Sturz von Bierbank: Gibt es Schadenersatz und Schmerzensgeld?

Paar schaut sich gegenseitig an und stößt mit riesigen Mengen Bier in einer bayerischen Kneipe an
Biergartenbesuch in München© iStock.com/Kzenon

Kann ein Biergartenbesucher nach dem Sturz von einer Bierbank Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Gastwirtschaft verlangen? Ein Urteil des Amtsgerichts München.

Der Fall: Ein Mann besuchte mit seiner Lebensgefährtin und seiner Tochter einen Biergarten in München. Als seine Tochter, die neben ihm auf der Bierbank saß, aufstand, kippte die Bank plötzlich nach hinten um. Der Mann stürzte gegen einen Baum und verletzte sich an Arm und Ellenbogen. Die Sache ging vor Gericht.

Nach Sturz von Bierbank wochenlang Schmerzen

Weil er drei Wochen ärztlich behandelt werden musste und vier Wochen lang starke Schmerzen hatte, verlangte der Mann von der Betreiberin der Gaststätte seine Arztkosten ersetzt und wollte ein Schmerzensgeld von mindestens 500 Euro. Er war der Meinung, sie habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die Bierbank sei umgekippt, weil die Bodenunterlage zu kurz gewesen sei und der Standbügel der Bierbank deshalb 5 cm in der Luft gestanden habe.

Streit über Schadenersatz und Schmerzensgeld

Die Betreiberin der Gastwirtschaft war der Ansicht, dass keine Verkehrspflichtverletzung vorliegt. Die Bierbänke würden vom Personal immer wieder kontrolliert und ordnungsgemäß hingestellt. Dass andere Gäste sie verrutschen, könne nicht ganz ausgeschlossen werden. Jeder Gast müsse die Bierbänke daher selbst anschauen und im Zweifel ordnungsgemäß platzieren.

Bank nur teilweise auf festem Untergrund

Das Amtsgericht München gab der Gaststättenbetreiberin Recht und wies die Klage ab. Die zuständige Richterin führte zur Begründung aus, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Wirtshausbetreiberin zwar möglich gewesen sei, weil die Bierbank zum Teil auf Dielen zum Teil auf Schotter stand. Das sei auf Fotos vom Unfallort zu sehen. Die Richterin war aber nicht davon überzeugt, dass sie vor dem Umkippen tatsächlich so gestanden habe.

Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Der zum Zeitpunkt des Unfalls verantwortliche Schichtleiter der Gaststätte hatte im Prozess angegeben, dass die Bierbänke und -tische zu Schichtbeginn um 15 Uhr geordnet hingestellt worden seien. Die Bierbank hätte zu diesem Zeitpunkt vollständig auf den Dielen gestanden.

Die Tochter des Klägers konnte nicht genau angeben, wie die Bierbank stand, als sie sich mit ihrem Vater daraufsetzte. Sie konnte nur bestätigen, dass die Bierbank wie auf den Fotos gestanden habe, nachdem sie wieder aufgerichtet worden war. Auch der Kläger hatte nur von einem anderen Gast gehört, dass die Bierbank übergestanden sei. Er selbst habe sich dies erst einige Tage später angeschaut, als er noch einmal in der Gastwirtschaft gewesen sei, um Fotos zu machen.

Ursache für Sturz unklar

Die Richterin sagte, es gäbe keine konkrete Angaben über den Stand der Bierbank zum Zeitpunkt des Kippens. Nachdem sie um 15 Uhr noch vollständig auf den Dielen gestanden habe und der Kläger erst gegen 16 Uhr in der Gastwirtschaft gewesen sei, sei das Gericht nicht davon überzeugt, dass die Bierbank zum Zeitpunkt des Kippens nicht vollständig auf den Dielen gestanden habe. Der Kläger bekam weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld.

AG München, Urteil vom 25.4.2022, Az.: 159 C 18386/21 (Das Urteil ist rechtskräftig.)

Oktoberfest: Noch ein kurioses Bierbank-Urteil

Das Amtsgericht München hatte nicht zum ersten Mal mit einer umgefallenen Bierbank zu tun. Auf dem Oktoberfest war eine Bierzeltbesucherin von der Bank gefallen. Es ging auch in diesem Fall um Schmerzensgeld.

Der Fall: Im Schottenhamel-Zelt wurde ausgelassen gefeiert, viele Gäste standen schunkelnd und singend auf den Tischen und Bänken. Eine Frau, die auf einer Bank tanzte, wurde von einem vorbeigehenden Gast gestoßen. Sie verlor das Gleichgewicht und fiel auf den hinter ihr sitzenden Festbesucher, der gerade trinken wollte. Durch den Aufprall der Frau stieß er gegen den Masskrug und verletzte sich am Zahn.

Der Mann verlangte als Entschädigung für den kuriosen Unfall 1000 Euro Schmerzensgeld. Die Frau wollten nicht zahlen. Sie war der Meinung, nichts dafür zu können, wenn sie geschubst werde. Die Sache landete vor Gericht.

Von der Bierbank geschubst, am Masskrug verletzt

Das Amtsgericht München sah das aber anders. Auch im Bierzelt trage man Verantwortung für sein Verhalten und müsse seine Umgebung im Blick haben. Das Oktoberfest sei kein rechtsfreier Raum, so das Gericht. Wer zum Schunkeln oder Tanzen auf eine Sitzbank steige, riskiere, das Gleichgewicht zu verlieren, sei es durch die eigene Bewegung oder wegen eines Rempler s durch andere Gäste. Die Frau müsse für die Folgen ihres Sturzes haften.

Schmerzensgeld für Verletzung am Zahn

Verletzungen an den Zähnen seien äußerst schmerzhaft. Nachdem beim "Sturzopfer" aber keine Spätfolgen zu befürchten seien, hielt das Gericht ein Schmerzensgeld von 500 Euro für angemessen. Auch der Verletzte habe zu wenig auf seine Umgebung geachtet.

Amtsgerichts München, Urteil vom 12.6.2007, Az.: 155 C 4107/07