Einkaufswagen entwischt, anderes Auto beschädigt: Wer zahlt die Beule?

Mann mit Maske beim Einkaufen
Wer haftet für den Schaden, wenn sich der Einkaufswagen selbständig macht?© iStock.com/Drazen

Der Einkaufswagen rollt davon und beschädigt ein Auto. Muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen oder bleibt man auf dem Schaden sitzen? Das sagt das Gericht.

Der Fall: Ein Autofahrer parkte seinen Fiat Ducato auf einem Supermarktparkplatz. Er stellte einen Einkaufswagen neben sein Fahrzeug, um Getränkekisten einzuladen. Auf dem abschüssigen Parkplatz kam der Einkaufswagen ins Rollen, stieß gegen den neben dem Ducato geparkten Wagen und verursachte dabei Kratzer im Lack. Es entstand ein Schaden von gut 1600 Euro. Die Eigentümerin des beschädigten Wagens verlangte Schadenersatz und klagte.

Schaden auf dem Supermarktparkplatz

Die zuständige Richterin am Amtsgericht München wies die Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Sie verurteilte aber den Ducato-Fahrer, Schadenersatz in Höhe von gut 1500 Euro zu zahlen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung sei nur einstandspflichtig, wenn sich ein Unfall "bei Betrieb" eines Kraftfahrzeugs ereignet, so das Gericht. Dies sei nach der Rechtsprechung der Fall, wenn der Unfall "durch die dem Kfz-Betrieb typische Gefährlichkeit verursacht wurde" und sich "von dem Fahrzeug ausgehende Gefahren bei seiner Entstehung ausgewirkt haben".

Mithaftung: Einkaufswagen nicht gesichert

Nach dieser Definition liege hier kein Unfall vor, führte die Richterin aus. Dass sich der Einkaufswagen in Bewegung gesetzt hat, habe nichts mit den typischen Gefahren bei der Bewegung eines Kfz zu tun. Vielmehr habe der Ducato-Fahrer beim Abstellen des Einkaufswagens nicht darauf geachtet, dass dieser nicht wegrollen könne. Die Kfz-Haftpflichtversicherung müsse daher nicht für den Schaden aufkommen.

Der Fahrer des Ducato dagegen müsse für den Schaden haften. Er hätte dafür sorgen müssen, dass der Einkaufswagen beim Beladen nicht wegrollt, so die Richterin.

AG München, Urteil vom 5.2.2014, Az.: 343 C 28512/12

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Hinweis der ADAC Juristen: Unfallort nicht verlassen

Wenn sich Ihr Einkaufswagen einmal selbständig macht und einen Schaden an einem fremden Auto verursacht, sollten Sie den Parkplatz keinesfalls einfach verlassen. Die Strafgerichte bewerten so einen Vorfall als Verkehrsunfall. Wer einfach davon fährt, begeht eine strafbare Unfallflucht.

Das gilt übrigens für alle Menschen, die am Verkehr teilnehmen, ganz egal ob zu Fuß oder mit dem Rad. Lassen Sie den Unfall also von der Polizei aufnehmen. Einen Zettel mit Ihrer Adresse an die Windschutzscheibe zu klemmen reicht nicht.