Das Keyless-System wird in immer mehr Autos verbaut. Nur: Was passiert, wenn aus einem solchen Wagen Wertgegenstände gestohlen werden und kein Einbruch nachweisbar ist? Darüber hatte jetzt ein Gericht zu urteilen. Kurz das Auto abgestellt, eine Kleinigkeit besorgt – und bei der Rückkehr nach wenigen Minuten sind zwei teure Reisekoffer gestohlen. So erging es laut eigener Aussage einem Piloten in Frankfurt. Er meldete sich sofort bei der Polizei und erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Der Pilot versicherte, sein Auto abgeschlossen zu haben. Und zwar mit dem Keyless-System. Bei dieser Technik handelt es sich um eine Art Fernbedienung für die Auto-Schließanlage: Nähert sich der Besitzer seinem Wagen mit seinem Schlüssel mit integriertem Funk-Chip auf wenige Meter, wird das Auto entsperrt. Es lässt sich dann sogar starten. Allerdings erleichtert eine weit verbreitete Sicherheitslücke bei diesen Komfortschlüsseln Dieben das Handwerk ungemein: Sie müssen sich nur mit einem kleinen Funkgerät in die Nähe des Auto- oder Motorradschlüssels begeben und mit einem zweiten Gerät in die Nähe der Autotür bzw. des Motorrads. Schon werden die Reichweiten der Signale Hunderte von Metern "verlängert", und das Auto lässt sich öffnen. Das geht auch dann, wenn der Schlüssel im Haus liegt oder der Besitzer mit Schlüssel in der Hosen- oder Jackentasche einen Biergarten besucht. Genau diese Vorgehensweise vermutete der Pilot. Nur: Die Polizei konnte keinen Täter ermitteln, und die Hausratversicherung weigerte sich, den Schaden zu bezahlen. Das Problem des Piloten: An seinem Wagen waren keine Kratzer oder Dellen zu finden, die auf einen Aufbruch hindeuteten. Und deshalb, so die Versicherung, müsse sie auch nichts bezahlen. Schließlich handle es sich lediglich um "unbefugtes Öffnen" und keinen "Aufbruch", der Diebstahl sei deswegen nicht versichert. Gegen diese Entscheidung zog der Pilot vor Gericht – und verlor (Urteil des Amtsgerichts München vom 12.3.2020, Aktenzeichen 274 C 7752/19. Das Urteil ist nach Zurückweisung der Berufung am 25.9.2020 rechtskräftig geworden). Kein Beweis für einen Einbruch – keine Entschädigung Der Richter am Amtsgericht München schloss sich nämlich der Rechtsauffassung der Versicherung an. Schließlich sei "für das Aufbrechen eines Fahrzeugs die Anwendung von Gewalt nötig". Und die habe allein durch die "Verstärkung oder Verfälschung des Funksignals" nicht vorgelegen. Der entsprechende Passus in den Versicherungsbedingungen greife deshalb nicht. Kritisiert wurde zudem die schlechte Beweislage. Der oder die Täter hätten schließlich keine Spuren hinterlassen. Deshalb lasse sich auch nicht zweifelsfrei klären, ob der Pkw tatsächlich abgeschlossen worden war. Gäbe man nun dem Klagenden Recht, so würde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. ADAC fordert bessere Keyless-Technik Damit weist das Urteil weit über den Einzelfall hinaus. Denn in vielen Tests konnte der ADAC beweisen, dass die derzeit verbauten Keyless-Systeme höchst unsicher sind. Diese Sicherheitslücke wird von Dieben immer wieder ausgenutzt, um spur- und geräuschlos ins Fahrzeug zu gelangen. Betroffene dürften also angesichts des Urteils regelmäßig auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Der ADAC fordert deshalb seit Langem von den Autoherstellern, die Keyless-Technik endlich einbruchsicher zu machen.