Betrunken erwischt: Behörde darf Radfahren nicht verbieten
Darf eine Behörde Rad- oder E-Scooterfahren untersagen, wenn jemand alkoholisiert oder mit Amphetamin im Blut erwischt wird? Zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Die Fälle: Ein Mann war unter dem Einfluss von Amphetamin mit einem E-Scooter unterwegs, ein anderer fuhr mit über zwei Promille mit dem Fahrrad. Beide Männer hatten keine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (z.B. Pkw). Die Fahrerlaubnisbehörde untersagte beiden Männern das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen. Beide wehrten sich, die Sache ging vor Gericht.
Führerscheinfreie Fahrzeuge bleiben erlaubt
Das Oberverwaltungsgericht Münster gab den beiden Männern Recht. Das begründeten die Richter so: Nach der Fahrerlaubnisverordnung (§3 FEV) sei ein behördliches Fahrverbot zwar möglich, wenn sich jemand als ungeeignet erweist. Für ein Verbot, führerscheinfreie Fahrzeuge zu fahren, sei diese Vorschrift aber nicht bestimmt genug und deshalb keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür.
Gericht: Mofa, Fahrrad, E-Scooter und Co. weniger gefährlich
Ein solches Verbot schränkt laut Gericht die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsfreiheit zu sehr ein. Denn Mofas, E-Scooter, Fahrrad und Co. seien im Vergleich zu Kraftfahrzeugen weniger gefährlich, führten die Richter aus. Die Vorschrift berücksichtige das aber nicht und regele nicht klar genug, wann jemand ungeeignet oder bedingt geeignet zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge sei. Die beiden Männer dürfen daher weiter mit solchen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.
OVG Münster, Beschlüsse vom 5.12.2024, Az.: 16 B 1234/24 und 16 B 5678/24 (Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar. Das OVG Münster schloss sich einer bereits bestehenden Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2023 an.)
Das sagen die ADAC Juristinnen und Juristen
Alle Verkehrsteilnehmer – auch die, die mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen unterwegs sind – sollten beachten: Alkohol sowie Drogen und Straßenverkehr passen nicht zusammen.
Wer keine Fahrerlaubnis besitzt und alkoholisiert mit Fahrrad oder E-Scooter erwischt wird, kann sich aber erfolgreich wehren, wenn die Behörde auch das Fahren mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verbietet. Es fehlt in der Fahrerlaubnisverordnung zum einen ein klarer Maßstab für die Geeignetheit zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge. Zum anderen ist darin nicht klar geregelt, wie Betroffene wieder eine Erlaubnis dazu bekommen können.