Vorverlegten Rückflug verpasst – bekommen Reisende Ersatz?
Urteil: Können Reisende nicht begründen, warum sie den vorverlegten Rückflug nicht erreichen konnten, bekommen sie die Kosten für den Ersatzflug nicht erstattet.
Der Fall: Eine Familie mit zwei Kleinkindern hatte eine Pauschalreise nach Antalya gebucht. Ursprünglich war der Rückflug für 23:20 Uhr geplant, wurde aber auf 23:55 Uhr verschoben. Der Familienvater erhielt darüber am Vorabend eine Information per E-Mail. Am Abreisetag sollte die Familie um 12 Uhr aus dem Hotel auschecken. Sie hatte geplant, den restlichen Tag mit dem Bruder des Familienvaters zu verbringen, der in einem anderen Hotel in Antalya Urlaub machte. Um die Tickets und Pässe nicht den ganzen Tag mit sich herumtragen zu müssen, hatte die Familie diese schon im Vorfeld im Hotelsafe des Bruders deponiert.
Rückflug zweimal verschoben
Als die Urlauber um 12 Uhr an der Hotelrezeption auschecken wollten, wurde ihnen mitgeteilt, sie seien noch einmal umgebucht worden, die neue Abflugzeit sei 19:50 Uhr. Der Shuttle-Bus fahre um 16:35 Uhr.
Tickets und Pässe im Hotelsafe des Bruders
Das weitere Geschehen schilderte der Familienvater so: Nachdem der Reiseveranstalter bestätigt hatte, dass der Flug tatsächlich vorverlegt worden sei, habe man alles versucht, den Flug noch zu erreichen. Dazu habe sich die Familie um ca. 13 Uhr auf den Weg zu einem Markt in Antalya gemacht, um sich dort mit dem Bruder zu treffen. Erst gegen 15 Uhr habe das Treffen auf dem Marktplatz geklappt, bei dem man den Schlüssel übergeben bekam, um die Reiseunterlagen aus dem Hotelsafe des Bruders zu holen.
Weil die Eltern noch Essen für die beiden Kleinkinder kaufen und diese füttern und wickeln mussten, sei die Familie erst um ca. 17:15 Uhr zurück im Hotel gewesen. Zu der Zeit war der Shuttlebus schon weg. Deshalb sei die Familie gegen 17:45 Uhr in einem Taxi zum Flughafen gefahren. Obwohl der Taxifahrer "Vollgas" gegeben habe, sei man erst um ca. 19 Uhr am Terminal angekommen – zu spät, denn das Boarding war abgeschlossen. Die Familie buchte daraufhin für 600 Euro bei einer anderen Airline Ersatztickets für den Rückflug.
Ersatz der Kosten für Rückflugtickets?
Diese Kosten verlangte sie von dem Reiseveranstalter ersetzt, die Sache landete vor Gericht. Das Argument des Familienvaters: Der Reiseveranstalter habe nicht richtig über die erneute Verlegung des Heimfluges informiert, die Familie habe davon nur zufällig beim Auschecken erfahren. Mit den zwei kleinen Kindern und weil die Reiseunterlagen in dem anderen Hotel waren, sei es nicht mehr möglich gewesen, den Shuttlebus zu erwischen.
Das Amtsgericht München wies die Klage zum großen Teil ab. Die Familie bekam nur eine Minderung in Höhe von 83,20 Euro, weil die Reise durch die Verlegung des Rückflugs von ursprünglich 23:20 Uhr auf 19:50 Uhr verkürzt war.
Schilderungen nicht nachvollziehbar
Zur Begründung führte das Gericht aus, es könne nicht nachvollziehen, warum sich die Familie die Reiseunterlagen aus dem Hotel des Bruders nicht auf andere Weise besorgen konnte. Es sei durchaus möglich und zumutbar gewesen, bis zur Abfahrt des Shuttles um 16:35 Uhr alles Notwendige zu organisieren, so das Gericht. Wie der Familienvater den Zeitablauf vom Check-out bis zur (verspäteten) Rückkehr ins Hotel geschildert habe, sei in Teilen nicht nachvollziehbar, so das Gericht. Die Schilderung des gesamten Zeitraums von ca. 12 Uhr bis zum Treffen mit der "restlichen Familie" sei geprägt von Unklarheiten und Andeutungen. Eine gradlinige Darstellung des Versuchs, die Reisepapiere zu organisieren, könne das Gericht nicht erkennen.
AG München, Urteil vom 30.1.2024, Az.: 172 C 14078/23