Verkehrsschild selbst gemacht: Ist das zulässig?
Wenn Anwohner Temposchilder selbst basteln, passiert das meist in guter Absicht. Aber ist ein privates Verkehrsschild auch zulässig? So entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Der Fall: An einer Straße im Ortsgebiet gilt in der Regel Tempo 50. Das war Anwohnern zu schnell, deshalb hatten sie in einem Ort im Landkreis Konstanz mehrere rechteckige private Tempo-30-Schilder aufgestellt – die Zahl 30 war rund in Rot und in Grün (teilweise in Herzform) umrandet.
Über der Zahl stand das Wort "Freiwillig", unter der Zahl waren fünf rennende Kinder als Schattenbilder abgebildet. Das zuständige Landratsamt verlangte, die Schilder zu entfernen. Der Grund: Verwechslungsgefahr mit offiziellen Verkehrsschildern. Die Anwohner klagten dagegen in einem Eilverfahren.
Private Verkehrsschilder zulässig?
Das Verwaltungsgericht Freiburg war ebenfalls der Ansicht, die Verwechslungsgefahr mit amtlichen Verkehrsschildern sei zu groß, und entschied, dass die Schilder zu entfernen seien. Denn wegen ihrer Gestaltung könne man nicht auf den ersten Blick erkennen, dass es sich bei den rechts von der Fahrbahn aufgestellten Verkehrszeichen um private Schilder handle.
Die Schilder zeigten eindeutig die Zahl 30 und die kreisförmige Einfassung, die für amtliche Verkehrszeichen typisch sei. Die Gestaltung, der Anbringungsort und die Zusätze mache eine Verwechslung möglich, vor allem auch bei fremdsprachigen Fahrerinnen und Fahrern, die das Wort "freiwillig" unter Umständen nicht kennen, so das Gericht.
Verwechslungsgefahr mit offiziellen Schildern
Das grüne Herz um die Zahl 30, das nachträglich auf die Schilder aufgebracht wurde, sei zwar ungewöhnlich, die Schilder seien aber als wetterfestes Metallschild ausgeführt. Das Gericht führte aus, dass Verkehrsteilnehmer, die sich auf die Fahrsituationen innerorts konzentrierten, nicht sicher sein könnten, ob es sich um ein amtliches Verkehrszeichen handle, das nachträglich bemalt worden sei.
Außerdem berücksichtigte das Gericht, dass Fahrerassistenzsysteme von Fahrzeugen des Landratsamtes nach den privaten Schildern "Tempo 30" im Display anzeigten. Es bestehe daher die Gefahr, dass unterschiedlich schnell gefahren würde. Das beeinflusse den Verkehrsfluss und könne ein Sicherheitsrisiko darstellen, so das Gericht.
VG Freiburg, Beschluss vom 8.8.2024, Az.: 6 K 2026/24
Hinweis der ADAC Juristinnen und Juristen: Es handelt sich um eine Entscheidung im Eilverfahren. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.