Telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden
Von Tanja Echter

Für bis zu fünf Arbeitstage konnten sich Patientinnen und Patienten bisher krankschreiben lassen, ohne in die Arztpraxis zu kommen. Jetzt soll diese Regelung gekippt werden.
Schärfere Regeln für Krankschreibungen geplant
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab Tag eins
Hoher Krankenstand gab Anlass zu Änderungen
Was ist die telefonische Krankschreibung?
Die telefonische Krankschreibung wurde während der Corona-Pandemie gestartet, danach eine Zeit lang abgeschafft, später aber wieder eingeführt. Unter anderem sollte die Regelung Arztpraxen entlasten und das Infektionsrisiko in Wartezimmern senken.
Eine telefonische Krankschreibung war bisher bei leichten Krankheitssymptomen eine Alternative zum Besuch in der Praxis. Je nach Möglichkeit und Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte konnten Erkrankte über das Telefon oder in einer Videosprechstunde vorsprechen.
Warum wird die telefonische Krankmeldung abgeschafft?
Die schwarz-rote Koalition will die telefonische Krankschreibung nun endgültig abschaffen. Sie stand bereits seit längerem auf dem Prüfstand. Ein Auslöser dafür war der hohe Krankenstand in deutschen Unternehmen.
Zudem sollen Beschäftigte künftig schon ab dem ersten Tag einer Krankmeldung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Bisher war dies erst ab dem vierten Tag einer Erkrankung nötig.
Wie war die telefonische Krankschreibung bisher geregelt?
Telefonisch konnte eine Krankschreibung für bis zu fünf Arbeitstage ausgestellt werden. Wenn es möglich war, dass sich Arzt und Patient in einer Telesprechstunde treffen, konnte ein Attest für maximal sieben Arbeitstage ausgestellt werden.
Bei länger andauernden Beschwerden oder stärkeren Symptomen mussten Patientinnen und Patienten persönlich vorstellig werden. In Frage kam die fernmündliche Lösung ohnehin nur für Personen, die in der jeweiligen Praxis bereits bekannt sind und in den letzten beiden Jahren mindestens einmal vor Ort waren.
Mit Material von dpa.