Auslandskrankenversicherung Langzeit: für längere Auslandsaufenthalte ab 2 Monaten gut geschützt

Ihre Auslandskranken­versicherung Langzeit

  • Weltweit abgesichert bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland
  • Für Auslandsreisen zwischen 2 - 24 Monate flexibel abschließbar
  • Inklusive Krankenrücktransport und 24/7 Erreichbarkeit

2 Monate ab 41,90 €!

Sicher reisen - auch bei langem Auslandsaufenthalt

Ob Work & Travel, Sabbatical oder Auslandssemester: Eine Auslandskrankenversicherung für Langzeitaufenthalte schützt Sie weltweit vor hohen Behandlungskosten im Ausland. In vielen Ländern sind medizinische Behandlungen sehr teuer, insbesondere in USA und Kanada – ohne passenden Versicherungsschutz für Ihre Reise drohen finanzielle Risiken.

Die Auslandskrankenversicherung Langzeit schützt Sie weltweit vor den anfallenden Kosten bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung. Egal, ob ambulant, stationär oder beim Zahnarzt. Ideal für alle, die Ihr Abenteuer unbeschwert genießen wollen.

Welche Vorteile hat die Auslandskrankenversicherung Langzeit?

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Kostenübernahme von medizinischen Behandlungen
    Wir übernehmen die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, ambulant, stationär und beim Zahnarzt. Für Reisen zwischen 2 und 24 Monaten. Auch in USA und Kanada.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    24/7 Erreichbarkeit
    Im medizinischen Notfall sind wir 24/7 für Sie erreichbar, das ganze Jahr über. Bei Kontaktaufnahme erstatten wir Ihnen die entstehenden Telefonkosten.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Organisation und Erstattung von Hilfeleistungen
    Wir bieten viele Hilfeleistungen, wie ein medizinisch, sinnvoller Krankenrücktransport oder Kostenerstattung für Rooming-In einer Begleitperson im Krankenhaus.

Was kostet die Auslandskrankenversicherung Langzeit?

Tarife im Überblick (Auszug)

Tarife
Tarife Unter 27 Jahren Unter 66 Jahren Ab 66 Jahren Ab 76 Jahren

Mögliche Versicherungsdauer

Mögliche Versicherungsdauer

2-24 Monate

2-24 Monate

2-12 Monate

2-6 Monate

Beitrag für 2 Monate

Beitrag für 2 Monate

41,90 €

57,50 €

149,40 €

420,50 €

Beitrag für 6 Monate

Beitrag für 6 Monate

194,80 €

301,90 €

865,00 €

2.508,50 €

Beitrag für 12 Monate

Beitrag für 12 Monate

417,40 €

646,90 €

2.003,40 €

-

Die Beiträge sind Beispiele für Personen mit einer ADAC Mitgliedschaft. 

Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 100 € - beteiligt sich ein Dritter (z.B. die Krankenkasse) mit mehr als 100 €, erstatten wir Ihre angefallenen Kosten ohne Abzug der Selbstbeteiligung.

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So bewerten Kunden die ADAC Versicherung AG

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Welche Leistungen bietet die Auslandskrankenversicherung Langzeit? 

Wir erstatten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten wir auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, wie zum Beispiel bei Akupunktur zur Schmerztherapie.

Verordnet der zugelassene Behandler eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommen Sie die dafür angefallenen Kosten von uns zurück.

Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland erstatten wir die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt inkl. Transport zum Arzt oder Krankenhaus und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen.

Wir übernehmen außerdem neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die Kosten für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus für Sie. Zusätzlich werden von uns die Kosten für Rooming-In einer Begleitung im selben Krankenhauszimmer getragen.

Wir erstatten die Kosten für die schmerzstillende zahnärztliche Behandlung inklusive einfacher Füllungen. Ebenso übernehmen wir die Reparaturkosten von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten oder die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.

Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten Krankenrücktransport, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist z.B. dann, wenn die Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Wir bringen Sie entweder an Ihren Wohnsitz in Deutschland oder in das Ihrem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus, das aus medizinischer Sicht geeignet ist.

Ebenso zahlen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich oder angeordnet ist. Bei minderjährigen Kindern übernehmen wir die Transportkosten der Begleitperson in jedem Fall.
Wenn Sie im Urlaub erkranken oder sich verletzen und deswegen von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden müssen, zahlen wir Ihnen diese Kosten bis 10.000 € pro versicherte Person zurück. Dies gilt auch im Todesfall.

Auf einer Reise verstorbene Personen überführen wir im Todesfall nach Deutschland und übernehmen die anfallenden Kosten. Ebenso zahlen wir, wenn statt der Überführung eine Beerdigung oder eine Feuerbestattung am Sterbeort erfolgt. Pro versicherte Person erstatten wir die Kosten bis zu 10.000 €.

