1,8 Promille: Fahrverbot für Radfahrer

Mann fährt auf einem Fahrrad, dabei hat er die Füße von den Pedalen genommen
Alkoholisiert Radfahren ist tabu© Shutterstock/TeodorLazarev

Ein Radfahrer fällt betrunken vom Rad. Er verweigert eine MPU, erhält ein Radfahr-Verbot. Zu Recht, urteilt der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof.

Der Fall: Ein Fahrradfahrer fiel nachts vom Rad und zog sich dabei eine Platzwunde zu. Eine Blutprobe ergab, dass er mit 1,8 Promille unterwegs war. Der Radfahrer wurde wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt verurteilt, die Fahrerlaubnisbehörde ordnete ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) an. Nachdem der Radfahrer diese Aufforderung ignorierte, untersagte ihm die Behörde mit sofortiger Wirkung das Führen von Fahrrädern auf öffentlichen Straßen.

Der Radfahrer zieht vor Gericht

Damit war der Radfahrer nicht einverstanden. Er klagte und beantragte Eilrechtsschutz. Seiner Ansicht nach hätte die Behörde zu milderen Mitteln greifen müssen. Das Verwaltungsgericht Würzburg wies den Eilantrag ab, der Radfahrer legte Beschwerde ein.

Verwaltungsgericht bestätigt das Fahrverbot

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Richter führten aus, die Fahrerlaubnisbehörde dürfe davon ausgehen, dass der Radfahrer zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet sei, solange er das rechtmäßig angeordnete Gutachten nicht beibringe.

Mit dem Eignungsgutachten solle zwar auch geklärt werden, ob Beschränkungen oder Auflagen ausreichen würden. Solange es aber fehle, bleibe der Behörde keine andere Möglichkeit, als das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen. Das sei notwendig, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen und die Sicherheit des Straßenverkehrs aufrecht zu erhalten, so das Gericht.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.4.2022, Az.: 11 CS 21.2988