Verlobte baut Auffahrunfall – Schadenersatz nach Trennung?

Ein Auffahrunfall im Stadtverkehr von München
Anscheinsbeweis: Wer auffährt, hat Schuld© Shutterstock/Petra Weishaar

Die Verlobte verursacht einen Auffahrunfall mit dem Auto ihres Partners: Kann der Autobesitzer nach Heirat und Trennung dafür Schadenersatz verlangen? Darüber hatte das Landgericht Limburg zu entscheiden.

Der Fall: Eine Frau verursachte im April 2018 mit dem Auto ihres Verlobten einen Auffahrunfall. Im August 2018 heiratete das Paar, im November des gleichen Jahres trennte es sich wieder. Nach der Trennung verlangte der Ehemann den Unfallschaden an seinem Auto ersetzt. Ein Sachverständiger hatte den Wiederbeschaffungswert des Wagens auf 2000 Euro geschätzt. Der Autobesitzer verkaufte das Unfallauto unrepariert zum Restwert von 100 Euro und verlangte von seiner Frau insgesamt gut 2400 Euro Schadenersatz (inklusive Gutachterkosten und Unkostenpauschale). Die Sache ging vor Gericht, weil die Frau nicht bezahlen wollte.

Ehefrau will für Unfall keinen Schadenersatz zahlen

Die Ehefrau hatte in der ersten Instanz Erfolg. Das Amtsgericht Wetzlar folgte den Argumenten der Frau, dass der Anspruch auf Schadenersatz verwirkt sei. Die Ehefrau brachte auch vor, dass sich ihr Mann erst nach der Trennung entschlossen habe, die Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um ihr zu schaden. Die Forderung sei nur Schikane. Nach der Hochzeit habe sie davon ausgehen dürfen, dass er stillschweigend darauf verzichtet habe, so das Amtsgericht. Damit war der Ehemann nicht einverstanden und ging in Berufung.

Hochzeit steht Schadenersatz nicht entgegen

Das Berufungsgericht gab dem Ehemann Recht: Der Anspruch sei nicht verwirkt, und die Heirat nach dem Unfall lasse es auch nicht treuwidrig erscheinen, dass der Autobesitzer nun Schadenersatz fordere. Auch in der Ehe könne ein Partner Entschädigung fordern, wenn der andere sein Eigentum beschädige. Der Mann hatte seiner Verlobten sein Auto geliehen. Dabei sei aber nicht einfach davon auszugehen, dass der Partner für einen Unfallschaden nicht oder nur eingeschränkt haften solle, führten die Richter aus. Auch aus der Tatsache, dass das Paar nach dem Unfall geheiratet hat, sei nicht abzuleiten, dass der Autobesitzer stillschweigend auf seine Schadenersatzansprüche verzichtet habe, so das Gericht.

LG Limburg, Urteil vom 26.3.2021, Az.: 3 S 109/20