Unsere Experten informieren Sie bereits bei den Vorbereitungen Ihrer Auslandsreise über vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfungen für Ihr Reisegebiet und, soweit möglich, über deutsch oder englischsprechende Ärzte oder den Namen eines Krankenhauses in der Nähe Ihres Reiseziels.


Tipp Icon

Anschlussversicherung und Verkürzung des Auslandsaufenthaltes

Auslandskrankenversicherung verlängern

Bei einer unvorhergesehenen Verlängerung des Auslandsaufenthalts kann bis zu einer Woche nach Ablauf der ursprünglichen Auslandskrankenversicherung Langzeit eine Anschlussversicherung beantragt werden. Dabei erhält der Versicherungsnehmer auch nur Leistungen für die Versicherungsfälle, die während der Laufzeit der Anschlussversicherung neu eingetreten sind.

Vertragsverkürzung:
Bei Nichtantritt der Reise bzw. bei einer vorzeitigen Heimreise kann die Prämie für nicht verbrauchte Monate erstattet werden.

Mehr Informationen

Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung Langzeit? Wann zahlt sie nicht?

Grüner Haken
Bei Langzeitreisen erstatten wir die Kosten:

 

  • Wenn für Sie auf Ihrer Reise eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird - auch bei akuter Verschlechterung Ihrer chronischen Vorerkrankung im Ausland
  • Wenn ein zugelassener Arzt am Urlaubsort Arzneimittel, Verbandsstoffe oder Verbände verordnet
  • Wenn ein Krankenrücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
  • Wenn Sie ein Angehöriger/eine nahestehende Person am Urlaubsort im Krankenhaus auf Grund eines Versicherungsfalles besuchen muss
  • Wenn Ihr Gepäck im Zusammenhang mit einem Krankenrücktransport nach Hause gebracht werden muss
  • Wenn Ihr Haustier (Hund oder Katze) nach Hause gebracht werden muss, weil sie sich aufgrund eines Versicherungsfalls nicht selbst um Ihr Haustier  kümmern können
  • Wenn eine versicherte Person am Urlaubsort verstorben ist und entweder nach Deutschland überführt oder am Sterbeort beerdigt werden muss
Rotes Kreuz
Bei Langzeitreisen leisten wir nicht:

 

  • Wenn Ihnen aufgrund einer Behandlung in Deutschland Kosten entstehen
  • Wenn Sie wegen einer Heilbehandlung ins Ausland reisen
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen
  • Wenn Sie sich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
  • Wenn Sie Medikamente, Drogen oder Alkohol missbräuchlich verwendet haben und dies zu einer Erkrankung oder einer Verletzung führt
Kosten und Finanzen Icon

Wie berechnet sich die Auslandskrankenversicherung Langzeit?

Für längere Auslandsaufenthalte zwischen 2-24 Monate optimal absichern. Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von
  • Ihrer Reisedauer: Sie haben die Wahl zwischen 2 bis 24 Monate Reisedauer. Ab einem Alter von 66 Jahren beträgt die maximal versicherbare Reisedauer 12 Monate, ab 76 Jahren nur noch 6 Monate.
  • Ihrem Alter: Beitragserhöhung gibt es ab 27 Jahren, ab 66 Jahren und ab 76 Jahren
  • Ihrer ADAC Mitgliedschaft: Die Auslandskrankenversicherung Langzeit können Sie auch ohne ADAC Mitgliedschaft abschließen. Mitglieder erhalten einen Rabatt.

Bitte beachten Sie: Um die Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen zu können muss Ihr Wohnsitz in Deutschland sein.
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Wann ist die Auslandskrankenversicherung Langzeit sinnvoll?

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung Langzeit ist immer dann sinnvoll, wenn Sie länger als 6 bis 8 Wochen ins Ausland reisen. Sie erstattet die Kosten, die bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland anfallen. Insbesondere in folgenden Fällen ist sie sinnvoll:

  • Für das Auslandssemester

    Ein Auslandssemester dauert in der Regel 6 Monate. Studenten, die für ein Semester im Ausland studieren wollen, benötigen eine Auslandskrankenversicherung Langzeit.Auslandskrankenversicherung für das Auslandssemester Auslandskrankenversicherungen für Studenten
  • Für die Weltreise

    Eine Reise um die Welt erfordert in der Regel mehrere Monate oder gar Jahre. Verreisen Sie mit jemandem, beachten Sie bitte, dass Ihre Reisebegleitung eine eigene Auslandskrankenversicherung Langzeit für die Weltreise benötigt.
  • Für Backpacker

    Wer gerne lange mit dem Rucksack im Ausland unterwegs ist und viele Punkte auf der Karte abhaken möchte, benötigt eine Auslandskrankenversicherung Langzeit.
  • Für Work and Travel

    Eine beliebte Reiseart unter jungen Erwachsenen zwischen 18 und 35 Jahren für mehrere Monate. Insbesondere in, bei Work and Traveller beliebten, Ländern wie USA und Kanada ist eine Auslandskrankenversicherung Langzeit sinnvoll. In einigen Ländern ist sie auch Pflicht, um ein Visum beantragen zu können.Auslandskrankenversicherung für Work and Travel
  • Für Au-Pair-Aufenthalte 

