie für eine Schadenmeldung den oben angegebenen Weg.
Mit der ADAC Autoversicherung versichern Sie Ihr zugelassenes Reisefahrzeug. Einen Schaden an Ihrem Reisefahrzeug melden Sie uns bitte hier: