Auto am Hang geparkt: Wer zahlt, wenn es wegrollt?

Autos Parken rechts und links an einer Strasse in Berlin
In einer Stadt parken Autos dicht aneinander, auch am Hang© iStock.com/querbeet

Ein geparkter Pkw rollt in ein anderes Auto. Unglücklich und unverschuldet – doch wer haftet für die entstandenen Schäden? So entschied das Landgericht Lübeck.

Der Fall: Zwei hintereinander an einem Hang geparkte Pkw stoßen zusammen, ohne dass jemand am Steuer sitzt. Die Halterin des vorderen Autos geht vor Gericht, fordert den Schaden beim Besitzer des zweiten Pkw ein. Sie behauptet, dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abgestellt wurde.

Dessen Halter versichert jedoch, dass sein Auto im ersten Gang und mit angezogener Handbremse geparkt war. Aus seiner Sicht ist die Fahrerin des vorderen Pkws rückwärts auf sein Auto aufgefahren. Keine der beiden Versionen lässt sich vorerst belegen.

Gutachten klärt Verantwortung

Durch ein Gutachten konnte letztlich geklärt werden, dass das hintere Fahrzeug auf das vordere gerollt war – und nicht umgekehrt. Ein Sachverständiger bestätigte, dass sich eine Bremse auch nach Stunden lösen kann, und die örtlichen Gegebenheiten ließen nur diesen Schluss zu. Der Halter des hinteren Pkw war daher verantwortlich und somit voll schadenersatzpflichtig.

Im Straßenverkehr gilt Betriebsgefahr

Das Landgericht Lübeck begründete das Urteil unter anderem mit der sogenannten Betriebsgefahr. Sie besagt, dass das Betreiben eines Fahrzeugs im Straßenverkehr mit Risiken verbunden ist, die Fahrzeughalterinnen und -halter automatisch in Kauf nehmen.

Das Landgericht bestätigt in seinem Urteil, dass dieses Prinzip auch für parkende Autos gilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Landgericht Lübeck, Urteil vom 2.11.2023, Az.: 14 S 113/22