Hundehaare und Futterreste: Haftung bei Rückgabe von beschädigtem Wohnmobil

Ein kleiner Hund schaut aus einem Wohnmobil-Fenster
Niedlich, kann aber auch schnell zum Schmutzfink werden© iStock.com/welcomia

Jahrelang hatte ein Mann mit seinem Hund in einem Wohnmobil gelebt, als er das Fahrzeug wegen Mängeln zurückgab. Er muss sich an den Reparaturkosten des defekten Campers beteiligen, entschied der Bundesgerichtshof nach fast zehn Jahren Rechtsstreit.

  • Nutzung eines Wohnmobils als Wohnsitz

  • Verschmutzungen durch Hundehaare und Futterreste

  • Käufer muss sich Beschädigungen anrechnen lassen

Der Fall: Ein Mann kaufte sich im März 2009 ein Wohnmobil und nutzte es als Wohnsitz mit seinem Hund. Nachdem er mehrere Mängel am Fahrzeug feststellte und die Verkäuferin des Wohnmobils mit den Nachbesserungen in Verzug geriet, trat er vom Kaufvertrag zurück und übergab das Fahrzeug im Dezember 2012 wieder an die Vorbesitzerin.

Diese stellte mithilfe eines Sachverständigen zahlreiche Schäden fest, darunter eine eingerissene Bodenplatte, Kratzer an den Innenfenstern und Verschmutzungen durch Hundehaare und Futterreste. Einige Schäden waren auf die Nutzung des Wohnmobils als Wohnsitz durch den Mann mit seinem Hund zurückzuführen. Mit den alten und neuen Schäden entstanden insgesamt Reparaturkosten in Höhe von mehr als 25.000 Euro.

Käufer muss für Teil der Reparaturkosten aufkommen

Die Verkäuferin wollte den Hundebesitzer zu 6000 Euro an den Reparaturkosten beteiligen. Das Landgericht entschied, dass er lediglich rund 50 Euro zahlen muss. Dies sah sie nicht ein und ging in Berufung. Es folgten weitere Beweisaufnahmen vor dem Oberlandesgericht. Dieses stimmte der ursprünglichen Besitzerin schließlich zu und verurteile den Hundehalter auf Zahlung von mehr als 9000 Euro als Anteil an den Reparaturkosten.

Fall landet beim Bundesgerichtshof

Daraufhin ging dieser in Revision und wollte das vorherige Urteil des Landgerichts wieder herstellen, nach dem er nur rund 50 Euro zahlen musste. Das Berufungsgericht gab dieser Revision statt, woraufhin der Fall schließlich nach fast zehn Jahren Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof landete. Das Urteil: Der Hundebesitzer muss sich mit mehr als 9000 Euro an den Reparaturkosten beteiligen.

Das Urteil des BGH hat das Aktenzeichen VIII ZR 316/19