Unfall zwischen Radfahrer und schusseligem Fußgänger: Wer haftet?

Ein Fußgänger und ein Fahrradfahrer auf der Strasse
Erst schauen, dann gehen: Das gilt auch am Radweg© iStock.com/Christian Müller

Ein Fußgänger marschiert auf den Radweg, ohne zu schauen. Muss er haften, wenn es zu einem Unfall mit einem Radfahrer kommt? Ein Urteil des OLG Hamm.

Der Fall: Ein Radler stieß mit einem Fußgänger zusammen, der auf den Radweg trat, ohne auf den Verkehr zu achten.

Radfahrer stürzt nach Zusammenstoß

Der Radfahrer, der den Radweg ordnungsgemäß genutzt hatte, stürzte und erlitt Verletzungen. Außerdem wurde sein Rad beschädigt. Er forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Die Sache ging vor Gericht. Der Fußgänger beantragte Prozesskostenhilfe, um sich vor Gericht zu wehren. Als ihm diese verwehrt wurde, legte er Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Hamm ein. Ohne Erfolg.

Fußgänger verantwortlich für Unfall

Die Richter waren davon überzeugt, dass der Fußgänger den Unfall schuldhaft verursacht hat. Er müsse dafür deshalb allein haften. Der Grund: Er hätte den Radweg nur betreten dürfen, wenn keine Gefahr für den Radverkehr bestanden hätte. Der Radweg sei durch die bauliche Gestaltung und Schilder eindeutig erkennbar gewesen, führte das Gericht aus. Auch diese Tatsache spreche für das alleinige Verschulden des Fußgängers.

OLG Hamm, Urteile vom 13.6.2024, Az.: 3 U 215/23