Hier fliegen die Fäuste: Streit zwischen Autofahrer und Radfahrer

Ein verärgerter Radfahrer gestikuliert einem Autofahrer zu
Streithähne: Ein Autofahrer und ein Radler gerieten aneinander (Symbolbild)© iStock.com/humonia

Ein Autofahrer und ein Radler geraten in Streit. Angeblich fliegen die Fäuste, es wird getreten und geschubst. Danach geht es um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Was das Amtsgericht München entschieden hat.

Der Fall: Ein Autofahrer fuhr aus einer Hofeinfahrt und ließ seinen Wagen kurz nach der Ausfahrt quer über Fuß- und Radweg stehen, um eine Schranke zu schließen. Ein Radfahrer musste dem Auto ausweichen und hielt an. Was danach passierte, ließ sich auch vor Gericht nicht klären. Fest steht nur, dass es eine Auseinandersetzung gab.

Angeblich Fußtritt und Faustschlag

Der Autofahrer behauptete, der Radler habe gegen das Auto getreten und es beschädigt. Außerdem habe ihm der Radfahrer einen Faustschlag gegen den Kiefer verpasst. Dadurch sei seine Zahnspange be­schädigt worden. Der Autofahrer verlangte gut 2500 Euro Schadenersatz und mindestens 600 Euro Schmerzensgeld. Er klagte.

Autofahrer soll Radfahrer geschubst haben

Der Radfahrer behauptete dagegen, es habe ein Wortgefecht gegeben, bei dem der Autofahrer ihn auf dem Rad geschubst habe. Ansonsten wäre es nur eine verbale Auseinandersetzung gewesen. Er habe stets Abstand gehalten und weder gegen den Pkw getreten noch den Autofahrer geschlagen. Ein strafrechtliches Er­mittlungsverfahren gegen den Radfahrer war bereits eingestellt worden.

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Widersprüchliche Schilderungen

Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Der Grund: Das Gericht war nicht davon überzeugt, dass der Radfahrer gegen den Wagen getreten und den Autofahrer dann mit der Faust gegen den Kiefer geschlagen hat.

Das Gericht hatte im Verfahren beide Parteien zu den widersprüchlichen Schilderungen befragt. Dabei beschrieben diese detailliert den Ablauf des Geschehens, den sie auch schon in den Schriftsätzen vorgetragen hatten. Die Schilderungen wider­sprachen einander und waren nach Ansicht des Gerichts logisch nicht miteinander in Einklang zu bringen. Keine Aussage sei glaub­hafter gewesen als die andere. Beide Parteien erweckten überzeugend den Eindruck, von einer tatsächlich er­lebten Begebenheit zu berichten, so das Gericht.

Kein Schmerzensgeld für Autofahrer

In der strafrechtlichen Verhandlung war ein Kfz-Sachverständiger gehört worden. Dieser hatte ausgeführt, das Auto weise nur einen Schaden auf, der typischerweise beim Rückwärtsfahren entsteht, aber keinesfalls auf einen Tritt zurückzuführen sei. Eine davon abweichende Be­urteilung hätte nicht nahegelegen, so das Gericht. Es habe keinen Anlass gegeben, ein weiteres Gutachten einzuholen. Nachdem keine weiteren Beweismittel zur Verfügung standen, hat das Gericht die Klage abgewiesen.

AG München, Urteil vom 29.2.2024, Az.: 161 C 14050/23