Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Eine kranke Frau liegt in ihrem Bett und schaut aufs Handy
Bei leichten Symptomen können Betroffene eine telefonische Krankschreibung in Erwägung ziehen© iStock.com/Moyo Studio

Die telefonische Krankschreibung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und dann wieder abgeschafft. Ende letzten Jahres haben Ärzte, Kliniken und Krankenkassen eine neue Richtlinie beschlossen.

  • Neuregelung gilt seit Dezember 2023

  • Telefonische Krankschreibung soll Praxen entlasten

  • Betroffene müssen in der Arztpraxis bekannt sein

Patientinnen und Patienten können sich seit Ende letzten Jahres wieder telefonisch krankschreiben lassen. Die Regelung wurde zunächst während der Corona-Pandemie vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes eingeführt und nach mehrmaliger Verlängerung im April 2023 abgeschafft.

Seit wann gilt die neue Regelung in den Praxen?

Telefonische Krankschreibungen sind seit Ende 2023 wieder möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen. Bereits im Vorfeld hatte der Hausärzteverband eine mögliche Wiedereinführung der elektronischen Krankschreibung begrüßt. Patienten wie Arztpraxen würden durch die Neuregelung entlastet. Darüber hinaus könne das Infektionsrisiko in Wartezimmern gesenkt werden.

Wer kann telefonisch krankgeschrieben werden?

Eine telefonische Krankschreibung ist bei leichten Krankheitssymptomen möglich. Wenn "die Nase läuft und der Kopf etwas drückt", wie es Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, im Deutschlandfunk beschreibt.

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Ärzte dürfen für maximal fünf Tage krankschreiben

Ärztinnen und Ärzte dürfen lediglich Personen telefonisch krankschreiben, die in ihrer Praxis bekannt sind. Erkrankte sollten vorab bei ihrer Praxis anrufen und von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt zur Abklärung zurückgerufen werden. Vorausgesetzt wird in diesen Fällen auch, dass es keine Möglichkeit für eine Videosprechstunde gibt.

Die telefonische Krankschreibung kann für bis zu fünf Arbeitstage ausgestellt werden. Bei länger andauernden Beschwerden oder stärkeren Symptomen müssen Patientinnen und Patienten weiterhin in der Arztpraxis vorstellig werden.

Telefonische Krankschreibung für Eltern

Mütter und Väter können für erkrankte Kinder, die zu Hause betreut werden müssen, ebenfalls eine telefonische Krankschreibung beantragen. Ein Besuch in der Kinderarztpraxis ist damit nicht mehr zwingend nötig. Ebenso wie bei den Erwachsenen sollten die Kinder in der Praxis bekannt sein. Es liegt außerdem im Ermessen des behandelnden Arztes, ob im jeweiligen Einzelfall eine telefonische Anamnese ausreichend ist.

Eine ärztliche Krankschreibung ist Voraussetzung für die Auszahlung von Kinderkrankengeld. Gesetzlich Krankenversicherte können sich für die Betreuung ihrer ebenfalls gesetzlich versicherten Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren von der Arbeit befreien lassen.

Mit Material von dpa.