Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass bei Klagen zum Dieselskandal um den Motor EA189 eine Verjährung Ende 2018 gilt. So ist die Rechtslage, wenn der Kläger bereits 2015 wusste, dass sein Fahrzeug betroffen ist. Kein Schadensersatz bei Klagen 2019 oder später Hauptargument: Der Kläger war schon im Herbst 2015 informiert Der Prozess ging über mehrere Instanzen Die Frage, ob Diesel-Käufer im Abgasskandal auch noch 2019 oder 2020 gegen Volkswagen klagen konnten, ist durch den Bundesgerichtshof (BGH) geklärt worden. Die obersten Zivilrichter gehen in einem konkreten Fall von einer Verjährung Ende 2018 aus. Demnach haben Eigentümer von manipulierten VW-Fahrzeugen mit dem Motor EA189 keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie schon 2015 von der Betroffenheit ihres Fahrzeugs wussten, aber erst 2019 oder später geklagt haben. So argumentiert der BGH Der Kläger wusste schon 2015 vom so genannten Dieselskandal allgemein und von der Betroffenheit seines Fahrzeugs. Ihm war bekannt, dass sein Auto als eines von mehreren Millionen VW-Dieselfahrzeugen mit einer Motorsteuerungssoftware ausgestattet war. Diese war so programmiert, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten wurden. Das Kraftfahrtbundesamt verpflichtete VW deshalb zur Nachbesserung der betroffenen Fahrzeuge. Der konkrete Fall Der Kläger hatte im April 2013 einen neuen VW Touran für knapp 28.000 Euro gekauft. Das Auto war mit dem Motor vom Typ EA189, also mit illegaler Abgastechnik, ausgestattet. Nach dem Grundsatz-Urteil des BGH aus dem Mai 2020 steht Klägern grundsätzlich Schadenersatz zu, weil sie auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Jedoch reichte der Käufer erst im Jahr 2019 Klage ein. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand und der Kläger von den Vorgängen erfuhr oder erfahren musste. Daher mussten die Karlsruher Richter klären, ob die Ansprüche des Käufers mit Ablauf des Jahres 2018 verjährt sind. Zunächst hatte das Stuttgarter Landgericht dem Kläger trotzdem Schadenersatz zugesprochen, das Oberlandesgericht Stuttgart dieses Urteil aber später kassiert. Durch das BGH-Urteil ist der Fall nun abgeschlossen. Der Hintergrund Im September 2015 wurde bekannt, dass VW bei weltweit über zehn Millionen Pkw mit dem Dieselmotor EA189 eine illegale Software zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes einsetzte. In Deutschland waren etwa 2,6 Millionen Fahrzeuge von VW und der Konzerntöchter VW-Nutzfahrzeuge, Audi, Seat und Skoda betroffen. Diese Fahrzeuge erhielten ein verpflichtendes Software-Update, um die illegale Software zu entfernen.