Schadenersatz für Fußgänger nach Unfall mit Kind
Müssen Eltern Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen, wenn ihr Kind einen Fahrradunfall verursacht? Darüber hatte das Landgericht Hamburg zu entscheiden.
Der Fall: Ein fünfjähriger Junge fuhr mit dem Fahrrad auf dem Gehweg seiner Mutter voraus. Ein Mann war zu Fuß in der gleichen Richtung unterwegs. Das Kind setzte an einer Engstelle zum Überholen des Fußgängers an, ohne zu klingeln oder zu rufen.
Kind bringt mit dem Rad einen Fußgänger zu Fall
Beim Überholen kam es zu einer Berührung, und der Fußgänger stürzte. Der Mann trug dabei erhebliche Verletzungen davon, seine Brille wurde beschädigt, und er erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung. Er verlangte von der Mutter Schadenersatz und Schmerzensgeld. Diese wollte nicht haften und argumentierte, sie hätte ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Der Fußgänger klagte.
Mutter hat Aufsichtspflicht verletzt
Das Gericht gab dem Fußgänger Recht. Es liege eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Mutter vor, obwohl das Kind im Radeln schon recht geübt, und die Mutter unmittelbar in der Nähe war, so das Gericht. Dabei sei nicht entscheidend, ob die Mutter ihrem Kind die Gefahren des Straßenverkehrs erklärt hatte.
Das Gericht war vielmehr der Ansicht, dass die Mutter die erhöhte Unfallgefahr an der engen Stelle des Gehwegs, an der ihr Kind überholen wollte, hätte erkennen müssen. Sie hätte eingreifen müssen, als ihr Sohn vor dem Überholen nicht klingelte oder den Fußgänger durch Rufen warnen. Das heißt, sie selbst hätte den Mann warnen oder den Jungen zum Anhalten auffordern müssen, so das Gericht.
LG Hamburg, Urteil vom 3.12.2021, Az.: 302 O 147/20