Fahrverbot: Von Abbiegespur bei Rot geradeaus weitergefahren
Links einordnen und dann trotz roter Ampel geradeaus fahren: Wer an der Kreuzung so schneller vorwärtskommen will, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Der Fall: Eine Autofahrerin ordnete sich an einer Kreuzung auf der Linksabbiegerspur ein und hielt dort zunächst bei Rot an. Dann entschloss sie sich, doch geradeaus weiterzufahren. Sie vergewisserte sich, dass niemand von hinten kam, und fuhr geradeaus über die Kreuzung. Zu diesem Zeitpunkt zeigte die Ampel für die Abbiegespur schon 80,8 Sekunden Rot, die Geradeausspur hatte Grün. Die Frau wurde vom Amtsgericht Cottbus wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Damit war sie nicht einverstanden und legte Rechtsmittel ein.
Vorsicht, Rotlichtverstoß: Links einordnen, geradeaus fahren
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt. Die Autofahrerin habe einen Rotlichtverstoß begangen, führten die Richter aus. Wer von einer Abbiegespur trotz roter Ampel in eine Kreuzung einfahre, handele auch dann ordnungswidrig, wenn er auf einem Fahrstreifen weiterfahre, für den die Ampel grün ist.
Nachdem die Fahrerin zunächst bei Rot angehalten und sich dann bewusst dazu entschlossen habe, geradeaus weiterzufahren, liege auch ein vorsätzlicher Rotlichtverstoß vor. Dass die Geradeausspur Grün und der Querverkehr Rot hatte, ändere daran nichts, so die Richter. Vielmehr sei das Verhalten der Autofahrerin grundsätzlich als gefährlich anzusehen. Da helfe es auch nichts, dass sie sich vergewissert hat, dass sich auf der Geradeausspur niemand von hinten näherte. Dass niemand konkret gefährdet wurde, rettete die Frau ebenfalls nicht vor dem Fahrverbot.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.4.2022, Az.: 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21