Mehrere Temposchilder hintereinander missachtet: Erhöhung der Geldbuße

Ein Porsche fährt zu schnell auf einer Landstrasse bei Tempolimit 70
Das wird teuer: Zu schnell trotz mehrerer Temposchilder© Shutterstock/wewi-photography

Wer mehrere hintereinander aufgestellte Temposchilder missachtet, muss mit einer Erhöhung der Geldbuße rechnen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

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Grundsätzlich sind die Regelsätze aus dem Bußgeldkatalog für die Gerichte verbindlich. Sie gehen für fahrlässiges Handeln von gewöhnlichen Fällen aus. Ein Abweichen von der Regelbuße ist aber möglich, wenn außergewöhnliche, besondere Umstände vorliegen, die nicht dem durchschnittlichen Fahrlässigkeitsgrad entsprechen.

Der Fall: Ein Autofahrer ignorierte auf einer Autobahn drei beidseitig hintereinander aufgestellte Temposchilder, die die Höchstgeschwindigkeit wegen eines Unfallschwerpunkts auf 100 km/h reduzierten. Er wurde nach dem dritten Geschwindigkeitsschild mit 121 km/h geblitzt. Die Bußgeldstelle setzte deshalb ein Bußgeld von 70 Euro fest. Der Autofahrer war damit nicht einverstanden und legte Einspruch ein.

Erhöhung der Geldbuße nach Einspruch

Das Amtsgericht Linz, das über den Einspruch zu entscheiden hatte, erhöhte die Regelgeldbuße von 70 auf 85 Euro. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Autofahrer mit erhöhter Fahrlässigkeit gehandelt habe. Er habe sein Fahrverhalten nicht angepasst, obwohl die Verkehrszeichen mehrfach hintereinander aufgestellt waren. Der Autofahrer wollte die Erhöhung der Geldbuße nicht akzeptieren und legte Rechtsbeschwerde ein.

Erhöhung der Geldbuße wegen erhöhter Fahrlässigkeit gerechtfertigt

Die Richter des OLG Koblenz bestätigten die Entscheidung des Amtsgerichts. Sie argumentierten ebenfalls, dass der Autofahrer mit erhöhter Fahrlässigkeit gehandelt habe, weil er mehrere hintereinander aufgestellte Verkehrszeichen missachtete. Der Regelfall, in dem eine Regelbuße verhängt wird, liegt nach Ansicht der Richter vor, wenn nur ein Schild nicht beachtet wird. Hier waren es aber drei Geschwindigkeitsschilder. Daher lag im Vergleich zum Regelfall eine erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung vor, so die Richter. Der Autofahrer habe die Botschaft der Geschwindigkeitsbeschränkung wegen der besonderen Unfall- oder Gefahrenträchtigkeit nicht nur in einem kurzen Augenblick, sondern über einen längeren Zeitraum ignoriert.

OLG Koblenz, Beschluss vom 8.3.2021, Az.: 4 OWi 6 SsRs 26/21

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