    Ein befristeter Auslandsaufenthalt von jungen Erwachsenen zwischen 6 bis 12 Monate. Die jungen Leute leben dabei bei einer Gastfamilie, helfen bei der Kinderbetreuung und im Haushalt. Für medizinisch notwendige Heilbehandlungen in dieser Zeit ist eine Auslandskrankenversicherung Langzeit nötig. 
  • Für Senioren im Ausland

    Wer als Rentner regelmäßig zum Beispiel auf den Kanaren oder in Florida überwintert, sollte eine Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen. Insbesondere bei älteren Leuten kann schneller ein medizinischer Notfall eintreten. Zu beachten sind in der Auslandskrankenversicherung Langzeit die Altersgrenzen und die damit verbundenen Beitragserhöhungen.Auslandskrankenversicherung für Senioren

Was muss ich noch über die Auslandskrankenversicherung Langzeit wissen?

Grundsätzlich leistet der Auslandskrankenschutz Langzeit dann, wenn Sie als versicherte Person im Ausland wegen Corona medizinisch behandelt werden müssen. Sie bekommen die Kosten für die Heilbehandlung im Ausland zurückerstattet. Die durch eine Quarantäne entstandenen Kosten werden nicht übernommen.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit muss vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Leistungen erhalten Sie dann, wenn Sie als versicherte Person  aufgrund des begründeten Verdachts auf eine Infektion (Krankheitssymptome ersichtlich) ärztlich untersucht werden müssen und das Corona-Testergebnis für die Kostenabrechnung vorliegt
  • Der ADAC Auslandskrankenschutz erstattet Ihnen die Kosten, wenn Sie als versicherte Person auf einem Kreuzfahrtschiff in Quarantäne müssen, bei Ihnen ein ärztlich attestiertes, positives Corona-Ergebnis vorliegt und eine medizinisch, notwendige Heilbehandlung erfolgt

 

Krankenrücktransport

Eine Erkrankung an COVID-19 an sich stellt keinen Anspruch auf einen Krankenrücktransport dar. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die medizinisch behandelt werden muss. Die Kosten für die Heilbehandlung werden übernommen.

Ein Krankenrücktransport wird bedingungsgemäß durchgeführt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Sinnvoll kann der Rücktransport z. B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Medizinisch vertretbar bedeutet, dass der Transport dem Patienten keinen Schaden zufügt oder ihn einem unverhältnismäßig hohen Risiko aussetzt.

Folgende Unterlagen werden für die Kostenerstattung benötigt: 
  • Ausgefülltes Schadenmeldeformular (online oder als PDF-Ausdruck)
  • Rechnung(en) mit Zahlungsbeleg
  • bei Medikamenten die ärztliche Verordnung 
  •   

Bitte beachten Sie: Je Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung 100,– €. Hat sich ein Dritter (z. B. Ihre Krankenkasse) an dem Schadensfall mit mehr als 100,– € beteiligt, erstatten wir ohne Abzug der Selbstbeteiligung.

Hinweis für die USA: Bitte lassen Sie die Abrechnung des Krankenhauses über das Formular "HCFA", die des Arztes über das Formular "UB" erstellen.

Der Versicherungsschutz wird als Einzelvertrag angeboten, versichert ist die im Versicherungsschein angegebene Person.

Die ADAC Auslandskrankenversicherung Langzeit kann mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers abgeschlossen werden.

Versicherungsbeginn
Der Versicherungsvertrag muss spätestens einen Tag vor Grenzübertritt in das Ausland abgeschlossen werden, da der Vertrag frühestens um 0:00 Uhr am Tag nach Eingang des Antrags bei uns beginnt. Der Vertrag muss spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen, anderenfalls besteht für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz. Der Beitrag ist vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu zahlen. Wird der Beitrag erst dann bezahlt, wenn Sie bereits verreist sind, besteht kein Anspruch auf Leistungen.

Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt als dem angegebenen Versicherungsbeginn aus Deutschland ausreisen, informieren Sie uns bitte umgehend. 

Vertragslaufzeit 
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 2 Monate und kann gegen Zahlung eines Mehrbeitrages bis zu maximal 24 Monate verlängert werden. 

Vertragsende 
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Der Versicherungsschutz des ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit gilt weltweit. Ausgenommen ist Deutschland.

Den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit können Sie abschließen

- direkt hier online

- in einer Geschäftsstelle

- telefonisch unter 0800 5 12 10 06

ADAC Auslandskrankenschutz: Kostenerstattung nach medizinischer Behandlung im Ausland

Schadenservice: Kosten in der Auslandskrankenversicherung Langzeit einreichen

Sie oder eine mitversicherte Person sind im Urlaub erkrankt, mussten ärztlich behandelt werden und möchten nun die dabei entstandenen Kosten in der Auslandskrankenversicherung Langzeit einreichen?

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