Radfahrer stürzt über Mülltonnen auf dem Radweg – Schadenersatz?

Volle Mülltonnen stehen an der Strasse
Besser mit Abstand passieren: Mülltonnen auf dem Radweg© imago images/Horst Rudel

Auf dem Radweg stehen Mülltonnen. Hat ein Radfahrer, der zu nah daran vorbeifährt und stürzt, Anspruch auf Schadenersatz? Darüber hatte das Landgericht Frankenthal zu entscheiden.

Der Fall: Ein Radfahrer fuhr auf einem Radweg. Nach eigenen Angaben sah er, dass dort zwei Mülltonnen standen und wollte diesen ausweichen. Dabei kollidierte er mit einer der Tonnen, stürzte und verletzte sich schwer. Der Radfahrer verlangte vom zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen Schmerzensgeld und Schadenersatz und klagte. Er argumentierte, die Müllwerker hätten ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem sie die geleerten Mülltonnen auf dem Radweg abstellten. Es sei nicht möglich gewesen, gefahrlos daran vorbeizufahren.

Radfahrer sieht Mülltonne auf dem Radweg von Weitem

Das Landgericht Frankenthal hat die Klage abgewiesen. Das Gericht führte aus, dass das Abstellen von Mülltonnen auf einem Radweg zwar durchaus eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sein könne, weil die Tonnen ein "ruhendes Hindernis" seien, durch das der Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigt werde. Wenn dieses Hindernis aber schon von Weitem erkennbar sei, müsse der Radler mit ausreichendem Seitenabstand daran vorbeifahren, so das Gericht. Tut er das nicht und stürzt, sei der Sturz ganz überwiegend auf seine eigene grob fahrlässige Fahrweise zurückzuführen. Die in dem Hindernis liegende Gefahr sei für den Sturz nicht ausschlaggebend.

Kein Schadenersatz: Ausweichen wäre möglich gewesen

Das Gericht führte weiter aus, dass der Radfahrer den Mülltonnen hätte weiträumig ausweichen können. Er sei aber bewusst so knapp an den Tonnen vorbeigefahren, dass es zu einem Sturz kommen konnte. Alle Ansprüche seien durch dieses Mitverschulden ausgeschlossen, so die Richter.

LG Frankenthal, Urteil vom 24.9.2021, Az.: 4 O 25/21

Hinweis: Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung zum OLG Zweibrücken eingelegt werden.