Alkohol: Ist der Fahrer schuld am Unfall?

Ein alkoholisierter Autofahrer fährt mit seinem Pkw eine Fußgängerin an. War Trunkenheit am Steuer Ursache des Unfalls? Ein Urteil des OLG Frankfurt.
Der Fall: Ein Mann fuhr mit 0,96 Promille Alkohol im Blut mit seinem Auto durch eine Kleinstadt. Eine Fußgängerin überquerte mit vier weiteren Personen die Straße. Noch bevor sie die Verkehrsinsel in der Mitte der Fahrbahn erreicht hatte, wurde sie von dem Pkw erfasst, in die Höhe geschleudert und schwer verletzt. Sie verlangte Schadenersatz sowie Schmerzensgeld und klagte. Das Landgericht gab der Schadenersatzklage mit einer Haftungsquote von 50 Prozent statt.
Trunkenheit Ursache für Unfall
Die Frau legte gegen das Urteil Berufung ein und hatte damit teilweise Erfolg. Das Oberlandesgericht Frankfurt erhöhte die Haftungsquote des Autofahrers auf 75 Prozent. Weil er nicht gebremst habe, habe er gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen, so das Gericht. Außerdem sei er erheblich alkoholisiert unterwegs gewesen.
Nüchterner Fahrer hätte rechtzeitig gebremst
Die Richter führten aus, es sei davon auszugehen, dass dem Autofahrer der Verkehrsverstoß wegen seines alkoholisierten Zustands unterlaufen sei. Ereigne sich ein Unfall in einer Verkehrslage, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spreche ein sogenannter Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit im Verkehr ursächlich für den Unfall war. Der Autofahrer habe freie Sicht gehabt. Daher bestehe kein Zweifel, dass er nüchtern die Menschengruppe wahrgenommen und rechtzeitig gebremst hätte, so das Gericht.
Schadenersatz und Schmerzensgeld gekürzt
Allerdings müsse sich die Fußgängerin ein Mitverschulden von 25 Prozent anrechnen lassen. Denn sie habe das Auto erkennen können, als auf die Fahrbahn getreten sei. Die Richter hielten ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro für angemessen. Dabei berücksichtigten sie die schweren Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, den Grad ihres Verschuldens und die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit. Nach Abzug ihres Mitverschuldens sprach das Gericht der Frau ein Schmerzensgeld von 52.500 Euro zu.
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.1.2024, Az.: 26 U 11/23