Ukraine-Krieg: Was Reisende jetzt wissen müssen
+++ Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert +++
Der Krieg in der Ukraine versetzt Europa in Sorge und beeinträchtigt auch das Reisen. Ein Überblick über die aktuelle Lage, und welche Storno-Rechte Reisende jetzt haben.
Lufthansa fliegt nicht mehr nach Moskau und St. Petersburg
Russland sperrt seinen Luftraum unter anderem für deutsche Flugzeuge
Fernost-Flugrouten: Russischer Luftraum wird umflogen
Kreuzfahrten: Deutsche Veranstalter streichen St. Petersburg
Reise-Recht-Tipps: Kann jetzt kostenlos storniert werden?
Ukraine: Reisewarnung und Aufforderung zur Ausreise
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die Ukraine, abgesehen davon sind sie de facto unmöglich: Der Flughafen Kiew ist geschlossen, ebenso der Luftraum über der Ukraine sowie über dem Nachbarstaat Belarus.
Hinweis für Deutsche in der Ukraine
Das Auswärtige Amt fordert alle deutschen Staatsbürger zum unverzüglichen Verlassen der Ukraine auf. Dem ADAC stehen keine Informationen zu sicheren Routen zur Ausreise oder über die Situation an den Westgrenzen der Ukraine zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amtes*. Unter 0049-30-5000 3000 ist für deutsche Staatsangehörige, die sich aktuell in der Ukraine befinden, eine Sondernummer geschaltet.
Lufthansa streicht Flüge nach Moskau und St. Petersburg
Der Krieg in der Ukraine legt auch den Flugverkehr von und nach Russland lahm. Deutschland sowie alle weiteren EU-Staaten haben russische Maschinen aus ihrem Luftraum verbannt. Im Gegenzug hat Russland ein Flugverbot für die meisten europäischen Airlines verhängt. Reisende müssen umständlichere Verbindungen über Drittstaaten hinnehmen und mehr Zeit einplanen.
Die Lufthansa hat alle Flüge nach Russland, auch in die international viel bereisten Metropolen Moskau und St. Petersburg gestrichen.
In Russland selbst sind die im Süden gelegenen Flughäfen Anapa, Belgorod, Brjansk, Elista, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don und Woronesch bis auf weiteres geschlossen.
Flüge der russischen Airline Aeroflot sind über die beiden wichtigsten Buchungssysteme nicht mehr erhältlich.
Wie komme ich aus Russland zurück?
Die meisten europäischen Länder, darunter die EU-Staaten, haben ihren Luftraum für russische Flugzeuge gesperrt. Im Gegenzug dürfen Airlines aus 35 Staaten, darunter Deutschland, den russischen Luftraum nicht mehr nutzen.
Wer aus Russland nach Deutschland zurückkehren will, muss daher Flüge über Drittstaaten buchen, die nicht von den gegenseitigen Sanktionen betroffen sind oder den Landweg nutzen. Laut Auswärtigem Amt dürfen Deutsche grundsätzlich über die entsprechenden Grenzübergänge nach Finnland, Estland oder Lettland ausreisen.
Hinweis zu Belarus und der Republik Moldau
Die Ausreise aus Belarus auf dem Landweg nach Polen ist laut Auswärtigem Amt grundsätzlich möglich. Die Grenzstelle Kuznica-Bruzgi (Verbindung Hrodna-Bialystok) ist allerdings geschlossen. Weitere Sperren sind nicht auszuschließen.
Die Ein- und Ausreise in die Republik Moldau ist derzeit nur über Rumänien möglich.
Luftraum gesperrt: Was das für Fernost-Reisen bedeutet
Wegen des Kriegs in der Ukraine und den damit zusammenhängenden Flugverboten haben alle europäischen Fluglinien, darunter auch die Lufthansa, ihre Flugpläne nach Fernost angepasst.
Damit sind erhebliche Umplanungen bei Flügen nach China, Japan und Korea notwendig. Die Flugzeuge müssen Russland südlich umfliegen. Nach Tokio benötigen die Maschinen jetzt zwei Stunden mehr, bei Shanghai sind es 90 Minuten, bei Seoul 40 Minuten.
Flugpreise steigen: Was Reisende jetzt wissen müssen
Kreuzfahrten: St. Petersburg nicht mehr im Programm
Die Kreuzfahrtreederei Tui Cruises streicht die russische Hafenstadt St. Petersburg vom Programm "aus ethischen und moralischen Gründen", wie das Unternehmen mitteilt. Die Fahrpläne der Ostsee-Kreuzfahrten von Mai bis Oktober 2022 würden so angepasst, dass man St. Petersburg nicht mehr anlaufe. Dies gilt auch für Aida Cruises und MSC Cruises.
Kreuzfahrten in Corona-Zeiten: Das müssen Sie wissen
Storno-Möglichkeit von Russland-Reisen
Zahlreiche Reiseveranstalter für Russland-Reisen haben diese nun abgesagt. In diesem Fall haben Kunden einen Anspruch auf Rückerstattung der bisher geleisteten Zahlungen. Wer bereits gebucht hat, sollte aber auf jeden Fall den Kundenservice kontaktieren.
Für den Fall, dass ein Veranstalter die Reise nicht von sich aus absagt, gilt:
Pauschalreisende mit mehreren Reisebestandteilen (z.B. Flug und Hotel) können ihre Buchung kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Reise mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
Dies können Kriegshandlungen sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit betroffen sein. Russland-Reisende können sich also hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und in eine Region geht, die unmittelbar von Kriegshandlungen betroffen ist (aktuell insbesondere die Grenzregion zur Ukraine). Wer hingegen in einen anderen Landesteil reist, wird sich auf Kriegshandlungen als außergewöhnliche Umstände im Zweifel nicht berufen können.
In jedem Fall sollte man die sehr dynamische Lage weiter beobachten. Es ist derzeit auch nicht einzuschätzen, wie sich die Sanktionen westlicher Länder mittel- bis langfristig auf Reisen nach Russland auswirken könnten.
Wer aus moralischen Gründen oder aus bloßer Angst eine Reise absagt, muss damit rechnen, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt. Hier kann gegebenenfalls versucht werden, mit dem Veranstalter nach einer Kulanzregelung, z.B. einer kostenfreien Umbuchung zu suchen.
Individualreisende, die z.B. nur einen Flug oder eine Unterkunft gebucht haben, können sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Sie bekommen ihr Geld aber zurück, wenn etwa die Fluggesellschaft den Flug absagt oder ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Reiserücktrittversicherung: Das gilt bei Krieg
Auch wenn die Gründe, im Kriegsfall von einer Reise zurückzutreten absolut nachvollziehbar sind, gibt es keinen Versicherungsschutz. Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen und innere Unruhen in einem Land sind üblicherweise keine versicherten Ereignisse. Nach Angaben der ADAC Fachleute deckt eine Reiserücktrittversicherung nur Gründe ab, die mit einer Person in Verbindung stehen. Also beispielsweise Risiken wie Krankheit oder Tod.
Mit Material von dpa.