Urteil: Airline kann Gepäck nicht zeitnah befördern

Gepäck wird in ein Flugzeug verladen
Kommt das Gepäck verspätet an, ist die Reise oft erheblich beeinträchtigt© iStock.com/Chalabala

Kann eine Airline das Gepäck nicht zeitnah befördern, muss sie darauf hinweisen. Sonst können Fluggäste die Erstattung des Flugpreises verlangen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle.

Der Fall: Ein Mann wollte seinen 50. Geburtstag in einer Lodge im Landesinneren von Kenia feiern. Mehrere seiner Gäste buchten für die Party einen Flug von Hannover nach Kenia. Der Flug fand zwar statt, aber das Gepäck der Gäste samt festlicher Garderobe für die Geburtstagsfeier hatte eine Woche Verspätung.

Die Airline hatte die Fluggäste bei der Buchung nicht informiert, obwohl ihr bekannt war, dass der Gepäcktransport länger dauern würde. Der Grund: Die einsetzbaren Flieger hätten voll beladen mit Passagieren und deren Gepäck nicht in Mombasa landen können. Die Fluggäste verlangten unter anderem Erstattung des Flugpreises und klagten. Das Landgericht Hannover wies die Klage in erster Instanz ab, die Passagiere legten Berufung ein.

Gepäck verspätet: Aufenthalt erheblich beeinträchtigt

Das Oberlandesgericht Celle gab den Fluggästen Recht. Sie hätten Anspruch auf Erstattung des Flugpreises. Denn die Fluggesellschaft hätte bei der Buchung darauf hinweisen müssen, dass das Reisegepäck mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht gleich- oder rechtzeitig ankommen werde.

Es sei klar, dass Passagiere bei einer privaten Reise in ein aus europäischer Sicht weniger entwickeltes und kulturell fremdes Land bei der Ankunft (oder innerhalb weniger Stunden) ihr Gepäck entgegennehmen wollen, führte das Gericht aus. Fehle das Gepäck bei so einer Reise dauerhaft, seien Passagiere während ihres Aufenthalts ganz erheblich beeinträchtigt. Die Reise sei nachhaltig gestört, weil die Ersatzbeschaffung für den Kofferinhalt dort – soweit überhaupt möglich – sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehme, so das Gericht. 

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Keine Aufklärung durch Airline: Geld zurück

Die Fluggäste hätten den Flug nicht gebucht, wenn sie gewusst hätten, dass ihr Reisegepäck möglicherweise erst nach der Hälfte der Reisezeit ankommen würde, so die Richter. Allerdings bekamen die Passagiere nur den Flugpreis für den Hinflug erstattet. Nur für diesen war die zeitnahe Gepäckbeförderung für die Passagiere von wesentlicher Bedeutung, führte das Gericht aus. Die Beförderung des Gepäcks zurück nach Deutschland lief dagegen reibungslos.

OLG Celle, Urteil vom 20.10.2022, Az.: 11 U 9/22