Airline muss betrunkene Passagiere nicht mitnehmen

Ein Glas Wein steht für einen Fluggast im Flugzeugb ereit
Betrunken im Flugzeug – Airline darf die Beförderung verweigern© Shutterstock/vaalaa

Passagiere, die die Luftsicherheit durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und aggressives Verhalten gefährden, brauchen von der Airline nicht mitgenommen werden. Das hat das AG Frankfurt entschieden.

Der Fall: Ein Passagier hatte für sich und seine Ehefrau Flüge von Bogota nach Stuttgart in der Business Class gebucht. Die Ehefrau hatte beim Betreten des Flugzeugs alkoholbedingte Ausfallerscheinungen. Nach einem Wortwechsel mit dem Chefsteward, bei dem die Frau diesen mit ihrem Finger an der Schulter attackierte, wurde der Pilot hinzugerufen. Nachdem die Frau auch noch versucht hatte, den Flugkapitän am Revers zu greifen, teilte dieser dem Ehepaar mit, dass sie auf dem Flug nicht befördert werden. Das Ehepaar musste aussteigen.

Betrunkene Passagierin attackiert Chefsteward und Pilot

Der Ehemann forderte eine Entschädigungsleistung und weiteren Schadensersatz. Seiner Meinung nach war die Nichtbeförderung nicht gerechtfertigt. Die Airline zahlte nicht, weil das Verhalten des Ehepaars im Flugzeug nach ihrer Meinung ausreichenden Anlass zur Verweigerung der Beförderung gegeben hat. Der Ehemann klagte.

Pilot verweigert Beförderung

Das AG Frankfurt hat die Klage abgewiesen. Der Pilot entschied nach Ansicht der Richter in der konkreten Situation ermessensfehlerfrei, dass der Tatbestand eines so genannten "unruly passenger" vorlag und das Ehepaar auf diesem Flug nicht befördert wird. Der Pilot handelte dabei im Rahmen der ihm durch das Luftsicherheitsgesetz verliehenen Polizeigewalt.

Das Verhalten des Ehepaars war nach Ansicht der Richter geeignet, die Luftsicherheit auf dem Transatlantikflug zu gefährden. Das aggressive und apathische Auftreten der Ehefrau musste vom Flugpersonal nicht geduldet werden. Während des Fluges hätte es bei der Ehefrau auch zu gesundheitlichen Problemen kommen können. Außerdem hatte die Ehefrau die Anweisungen des Chefstewards, das Flugzeug zu verlassen, ignoriert. Es bestand daher die Gefahr, dass sie sich auch weiteren Sicherheitsanordnungen widersetzen würde, so die Richter.

AG Frankfurt, Urteil vom 27.5.2020, Az.: 32 C 784/19 (89)